Schwerpunkte

Anwalt für Medienrecht

Kontakt aufnehmen
Anwalt Medienrecht

Persönlichkeitsrecht und Ruf wirksam schützen

Eine Berichterstattung, ein Online-Artikel oder ein Beitrag in sozialen Medien kann weitreichende Folgen haben. Unwahre Tatsachenbehauptungen, entstellende Darstellungen oder die Veröffentlichung privater Informationen können den persönlichen Ruf und die wirtschaftlichen Interessen erheblich beeinträchtigen.

Dr. Urs Verweyen berät und vertritt Sie als Anwalt für Medienrecht bei rechtlichen Fragen rund um Veröffentlichungen, Äußerungen und mediale Berichterstattung.

Kontaktieren Sie uns!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich kurzfristig bei Ihnen!

Wann ist anwaltliche Beratung im Medienrecht sinnvoll?

Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann insbesondere erforderlich sein bei:

  • negativen oder unzulässigen Online-Artikeln
  • falschen Tatsachenbehauptungen
  • ehrverletzenden Äußerungen und Rufschädigung
  • Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken
  • unberechtigter Nutzung von Fotos oder Videos
  • Berichterstattung in Presse, Fernsehen oder Online-Medien
  • Abmahnungen wegen einer Veröffentlichung
  • drohenden Veröffentlichungen und medialen Konflikten

Wenn eine Veröffentlichung den Ruf oder die Rechte eines Menschen gefährdet, zählt eine schnelle und präzise rechtliche Einschätzung.

Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU) Rechtsanwalt, Partner

Ihre Ansprüche gegen unzulässige Veröffentlichungen

Je nach Situation können unterschiedliche rechtliche Schritte in Betracht kommen. Dazu zählen insbesondere Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, Gegendarstellungen, Widerrufe oder Schadensersatzansprüche.

Dr. Urs Verweyen prüft, ob eine Äußerung als zulässige Meinungsäußerung oder als rechtswidrige Tatsachenbehauptung einzuordnen ist. Auch die Veröffentlichung wahrer Informationen ist nicht in jedem Fall uneingeschränkt zulässig. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Schnelles Handeln kann entscheidend sein

Im Medienrecht verbreiten sich Inhalte häufig innerhalb kürzester Zeit. Suchmaschinen, soziale Netzwerke und digitale Medien können dazu führen, dass eine problematische Veröffentlichung dauerhaft auffindbar und vielfach weiterverbreitet wird.

Deshalb sollte zeitnah geprüft werden, ob eine außergerichtliche Aufforderung, eine Abmahnung, ein Unterlassungsanspruch oder ein gerichtliches Eilverfahren sinnvoll ist. Dr. Urs Verweyen bewertet die Erfolgsaussichten und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Beratung vor der Veröffentlichung

Medienrechtliche Beratung ist auch im Vorfeld sinnvoll. Geplante Texte, Bilder, Videos oder Interviews können rechtlich geprüft werden, bevor daraus ein Konflikt entsteht. So lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und mögliche Rechtsverletzungen vermeiden.

Jetzt Beratung durch einen Anwalt für Medienrecht anfragen

Sie sind von einer Veröffentlichung betroffen oder möchten einen geplanten Beitrag rechtlich prüfen lassen? Schildern Sie Dr. Urs Verweyen Ihren Sachverhalt. Er klärt, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Vereinbaren Sie jetzt eine persönliche Beratung zum Medienrecht.

Kontaktieren Sie uns!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich kurzfristig bei Ihnen!

News zum Medienrecht

EuGH: Social-Media-Posts können urheberrechtlich geschützt sein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 3. September 2026 (Az. C-598/24) eine für Unternehmen, Medien und Nutzer sozialer Netzwerke wichtige Entscheidung zum Urheberrecht getroffen. Danach können auch kurze Texte, die auf sozialen Netzwerken ...

Mitarbeiter erstellt Website-Inhalte – wem gehören die Rechte?

Wenn Mitarbeiter Texte, Fotos, Grafiken, Videos oder Programmcode für die Unternehmenswebsite oder im Arbeitsalltag erstellen, stellt sich häufig die Frage: Darf das Unternehmen diese Inhalte dauerhaft nutzen? Die kurze Antwort lautet: Das Urheberrecht sel...

Bild ohne Lizenz auf der Website – was ist jetzt zu tun?

Ein Bild ohne wirksame Lizenz auf der eigenen Website kann urheberrechtliche Ansprüche auslösen, u. a. wg. § 19a UrhG – öffentliche Zugänglichmachung ohne Zustimmung oder Nutzungsberechtigung – oder auch §§ 13 (Urhebernennung), 14 (Urheberpersönlichkeitsre...