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  • Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
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    Dr. jur. Urs Verweyen
    Rechtsanwalt Attorney at Law (NY)
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Dr. jur. Urs Verweyen

Rechtsanwalt

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen

15.09.2026· Aktualisiert: 15.09.2026·4 Min. Lesezeit·
Urheberrechtsabgabe
SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
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Deutsche Unternehmen, die GerĂ€te oder Speichermedien nach Italien verkaufen, erhalten derzeit Aufforderungsschreiben zur italienischen „Private Copying Levy“. Betroffen sein können insbesondere Hersteller, Importeure, HĂ€ndler und OnlinehĂ€ndler, die italienische Kunden ĂŒber Amazon.it, eigene Onlineshops oder andere Plattformen beliefern.

Die Anfragen werden im Auftrag der italienischen Verwertungsgesellschaft SIAE durch die Fondazione Copia Privata Italia versandt. Betreffzeilen lauten beispielsweise:

“ITALIAN PRIVATE COPYING LEVY (ART. 71-SEPTIES, LAW NO. 633/1941) – REQUEST FOR INFORMATION”


Als Absender erscheint unter anderem die Adresse copiaprivata@copiaprivataitalia.it.

Unternehmen sollten solche Schreiben ernst nehmen. Sie sollten aber weder vorschnell umfassende AuskĂŒnfte erteilen noch eine Zahlungspflicht anerkennen.

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Worum geht es bei der italienischen Private Copying Levy?

Die italienische „Private Copying Levy“ ist eine urheberrechtliche VergĂŒtung bzw. Abgabe fĂŒr bestimmte GerĂ€te und Speichermedien, die zur Anfertigung privater Kopien genutzt werden können. In den Aufforderungsschreiben wird sie als VergĂŒtung fĂŒr „blank media and recording-capable devices“ bezeichnet.

Je nach Produkt und Vertriebsweg können insbesondere betroffen sein:

  • Smartphones und Mobiltelefone,
  • Tablets,
  • PCs und Notebooks,
  • Smartwatches,
  • USB-Sticks und Speicherkarten,
  • externe und interne Festplatten sowie
  • weitere GerĂ€te mit Aufnahme- oder Speicherfunktion.

Ob ein konkretes Produkt tatsĂ€chlich der Abgabe unterliegt, muss allerdings sorgfĂ€ltig geprĂŒft werden. Nicht jedes elektronische GerĂ€t ist automatisch abgabepflichtig.

Warum werden deutsche Unternehmen angeschrieben?

Nach der in den umgehenden Schreiben vertretenen Auffassung können auch außerhalb Italiens ansĂ€ssige Unternehmen als „Importeur“ in Betracht kommen, wenn sie Produkte unmittelbar an italienische Endkunden verkaufen oder dort anbieten.

Das ist fĂŒr deutsche Unternehmen besonders relevant, wenn sie Waren ĂŒber Amazon.it, andere Online-MarktplĂ€tze oder den eigenen Shop nach Italien vertreiben. Die Fondazione Copia Privata Italia weist darauf hin, Angebote im Rahmen von PrĂŒf- und Kontrollmaßnahmen auszuwerten. In einem uns vorliegenden Fall wurde ein deutsches Unternehmen wegen seines Angebots von Smartphones auf Amazon.it angeschrieben.

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Was sollte vor einer Antwort geprĂŒft werden?

Vor einer Reaktion auf ein entsprechendes Aufforderungsschreiben sollten Unternehmen insbesondere klÀren:

