Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)

Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)

Rechtsanwalt

Attorney at Law (NY)

Urheberrecht
Urheberrechtsabgabe
Internetrecht
DatenschutzMarkenrecht
eCommerce
Wettbewerbsrecht
Medienrecht
Litigation / Prozessführung

Aktuelle Events mit
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)

Vita

Rechtsanwalt, Partner

Vy – Intellectual Property & Wirtschaftsrecht Rechtsanwälte & Attorneys at Law Brix Lange Verweyen PartG mbB, Berlin

seit 2023

Rechtsanwalt

Vy, betahaus Berlin

2022- 2023

Rechtsanwalt, Partner

KVLEGAL Rechtsanwälte PartG mbB, Berlin

2012- 2021

Lehrbeauftrager Film- und Medienrecht

Filmuniversität Babelsberg / HFF Konrad Wolf, Fachbereich Film- und Fernsehproduktion

2008- 2018

Rechtsanwalt, Partner

HERTIN Anwaltssozietät, Berlin (Partner seit 2010)

2006- 2011

Promotion zum Dr. jur.

Universität Hamburg, Seminar für ausländisches und internationales Privat- und Prozessrecht, Prof. Dr. Ulrich Magnus

2002- 2005

Jur. Referendariat

LG Berlin, Linklaters, UdK Berlin, UNIDROIT; 2. jur. Staatsexamen KG Berlin

1999- 2001

Management Consultant

McKinsey & Company, Hamburg und Berlin

1999- 2006

Master of Laws (NYU), Attorney at Law (NY)

New York University, School of Law, NY

1998- 1999

Studium der Rechtswissenschaften

FAU Erlangen-Nürnberg und Universität Hamburg (1. jur. Staatsexamen OLG Hamburg); wissenschaftlicher Mitarbeiter Foerster Rechtsanwälte, Nürnberg

1993- 1997

Studium Architektur

Universität Kaiserslautern

1990- 1991

Auszeichnungen

Wiederholt wurden der"absolute Profi" Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen und sein "extrem professionelles und sehr qualifiziertes Team" (The Legal 500, 2020) für ihre "hervorragende Branchenkenntnis", ihre "langjährige urheberrechtliche Erfahrung" (The Legal 500, 2022) und "medienbranchenübergreifend herausragende … und gründliche Beratung" (The Legal 500, 2014) empfohlen. Von Mandant_innen geschätzt werden die "lösungsorientierten Vorschläge" und das "offensive Vorgehen" (The Legal 500, 2015) sowie der "Fokus auf Mandanteninteressen" (The Legal 500, 2017).

Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen wird insb. für "Urheberrechtliche Streitigkeiten" (The Legal 500, 2022 und 2023) und die "starke u. sichere Vertretung im Urheberrecht" (JUVE 2015/16) empfohlen. "Grundlegende Musterverfahren" z.B. im Bereich der Geräte- und Speichermedienabgaben oder zur angemessenen Nachvergütung im Filmbereich werden von Dr. Urs Verweyen und seinem Team "kompetent, zielführend und erfolgreich" geführt (The Legal 500, 2021).

Für die Bereiche Intellectual Property / Gewerblicher Rechtsschutz wurde Dr. Urs Verweyen von Best Lawyers und Handelsblatt als einer der "Best Lawyers" / "Deutschlands Beste Anwälte" ausgezeichnet (2021/22 und 2022/23).

Schwerpunkte und Mandant_innen

Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen ist tätig im

  • Urheberrecht und IT-/Internetrecht
  • Urheberrechtsabgaben für Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien wie PC, Tablets, Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik, USB-Sticks, Festplatten)
  • Datenschutz (DSGVO), insb. Krisenmanagement bei Data Breach, Datenpannen und sonstigen Datenschutzvorfällen
  • Markenrecht (Rechteverteidigung; Anmeldung und Verwaltung int. Markenportfolios, Domainrecht)
  • Wettbewerbsrecht (eCommerce, Marketing, Unternehmens-Compliance)
  • Medienrecht (einschl. Reputationsmanagement, Social Media)
  • Im- & Export/internationale Handelsverträge nach UN-Kaufrecht/CISG und INCOTERMS)
  • Litigation / Prozessführung in allen genannten Bereichen


RA Dr. Urs Verweyen berät vornehmlich Kleine und Mittelständische Unternehmen und StartUps aus unterschiedlichen Branchen, sowie Kreative, Agenturen und Verwerter_innen/Verlage. Er verhandelt Lizenz- und Wirtschaftsverträge und setzt die Rechte seiner Mandant_innen z.B. auf angemessene Vergütungen energisch durch. Gemeinsam mit seinen Partnern unterstützt Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen seine Mandant_innen bei der Gründung und dem rechtssicheren Aufbau ihrer Unternehmen und begleitet sie durch Krisen, z.B. im Bereich des Datenschutzes/bei Datenvorfällen.

Für Urheberrechtliche Streitigkeiten wird Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen von The Legal 500 besonders empfohlen (2022 und 2023). Er verteidigt seine Mandant_innen gegen unberechtigte Abmahnungen, Verfügungsanträge, Klagen und sonstige Angriffe von Wettbewerber_innen, Rechteinhaber_innen und Dritten sowie gegen Forderungen der ZPÜ und in- und ausländischer Verwertungsgesellschaften, vor der Schiedsstelle nach dem VGG und allen Gerichten (Schwerpunkte Landgerichte und Oberlandesgerichte Berlin, München, Hamburg).

