
Rechtsanwalt

Werkstattgespräch Online - Digital Services Act - Neue Werkzeuge für die Rechtsdurchsetzung, gerade auch im IP-Bereich?
Zum 17.02.2024 tritt der Digital Services Act (DSA) voll in Kraft. Die Verordnung, mitunter als (europäisches) Grundgesetz für das Internet bezeichnet, bringt eine Vielzahl neuer Pflichten für Online-Plattformen (wie Facebook, Amazon etc.) mit sich, die v.a. einer öffentlich-rechtlichen, d.h. behördlichen Sanktionierung unterliegen. Aber viele Vorgaben des DSA berühren auch unmittelbar die Durchsetzung privater Rechte, u.a. der Rechte am Geistigen Eigentum. Mitunter führt der DSA hier nicht nur bestehende Regelungen fort (z.B. die Haftungsprivilegierungen), sondern führt völlig neuartige Mechanismen ein, z.B. zu in-house-appeals Mechanismen, Trusted-Flaggern und außergerichtlicher Streitbeilegung.
In dem Werkstattgespräch am Mittwoch, den 10. Januar 2024 um 18:00 Uhr werden wir mit Dr. Daniel Holznagel nicht nur die wichtigsten neuen Pflichten aus Sicht der Plattformbetreiber erörtern, sondern v.a. der Frage nachgehen, inwiefern der DSA die private Rechtsdurchsetzung berührt und ggfs. verändert, insbesondere im Bereich IP- und APR-Verletzungen auf Online-Plattformen.
Dr. Daniel Holznagel, RiKG, war als Richter zuletzt v.a. im Gewerblichen Rechtsschutz und Kartellrecht tätig. Von 2017 bis 2021 war er als Referent im BMJ u.a. für das NetzDG zuständig. Er unterstützt zivilgesellschaftliche Organisation wie HateAid bei rechtspolitischen Positionierungen. Zudem unterrichtet er zum Recht der Plattformregulierung an der FU Berlin und veröffentlicht regelmäßig in diesem Bereich.
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