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  4. Praxis-Webinar "Uploadfilter" am 6. Juli 2022, 11:00 Uhr
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  • Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
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    Dr. jur. Urs Verweyen
    Rechtsanwalt Attorney at Law (NY)
    verweyen@vy-anwalt.de
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Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen

Rechtsanwalt

Praxis-Webinar "Uploadfilter" am 6. Juli 2022, 11:00 Uhr

10.06.2022· Aktualisiert: 07.11.2023·2 Min. Lesezeit·
Urheberrecht
Praxis-Webinar "Uploadfilter"
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Uploadfilter in der Praxis

Werbekampagnen in Social Media-Plattformen wie YouTube, Instagram, Pinterest und Facebook gehören nicht nur bei der Einführung neuer Produkte dazu. Dabei kommen i.d.R. Videos und Produktfotografien zum Einsatz, die urheberrechtlich geschützt sind und urheberrechtlich geschützte Elemente wie z.B. Musiken oder die "Fabel" eines bekannten Franchise (z.B. Star Wars) enthalten. Jüngste Reformen des Urheberrechts und die Einführung des völlig neuen "Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes" (UrhDaG) haben hier umfassende Änderungen gebracht, die einerseits bestimmte Nutzungen im weiteren Umfang erlauben, als bisher. Andererseits sind Plattformen wie YouTube, Instagram, Pinterest und Facebook künftig verpflichten, sehr genau darauf zu achten, dass User nur "legale" Inhalte nutzen und auf ihren Plattformen veröffentlichen; rechtswidrige Inhalte müssen sie durch entsprechende Filter blocken, i.d.R. noch bevor diese Inhalte überhaupt veröffentlicht werden.

Hohe Menge an User Generated Content

Schon aufgrund der schieren Menge an "User Generated Content" (UCG) müssen die Plattformen dazu automatisierte Filterverfahren einrichten, die – so ist zu befürchten – oftmals auch legale (lizenzierte) Inhalte fälschlich als rechtswidrig blocken; dies kann gravierende Folgen für den Nutzer habe, bis hin zur Sperrung seiner Plattform-Accounts! Wie soll ein Algorithmus auch erkennen, ob es sich mit einer werblichen Anspielung auf die Star Wars-Saga um ein zulässiges Pastiche oder ein zulässige Parodie handelt?

Overblocking soll vermieden werden

Um sog. Overblocking legaler Inhalte möglichst zu vermeiden, müssen die Diensteanbieter daher Verfahren einrichten, mit denen fälschlich geblockte Inhalte (wieder) "freigeschaltet" werden können.

Konkrete Tipps in unserem Seminar/ Webinar

In diesem Seminar / Webinar wird es darum gehen, was in diesem Bereich künftig erlaubt und weiterhin verboten ist, und wie man Overblocking entgehen kann. Zudem wird gezeigt, wie ein fälschlich blockiertes Video oder eine fälschlich blockierte Produktfotografie wieder "freigeschaltet" werden kann.

Referent: Rechtsanwalt Dr. jur. Urs Verweyen

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Über den Autor

Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen

Rechtsanwalt · Attorney at Law (NY)

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