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Klar ist: Nichts ist umsonst und die UEFA lässt sich das Sponsoring des Turniers und die Nutzung ihrer Marken-, Kennzeichen-, Urheber- und sonstigen Rechte teuer bezahlen. Ohne entsprechende Lizenzen darf daher grundsätzlich keines der offiziellen, geschützten Logos und Symbole, Namen, Bezeichnungen und Slogans der UEFA in der Werbung verwendet werden. Dies gilt insb. für
Diese und weitere Zeichen sind entweder als Marken der UEFA angemeldet und geschützt und/oder genießen urheberrechtlichen oder sonstigen Schutz.
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU) | Rechtsanwalt, PartnerNatürlich dürfen auch die geschützten Marken und Kennzeichen andere Unternehmen nicht ohne deren Erlaubnis markenmäßig genutzt werden. So hat z.B. die adidas AG für den Begriff "Fussballliebe" für Deutschland und die Klassen 25 (insb. Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen) und 28 (u.a. Sportausrüstung, Spielwaren und Spielgeräte, Unterhaltungsartikel einschl. Dekoration für Weihnachtsbäume) eine Markenanmeldung vorgenommen, beansprucht den Begriff für diese und ähnliche Produkte also für sich!
Unternehmen, die geschützte Marken und Zeichen für die eigene Werbung oder sonst "im geschäftlichen Verkehr" verwenden wolllen, ohne Partner oder Sponsor, der UEFA Euro 2024 zu sein, müssen für die Nutzung eine Lizenz ("vorab schriftlich erteilte Autorisierung") von der UEFA erwerben. Anderfalls können sie abgemahnt und sogar verklagt werden!
Schon eine einzelne Abmahnung ist dabei i.d.R. mit hohen Kosten verbunden, da man meist die Gebühren der Rechtsanwält_innen der UEFA erstatten muss und die UEFA zudem Schadensersatz für die rechtswidrige Nutzung gelten machen kann. Erfahrungsgemäß wird die UEFA auch in diesem Turnier ihre Rechte offensiv durchsetzen und unlizenzierte und daher rechtswidrige Nutzungen ihrer Zeichen und Symbole konsequent verfolgen!
Natürlich dürfen aber auch Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gaststätte und Restaurants, die keine offiziellen Sponsoren oder Werbepartner der UEFA sind, mit der Fußball-Europameisterschaft und anderen Großereignissen werben und Veranstaltungen dazu durchführen! Sie müssen dabei aber vorsichtig sein, und genau darauf achten, dass Sie keine offiziellen Marken, Logos und Bezeichnungen der UEFA oder sonstigen geschützten Marken und Bezeichnungen nutzen oder eine"unangemessene wirtschaftliche Assoziation" mit der UEFA hergestellt wird. Grundsätzlich erlaubt sind ist daher die Nutzung allgemeiner Begriffe für das Ereignis Fußball-Europameisterschaft, wie insb. "EM", "Europameisterschaft", und beschreibende Hinweise auf das Ereignis, solange dadurch kein irreführender Bezug zur UEFA (Herkunftstäuschung, Verwechslungsgefahr) hergestellt wird oder eine unlautere Rufausnutzung oder -beeinträchtigung oder eine gezielte Behinderung erfolgt.
Zulässig ist daher i.d.R. die Nutzung von Formulierungen wie z.B.
Auch allgemeine Fußball-Symbole und Logos wie z.B. Deutschland-Fahnen oder Abbildungen von Fußbällen, Pokalen und anderen Produkten mit Fußball-Bezug können dekorativ genutzt werden. Aber Achtung: Das Design der offiziellen UEFA-EM-Fußbälle und des offiziellen EURO-Pokals ist geschützt und darauf befinden sich Logos und Marken der UEFA! Daher dürfen Abbildungen der offiziellen UEFA-EM-Fußbälle und des EM-Pokals nicht werblich (im geschäftlichen Verkehr) genutzt werden und es wird empfohlen, originale UEFAS-Produkte (z.B. Fußbälle) auch nicht als Dekoration zu verwenden!
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU) | Rechtsanwalt, PartnerBesondere Vorsicht bei ist der Nutzung von Social Media geboten! Unternehmen sollten bei der Planung von Werbeaktionen zur Fußball-Europameisterschaft unbedingt ihre Web-Präsenz und ihre Social Media-Kanäle wie wie Facebook, Instagram, TikTok und YouTube genau im Auge behalten! Grundsätzlich gelten hier die gleichen Regeln, wie in der realen Welt, das Internet und soziale Medien sind also kein rechtsfreier Raum. Allerdings lassen sich Internet und Social Media sehr leicht durchsuchen und überwachen, sodass auch schon geringe Rechtsverletzungen schnell gefunden und beweissicher dokumentiert werden können. Und das wissen natürlich auch die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der UEFA, die auf die Aufspürung von Markenrechtsverletzungen im Internet spezialisierte sind! Hier ist also äußerste Vorsicht geboten, denn gerade im Internet und in Social Media passieren schnell Fehler!
Angesicht der erheblichen Kosten, die auch bei einer unbeabsichtigten, versehentlichen Rechtsverletzungen entstehen können, empfiehlt sich, in Zweifelsfällen einen im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin vor der Nutzung mit einer Prüfung zu beauftragen!
Die Bezeichnung "Sommermärchen" ist aktuell nur zweimal als Marke für Deutschland eingetragen, und dies auch nur für die für die eigene Werbung möglicherweise weniger interessanten Produkt- und Dienstleistungsbereiche
Zudem hat die Erdinger Weißbräu Werner Brombach GmbH & Co. KG den Begriff "Erdinger Sommermärchen" u.a. für alkoholische und nicht-alkoholische Getränke, Dienstleistungen zur Verpflegung und Behebung von Gästen sowie sportliche und Kulturelle Aktivitäten als Marke registriert.
Zulässig sind zudem redaktionelle Nutzungen von eingetragene Marken und anderen geschützten Kennzeichen, bei denen die Marke nicht "kennzeichnend", also als Hinweis auf die Herkunft eines Produkts oder eine Dienstleistung genutzt wird, sondern nur beschreibend, wie z.B. in der redaktionellen Berichterstattung über die Europameisterschaft durch die Medien.
Offizielle Sponsoren der UEFA dürfen die Marken, Bezeichnungen und Logos der UEFA entsprechend den vereinbarten Lizenzbedingungen nutzen. Diese sind, natürlich einzuhalten, die UEFA wacht auch darüber genau!
Vertragshändler und Vertragswerkstätten, deren Vertragshersteller (Marke) aktuell EM-Sponsor ist (in diesem Jahr der chinesische Autohersteller BYD) dürfen die Marken, Bezeichnungen und Logos der UEFA im Rahmen dieser Vertragsbeziehung ebenfalls nutzen. Die Einzelheiten sind mit dem Hersteller als Vertragspartner der UEFA zu klären. Erfahrungsgemäß werden Sponsoren,Vertragshändlern und Vertragswerkstätten genaue Vorgaben für ihre Werbung gemacht und entsprechende Werbemittel beigestellt.
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