Erfahrung und Expertise

Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen ist seit über 15 Jahren als Rechtsanwalt beratend und in der Prozessführung (Litigation) tätig. Davor war er mehrere Jahre als Unternehmensberater bei McKinsey & Company tätig (Digitalisierungs- und Medienstrategien für führende deutsche und internationale Medienhäuser und Verlage, Prozessoptimierungen v.a. im Bereich Logistik).

Aufgrund seiner besonderen Erfahrung und Expertise im Urheberrecht wurde Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen als Sachverständiger im Rechtsausschuss des deutschen Bundestags (Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz) eingeladen zu der öffentlichen Anhörung am 6. Juli 2016 zu den Gesetzesvorhaben

  • "Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung" und
  • "Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen gemeinsamer Verwertungsgesellschaften – Konsequenzen aus dem Urteil des BGH vom 21.4.2016, I ZR 198/13 – Verlegerbeteiligung".


Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen hat zudem verschiedene Musterverfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht geführt bzw. begleitet, u.a. im Bereich der Geräte- und Speichermedienabgaben (§§ 54 ff. UrhG) und zur angemessenen Vergütung im Bereich Film, Theater/Musical, Journalismus (sog. Beststeller- / Fairness-Ausgleich, §§ 32, 32a UrhG).

Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen ist Mitglied im Fachausschuss für Urheberrecht und Verlagsrecht der Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR und verschiedenen jur. Fachverbänden (s. Mitgliedschaften).

Von 2008 bis 2018 war er Lehrbeauftragter für Film- und Medienrecht im Master-Studiengang des Fachbereichs Film- und Fernsehproduktion der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF (vormals Hoschule für Film- und Fernsehen HFF Konrad Wolff, Potsdam-Babelsberg).

Studium und Ausbildung in Deutschland und den U.S.A

Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen, LL.M. (NYU) wurde in Deutschland und den U.S.A. ausgebildet und in Deutschland als Rechtsanwalt und in New York als Attorney at Law zugelassen (in den U.S.A. übt er keine anwaltliche Tätigkeit aus und erteilt keinen Rechtsrat zu ausländischem Recht):

  • 2005 Promotion zum Dr. jur. durch Prof. Dr. Ulrich Magnus am Seminar für ausländisches und internationales Privat- und Prozessrecht der Universität Hamburg, mit einer rechtsvergleichenden Dissertation zum internationalen Handelskaufrecht (UN-Kaufrecht/CISG; Bewertung "magna cum laude")
  • Von 2001 bis 2003 Juristisches Referendariat am Kammergericht Berlin (2. Staatsexamen 2003) mit Stationen am Landgericht Berlin, Zivilkammer 16 für Urheberrecht; an der Universität der Künste, Berlin; bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Linklaters (Bereich Energie- und Kartellrecht); und bei UNIDROIT in Rom (Internationales Handelsrecht, Rechtsvergleichung)
  • 1999 'Bar Exam' / Erwerb der Zulassung als Attorney at Law am The New York State Supreme Court, Appellate Division, Third Department, Albany, New York
  • Von 1998 bis 1999 Master of Laws-Studium an der New York University NYU (LL.M. '99) mit Schwerpunkten Corporations, Commercial Transactions, Business with China
  • 1997 Erstes jur. Staatsexamen am Hanseatischen Oberlandesgericht (mit Prädikat / Top 5% des Durchgangs)
  • Von 1993 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Hamburg mit Schwerpunkten Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsrecht der hanseatischen rechtsanwaltkammer Hambuirg und Universitätr Hamburg. Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Foerster Rechtsanwälte, Nürnberg
  • Von 1991 bis 1993 Studium der Architektur an der Universität Kaiserslautern (ohne Abschluss)

News

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Verstöße gegen Marken und andere Schutzrechte werden von der UEFA und anderen Rechteinhabern konsequent verfolgt. Unternehmensgröße und Standort spielen dabei rechtlich keine Rolle. Auch kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Gaststätten und Restaurants...

Veröffentlichungen

Urteile

  • Keine Urheberrechtsabgabe auf Cloud-Dienste

    Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.03.2024, 38 Sch 58/22 WG e), dejure.de

  • AG Plauen: Kein Regressanspruch gegen Medienhändler bei Verkauf eines Bootlegs

    Amtsgericht Plauen, Urteil vom 27.10.2021, 7 C 736/20

  • Eigennutzung = Veräußern i.S.v. § 54 Abs. 1 UrhG, Art. 5 Abs. 2 lit. b) InfoSoc-RiL 2001/29/EG

    Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 118/20 – Eigennutzung

  • BGH zu §§ 54 ff. UrhG a.F., Geräteabgaben PC 2001-2007, insb. zur Frage der Verjährung

    Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2020, I ZR 239/19, juris.de; JurPC (Volltext); CRonline (Zusammenfassung); IP-Rechtsberater (Zusammenfassung)

  • LG Berlin, Strafbewehrte Unterlassungserklärung erfasst nur konkreten Titel (CD, DVD, LP etc.), nicht darauf enthaltene Konzertaufnahme

    Landgericht Berlin, Urteil vom 03.11.2020, Az. 16 O 68/20

  • BGH zu Geräteabgaben PC 2008-2010

    Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.09.2020, Az. I ZR 63/19, WRP 2021, 644; GRUR 2021, 604 ff.; MDR 2021, 501 ff.; JurPC (Volltext); CRonline (Zusammen-fassung); IP-Rechtsberater (Zusammenfassung)