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  • Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
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    Dr. jur. Urs Verweyen
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GerÀte- und Speichermedienabgaben Italien: Neuheiten 2026

12.08.2026· Aktualisiert: 12.08.2026·3 Min. Lesezeit·
Urheberrechtsabgabe
Speichermedienabgabe Italien
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Drastische Tariferhöhungen, neue Cloud-Pflichten und hohe Bußgelder fĂŒr deutsche Exporteure

Ein am 21.MÀrz 2026 in Kraft getretener Beschluss des italienischen Kulturministeriums verschÀrft das System der GerÀte- und Speichermedienabgaben in Italien grundlegend. Deutsche Unternehmen, die elektronische GerÀte, Speichermedien oder Cloud-Dienste nach Italien exportieren, stehen ab sofort im direkten Fokus der italienischen Verwertungsgesellschaft SIAE. Die Neuregelungen betreffen die Erhöhung bestehender Tarife sowie die Ausweitung der Abgabepflicht auf völlig neue Produktkategorien.

Die wichtigsten Neuerungen 2026 im Überblick

  1. Massive Tariferhöhungen fĂŒr Hardware

Mit dem Beschluss vom 23. Februar 2026 wurden die VergĂŒtungssĂ€tze auf Basis der Inflation (ISTAT-Index) und gestiegener SpeicherkapazitĂ€ten angepasst. Die Abgaben fĂŒr klassische Hardware wie PCÂŽs, Notebooks, Smartphones und Tablets steigen massiv um ca. 15 % bis 30 %.

Die neuen Tarife gelten fĂŒr alle VerĂ€ußerungen ab dem 21.MĂ€rz 2026. FĂŒr diese Lieferungen mĂŒssen zwingend ein neues elektronisches Meldeformular sowie eine neue Zahlungs- und BefreiungserklĂ€rung genutzt werden. FĂŒr Lieferungen vor diesem Stichtag greifen noch die alten Gegebenheiten.

2. Ausweitung auf Refurbished-GerÀte

Die Abgabepflicht wurde ausdrĂŒcklich auf generalĂŒberholte VervielfĂ€ltigungsgerĂ€te und Speichermedien ausgeweitet. Als refurbished gelten nicht-neue GerĂ€te, die einer Aufarbeitung, ÜberprĂŒfung oder Wiederherstellung der FunktionsfĂ€higkeit unterzogen wurden.

Die SIAE verlangt fĂŒr diese wiederaufbereiteten GerĂ€te dieselben Tarife wie fĂŒr NeugerĂ€te und stellt sie somit auf eine Ebene.

3. Neue Abgabenpflicht fĂŒr Cloud-Speicher

Unternehmen, die Endkunden in Italien Cloud-Speicherplatz zur VerfĂŒgung stellen, sind nun auch abgabepflichtig. Die VergĂŒtung wird monatlich pro Nutzer auf Basis des bereitgestellten Speicherplatzes berechnet.

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Auch deutsche Export-Unternehmen sind davon betroffen

Der Export von GerÀten und Medien nach Italien gilt aus italienischer Sicht als Import. Wer VervielfÀltigung- oder ReprografiegerÀte (z.B.Drucker, Scanner, MultifunktionsgerÀte nach Art. 68 des italienischen Urheberrechtsgesetzes) sowie Speichermedien an italienische Endkunden liefert und dort in Verkehr bringt (z.B. durch B2C-Online-Versandhandel), wird rechtlich als Importeur eingestuft.

Daraus resultieren strikte Pflichten nach Art. 71/72 des italienischen Urheberrechtsgesetzes: Zum einen die quartalsweise Meldepflicht bei der SIAE und zum anderen die Zahlungspflicht der Privatkopie-VergĂŒtung.

SIAE-Sanktionen vermeiden: Schadensbegrenzung durch rechtzeitige Selbstanzeige

Die italienische Verwertungsgesellschaft SIAE verfolgt auslĂ€ndische Importeure Ă€ußerst streng, da diese als primĂ€re Abgabeschuldner gelten. Erste deutsche Anbieter wurden bereits in Anspruch genommen. Bei verspĂ€teten Meldungen oder Nichtzahlung fordert die SIAE im Regelfall die regulĂ€re VergĂŒtung plus Geldstrafe in doppelter Höhe. Dabei handelt es sich somit um eine Strafe, bis zu 300 % des eigentlich geschuldeten Betrags. Man hat jedoch die Chance zur Selbstanzeige: Haben Sie Meldungen vergessen oder fehlerhaft ĂŒbermittelt, mĂŒssen Sie unverzĂŒglich handeln. Solange kein offizielles PrĂŒf- oder Mahnschreiben der SIAE vorliegt, kann eine Nachmeldung als Selbstanzeige eingereicht werden. Bei leichten VerspĂ€tungen ohne Hinterziehungsabsicht lĂ€sst sich die Strafe im Zuge dessen bei sofortiger Begleichung der Hauptforderung oft auf die reinen Verzugszinsen und eine reduzierte BearbeitungsgebĂŒhr herunterhandeln.

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Fazit

Betroffene Exporteure, Online-HĂ€ndler und Cloud-Anbieter sollten ihre Lieferketten und Meldeprozesse nach Italien umgehend rechtlich prĂŒfen lassen, um existenzbedrohende Sanktionen zu vermeiden.

Wir unterstĂŒtzen Sie bei der rechtssicheren Einstufung, der Nutzung der neuen elektronischen SIAE- Formulare sowie bei der strategischen Schadensbegrenzung gegenĂŒber den italienischen Behörden.

Eine aisfĂŒhrlichen Leitfaden mit allen Details und Tarifen finden Sie in unserem ausfĂŒhrlichen Beitrag.

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