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  • Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
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    Dr. jur. Urs Verweyen
    Rechtsanwalt Attorney at Law (NY)
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Dr. jur. Urs Verweyen

Rechtsanwalt

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen

15.09.2026· Aktualisiert: 18.09.2026·4 Min. Lesezeit·
Urheberrechtsabgabe
SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
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Deutsche Unternehmen, die Geräte oder Speichermedien nach Italien verkaufen, erhalten derzeit Aufforderungsschreiben zur italienischen „Private Copying Levy“. Betroffen sein können insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler, die italienische Kunden über Amazon.it, eigene Onlineshops oder andere Plattformen beliefern.

Die Anfragen werden im Auftrag der italienischen Verwertungsgesellschaft SIAE durch die Fondazione Copia Privata Italia versandt. Betreffzeilen lauten beispielsweise:

“ITALIAN PRIVATE COPYING LEVY (ART. 71-SEPTIES, LAW NO. 633/1941) – REQUEST FOR INFORMATION”


Als Absender erscheint unter anderem die Adresse copiaprivata@copiaprivataitalia.it.

Unternehmen sollten solche Schreiben ernst nehmen. Sie sollten aber weder vorschnell umfassende Auskünfte erteilen noch eine Zahlungspflicht anerkennen.

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Worum geht es bei der italienischen Private Copying Levy?

Die italienische „Private Copying Levy“ ist eine urheberrechtliche Vergütung bzw. Abgabe für bestimmte Geräte und Speichermedien, die zur Anfertigung privater Kopien genutzt werden können. In den Aufforderungsschreiben wird sie als Vergütung für „blank media and recording-capable devices“ bezeichnet.

Je nach Produkt und Vertriebsweg können insbesondere betroffen sein:

  • Smartphones und Mobiltelefone,
  • Tablets,
  • PCs und Notebooks,
  • Smartwatches,
  • USB-Sticks und Speicherkarten,
  • externe und interne Festplatten sowie
  • weitere Geräte mit Aufnahme- oder Speicherfunktion.

Ob ein konkretes Produkt tatsächlich der Abgabe unterliegt, muss allerdings sorgfältig geprüft werden. Nicht jedes elektronische Gerät ist automatisch abgabepflichtig.

Warum werden deutsche Unternehmen angeschrieben?

Nach der in den umgehenden Schreiben vertretenen Auffassung können auch außerhalb Italiens ansässige Unternehmen als „Importeur“ in Betracht kommen, wenn sie Produkte unmittelbar an italienische Endkunden verkaufen oder dort anbieten.

Das ist für deutsche Unternehmen besonders relevant, wenn sie Waren über Amazon.it, andere Online-Marktplätze oder den eigenen Shop nach Italien vertreiben. Die Fondazione Copia Privata Italia weist darauf hin, Angebote im Rahmen von Prüf- und Kontrollmaßnahmen auszuwerten. In einem uns vorliegenden Fall wurde ein deutsches Unternehmen wegen seines Angebots von Smartphones auf Amazon.it angeschrieben.

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Was sollte vor einer Antwort geprüft werden?

Vor einer Reaktion auf ein entsprechendes Aufforderungsschreiben sollten Unternehmen insbesondere klären:

  1. Welche Produkte wurden tatsächlich nach Italien geliefert?
    Produkte, Produktvarianten, Lieferzeiträume und Stückzahlen müssen belastbar abgegrenzt werden.
  2. Wer ist in der Lieferkette abgabepflichtig?
    Entscheidend kann sein, wer Hersteller, Importeur, Distributor oder Verkäufer ist und wie die Ware nach Italien gelangt.
  3. Wurde die Vergütung bereits entrichtet?
    Bei mehrstufigen Lieferketten muss geprüft werden, ob eine Abgabe möglicherweise bereits auf einer vorgelagerten Handelsstufe abgeführt wurde. Doppelzahlungen sollten vermieden werden.
  4. Gibt es Ausnahmen oder Erstattungsmöglichkeiten?
    Die Einordnung kann vom konkreten Produkt, Vertriebsweg und Verwendungszweck abhängen.
  5. Welche Angaben sind tatsächlich erforderlich?
    Eine ungenaue oder zu weit gefasste Auskunft kann dazu führen, dass nicht abgabepflichtige Produkte oder Lieferungen unnötig in die Prüfung einbezogen werden.

Risiko: Sanktionen bis zur doppelten Abgabe

Die Schreiben weisen ausdrücklich auf mögliche Sanktionen hin. Danach kann bei Verstößen eine Verwaltungsstrafe in Höhe des Doppelten der geschuldeten Abgabe drohen. Für besonders schwerwiegende oder wiederholte Verstöße werden weitere Folgen genannt.

Das Schreiben zu ignorieren, ist daher ebenso wenig sinnvoll wie eine ungeprüfte Antwort. Ziel sollte eine fristgerechte, sachlich richtige und auf die tatsächlich relevanten Produkte und Lieferungen begrenzte Reaktion sein.

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Neue “Private Copying Levy” in Italien seit 2026

Die aktuellen Auskunftsersuchen stehen im Kontext der erheblichen Änderungen des italienischen Systems der Geräte- und Speichermedienabgaben im Jahr 2026.

Über die neuen italienischen Tarife, die Erweiterung der Abgabepflichten und die erheblichen Risiken für deutsche Exporteure haben wir bereits ausführlich berichtet:

⁠Geräteabgabe/Speichermedienabgabe Italien: Neuheiten 2026

Eine ausführliche Darstellung der italienischen Private Copying Levy, der betroffenen Geräte und Speichermedien sowie der rechtlichen Grundlagen finden Sie außerdem hier:

⁠Geräte- und Speichermedienabgabe für Privatkopien in Italien

Unterstützung bei SIAE- und Copia-Privata-Anfragen

Wir beraten deutsche und internationale Hersteller, Importeure, Distributoren und Händler zu Geräte- und Speichermedienabgaben in Deutschland und anderen europäischen Ländern.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt seit über 15 Jahren auf den Forderungen von Verwertungsgesellschaften wegen Geräten und Speichermedien. Wir haben hierzu bereits eine Vielzahl von Unternehmen beraten und zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren geführt. In Deutschland vertreten wir Unternehmen insbesondere gegenüber der ZPÜ und den von ihr vertretenen Verwertungsgesellschaften.

Bei Anfragen der SIAE oder der Fondazione Copia Privata Italia unterstützen wir insbesondere bei:

  • der Prüfung der italienischen Abgabepflicht,
  • der rechtlichen Einordnung der Lieferkette,
  • der Aufarbeitung von Produktdaten, Liefermengen und Zeiträumen,
  • der Prüfung möglicher Vorbelastungen, Ausnahmen und Erstattungen,
  • der Vorbereitung einer rechtssicheren Antwort sowie
  • der Kommunikation und der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen.

Wenn Sie also eine E-Mail von „Copia Privata“ wegen einer „ITALIAN PRIVATE COPYING LEVY“ erhalten haben, sprechen Sie uns gerne an, bevor Sie Auskünfte erteilen oder Zahlungen leisten.

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