  1. Welche Produkte wurden tatsÀchlich nach Italien geliefert?
    Produkte, Produktvarianten, LieferzeitrĂ€ume und StĂŒckzahlen mĂŒssen belastbar abgegrenzt werden.
  2. Wer ist in der Lieferkette abgabepflichtig?
    Entscheidend kann sein, wer Hersteller, Importeur, Distributor oder VerkÀufer ist und wie die Ware nach Italien gelangt.
  3. Wurde die VergĂŒtung bereits entrichtet?
    Bei mehrstufigen Lieferketten muss geprĂŒft werden, ob eine Abgabe möglicherweise bereits auf einer vorgelagerten Handelsstufe abgefĂŒhrt wurde. Doppelzahlungen sollten vermieden werden.
  4. Gibt es Ausnahmen oder Erstattungsmöglichkeiten?
    Die Einordnung kann vom konkreten Produkt, Vertriebsweg und Verwendungszweck abhÀngen.
  5. Welche Angaben sind tatsÀchlich erforderlich?
    Eine ungenaue oder zu weit gefasste Auskunft kann dazu fĂŒhren, dass nicht abgabepflichtige Produkte oder Lieferungen unnötig in die PrĂŒfung einbezogen werden.

Risiko: Sanktionen bis zur doppelten Abgabe

Die Schreiben weisen ausdrĂŒcklich auf mögliche Sanktionen hin. Danach kann bei VerstĂ¶ĂŸen eine Verwaltungsstrafe in Höhe des Doppelten der geschuldeten Abgabe drohen. FĂŒr besonders schwerwiegende oder wiederholte VerstĂ¶ĂŸe werden weitere Folgen genannt.

Das Schreiben zu ignorieren, ist daher ebenso wenig sinnvoll wie eine ungeprĂŒfte Antwort. Ziel sollte eine fristgerechte, sachlich richtige und auf die tatsĂ€chlich relevanten Produkte und Lieferungen begrenzte Reaktion sein.

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Neue “Private Copying Levy” in Italien seit 2026

Die aktuellen Auskunftsersuchen stehen im Kontext der erheblichen Änderungen des italienischen Systems der GerĂ€te- und Speichermedienabgaben im Jahr 2026.

Über die neuen italienischen Tarife, die Erweiterung der Abgabepflichten und die erheblichen Risiken fĂŒr deutsche Exporteure haben wir bereits ausfĂŒhrlich berichtet:

⁠GerÀteabgabe/Speichermedienabgabe Italien: Neuheiten 2026

Eine ausfĂŒhrliche Darstellung der italienischen Private Copying Levy, der betroffenen GerĂ€te und Speichermedien sowie der rechtlichen Grundlagen finden Sie außerdem hier:

⁠GerĂ€te- und Speichermedienabgabe fĂŒr Privatkopien in Italien

UnterstĂŒtzung bei SIAE- und Copia-Privata-Anfragen

Wir beraten deutsche und internationale Hersteller, Importeure, Distributoren und HÀndler zu GerÀte- und Speichermedienabgaben in Deutschland und anderen europÀischen LÀndern.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer TĂ€tigkeit liegt seit ĂŒber 15 Jahren auf den Forderungen von Verwertungsgesellschaften wegen GerĂ€ten und Speichermedien. Wir haben hierzu bereits eine Vielzahl von Unternehmen beraten und zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren gefĂŒhrt. In Deutschland vertreten wir Unternehmen insbesondere gegenĂŒber der ZPÜ und den von ihr vertretenen Verwertungsgesellschaften.

Bei Anfragen der SIAE oder der Fondazione Copia Privata Italia unterstĂŒtzen wir insbesondere bei:

  • der PrĂŒfung der italienischen Abgabepflicht,
  • der rechtlichen Einordnung der Lieferkette,
  • der Aufarbeitung von Produktdaten, Liefermengen und ZeitrĂ€umen,
  • der PrĂŒfung möglicher Vorbelastungen, Ausnahmen und Erstattungen,
  • der Vorbereitung einer rechtssicheren Antwort sowie
  • der Kommunikation und der Abwehr unberechtigter oder ĂŒberhöhter Forderungen.

Wenn Sie also eine E-Mail von „Copia Privata“ wegen einer „ITALIAN PRIVATE COPYING LEVY“ erhalten haben, sprechen Sie uns gerne an, bevor Sie AuskĂŒnfte erteilen oder Zahlungen leisten.

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Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
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