
Rechtsanwalt

Deutsche Unternehmen, die GerĂ€te oder Speichermedien nach Italien verkaufen, erhalten derzeit Aufforderungsschreiben zur italienischen âPrivate Copying Levyâ. Betroffen sein können insbesondere Hersteller, Importeure, HĂ€ndler und OnlinehĂ€ndler, die italienische Kunden ĂŒber Amazon.it, eigene Onlineshops oder andere Plattformen beliefern.
Die Anfragen werden im Auftrag der italienischen Verwertungsgesellschaft SIAE durch die Fondazione Copia Privata Italia versandt. Betreffzeilen lauten beispielsweise:
âITALIAN PRIVATE COPYING LEVY (ART. 71-SEPTIES, LAW NO. 633/1941) â REQUEST FOR INFORMATIONâ
Als Absender erscheint unter anderem die Adresse copiaprivata@copiaprivataitalia.it.
Unternehmen sollten solche Schreiben ernst nehmen. Sie sollten aber weder vorschnell umfassende AuskĂŒnfte erteilen noch eine Zahlungspflicht anerkennen.
Die italienische âPrivate Copying Levyâ ist eine urheberrechtliche VergĂŒtung bzw. Abgabe fĂŒr bestimmte GerĂ€te und Speichermedien, die zur Anfertigung privater Kopien genutzt werden können. In den Aufforderungsschreiben wird sie als VergĂŒtung fĂŒr âblank media and recording-capable devicesâ bezeichnet.
Je nach Produkt und Vertriebsweg können insbesondere betroffen sein:
Ob ein konkretes Produkt tatsĂ€chlich der Abgabe unterliegt, muss allerdings sorgfĂ€ltig geprĂŒft werden. Nicht jedes elektronische GerĂ€t ist automatisch abgabepflichtig.
Nach der in den umgehenden Schreiben vertretenen Auffassung können auch auĂerhalb Italiens ansĂ€ssige Unternehmen als âImporteurâ in Betracht kommen, wenn sie Produkte unmittelbar an italienische Endkunden verkaufen oder dort anbieten.
Das ist fĂŒr deutsche Unternehmen besonders relevant, wenn sie Waren ĂŒber Amazon.it, andere Online-MarktplĂ€tze oder den eigenen Shop nach Italien vertreiben. Die Fondazione Copia Privata Italia weist darauf hin, Angebote im Rahmen von PrĂŒf- und KontrollmaĂnahmen auszuwerten. In einem uns vorliegenden Fall wurde ein deutsches Unternehmen wegen seines Angebots von Smartphones auf Amazon.it angeschrieben.
Vor einer Reaktion auf ein entsprechendes Aufforderungsschreiben sollten Unternehmen insbesondere klÀren:
Die Schreiben weisen ausdrĂŒcklich auf mögliche Sanktionen hin. Danach kann bei VerstöĂen eine Verwaltungsstrafe in Höhe des Doppelten der geschuldeten Abgabe drohen. FĂŒr besonders schwerwiegende oder wiederholte VerstöĂe werden weitere Folgen genannt.
Das Schreiben zu ignorieren, ist daher ebenso wenig sinnvoll wie eine ungeprĂŒfte Antwort. Ziel sollte eine fristgerechte, sachlich richtige und auf die tatsĂ€chlich relevanten Produkte und Lieferungen begrenzte Reaktion sein.
Die aktuellen Auskunftsersuchen stehen im Kontext der erheblichen Ănderungen des italienischen Systems der GerĂ€te- und Speichermedienabgaben im Jahr 2026.
Ăber die neuen italienischen Tarife, die Erweiterung der Abgabepflichten und die erheblichen Risiken fĂŒr deutsche Exporteure haben wir bereits ausfĂŒhrlich berichtet:
â GerĂ€teabgabe/Speichermedienabgabe Italien: Neuheiten 2026
Eine ausfĂŒhrliche Darstellung der italienischen Private Copying Levy, der betroffenen GerĂ€te und Speichermedien sowie der rechtlichen Grundlagen finden Sie auĂerdem hier:
â GerĂ€te- und Speichermedienabgabe fĂŒr Privatkopien in Italien
Wir beraten deutsche und internationale Hersteller, Importeure, Distributoren und HÀndler zu GerÀte- und Speichermedienabgaben in Deutschland und anderen europÀischen LÀndern.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer TĂ€tigkeit liegt seit ĂŒber 15 Jahren auf den Forderungen von Verwertungsgesellschaften wegen GerĂ€ten und Speichermedien. Wir haben hierzu bereits eine Vielzahl von Unternehmen beraten und zahlreiche gerichtliche und auĂergerichtliche Verfahren gefĂŒhrt. In Deutschland vertreten wir Unternehmen insbesondere gegenĂŒber der ZPĂ und den von ihr vertretenen Verwertungsgesellschaften.
Bei Anfragen der SIAE oder der Fondazione Copia Privata Italia unterstĂŒtzen wir insbesondere bei:
Wenn Sie also eine E-Mail von âCopia Privataâ wegen einer âITALIAN PRIVATE COPYING LEVYâ erhalten haben, sprechen Sie uns gerne an, bevor Sie AuskĂŒnfte erteilen oder Zahlungen leisten.
Ăber den Autor

Rechtsanwalt · Attorney at Law (NY)
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