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  • Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
    Name
    Dr. jur. Urs Verweyen
    Rechtsanwalt Attorney at Law (NY)
    verweyen@vy-anwalt.de
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EM 2024: Werbung mit Logos und Marken – Was ist erlaubt?

EM 2024: Werbung mit Logos und Marken – Was ist erlaubt?
MarkenrechtUrheberrechtWettbewerbsrecht
31.05.2024, letztes Update: 19.05.2025

Schnell teuer: Verletzung von Marken und Schutzrechten der UEFA!

Nichts ist umsonst und die UEFA lässt sich das Sponsoring des Turniers und die Nutzung ihrer Marken-, Kennzeichen-, Urheber- und sonstigen Rechte teuer bezahlen. Ohne entsprechende Lizenzen darf daher grundsätzlich keines der offiziellen, geschützten Logos und Symbole, Namen, Bezeichnungen und Slogans der UEFA in der Werbung verwendet werden. Dies gilt insb. für

  • Das Logo "Euro 2024",
  • Die Begriffe "UEFA Euro 2024 Germany" und "UEFA Euro 2024",
  • Abbilder (Fotos, Modelle) des EM-Pokals und von offizielle EM-Fußbällen
  • Das offizielle Maskottchen ("Albärt") und
  • Den offiziellen EURO 2024-Slogan/Claim "United by football. Vereint im Herzen Europas"

Diese und weitere Zeichen sind entweder als Marken der UEFA angemeldet und geschützt und/oder genießen urheberrechtlichen oder sonstigen Schutz.

Natürlich dürfen auch die geschützten Marken und Kennzeichen andere Unternehmen nicht ohne deren Erlaubnis markenmäßig genutzt werden. So hat z.B. die adidas AG für den Begriff "Fussballliebe" für Deutschland und die Klassen 25 (insb. Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen) und 28 (u.a. Sportausrüstung, Spielwaren und Spielgeräte, Unterhaltungsartikel einschl. Dekoration für Weihnachtsbäume) eine Markenanmeldung vorgenommen, beansprucht den Begriff für diese und ähnliche Produkte also für sich!

Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU) | Rechtsanwalt, Partner


Unternehmen, die geschützte Marken und Zeichen für die eigene Werbung oder sonst "im geschäftlichen Verkehr" verwenden wolllen, ohne Partner oder Sponsor, der UEFA Euro 2024 zu sein, müssen für die Nutzung eine Lizenz ("vorab schriftlich erteilte Autorisierung") von der UEFA erwerben. Anderfalls können sie abgemahnt und sogar verklagt werden!

Schon eine einzelne Abmahnung ist dabei i.d.R. mit hohen Kosten verbunden, da man meist die Gebühren der Rechtsanwält_innen der UEFA erstatten muss und die UEFA zudem Schadensersatz für die rechtswidrige Nutzung gelten machen kann. Erfahrungsgemäß wird die UEFA auch in diesem Turnier ihre Rechte offensiv durchsetzen und unlizenzierte und daher rechtswidrige Nutzungen ihrer Zeichen und Symbole konsequent verfolgen!

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben!
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Zulässig: "Europameisterschaft", "Fan-Brötchen" und "EM-Wurst"

Natürlich dürfen aber auch Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gaststätte und Restaurants, die keine offiziellen Sponsoren oder Werbepartner der UEFA sind, mit der Fußball-Europameisterschaft und anderen Großereignissen werben und Veranstaltungen dazu durchführen! Sie müssen dabei aber vorsichtig sein, und genau darauf achten, dass Sie keine offiziellen Marken, Logos und Bezeichnungen der UEFA oder sonstigen geschützten Marken und Bezeichnungen nutzen oder eine"unangemessene wirtschaftliche Assoziation" mit der UEFA hergestellt wird. Grundsätzlich erlaubt sind ist daher die Nutzung allgemeiner Begriffe für das Ereignis Fußball-Europameisterschaft, wie insb. "EM", "Europameisterschaft", und beschreibende Hinweise auf das Ereignis, solange dadurch kein irreführender Bezug zur UEFA (Herkunftstäuschung, Verwechslungsgefahr) hergestellt wird oder eine unlautere Rufausnutzung oder -beeinträchtigung oder eine gezielte Behinderung erfolgt.

Zulässig ist daher i.d.R. die Nutzung von Formulierungen wie z.B.

  • "EM-Angebot", "EM-Aktion", "EM-Gewinnspiel", "Sonderangebot zur EM" oder "EM-Wurst", "Drei im EM-Weckla" oder "Sechs auf EM-Kraut"
  • "Angebot zur Europameisterschaft: ...", "Während der Europameisterschaft ...", ...
  • "Fan-Rabatt", "Fan-Aktion" und "Fan-Brötchen", ...
  • "Fußball-Aktion", "Fußball-Angebot", "Fußball-", …
  • "Tor-Aktion", "Für jedes Tor …", "Für jeden Sieg ...", ...
  • Bezugnahmen auf unsere / die "deutsche Nationalelf"

Wohl unzulässig, und daher nicht zu empfehlen, sind:

  • Die Verwendung von original EURO 2024-Fußbällen und anderen UEFA-Merchandise zur ‎Schaufenstergestaltung oder als Dekoration (Ausnahme: Als Preis eines Tippspiels dürfen solche Produkte unseres Erachtens genutzt werden)
  • Die Übernahme des UEFA-Spielplans (die Gestaltung eines eigenen Spielplans ist aber zulässig)
  • Hinweise, die den Eindruck erweckt, man sei offizieller Sponsor, Förderer oder Werbepartner der UEFA, oder beworbene Produkte und Dienstleistungen seien offizieller UEFA-Merchandise

Natürlich müssen Sie, wie immer, auch die allgemeinen Regeln für lautere Werbung beachten! So ist z.B. vergleichende Werbung nur in engen Grenzen zulässig und jede Irreführung und Verbrauchertäsuchung ist unbedingt zu vermeiden!

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihre Werbeaktionen fachkundig prüfen lassen wollen!
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Fahne, Fußbälle und andere Deko

Allgemeine Fußball-Symbole und Logos wie z.B. Deutschland-Fahnen oder Abbildungen von Fußbällen, Pokalen und anderen Produkten mit Fußball-Bezug können dekorativ genutzt werden.

Aber Achtung: Das Design der offiziellen UEFA-EM-Fußbälle und des offiziellen EURO-Pokals ist geschützt und darauf befinden sich Logos und Marken der UEFA! Daher dürfen Abbildungen der offiziellen UEFA-EM-Fußbälle und des EM-Pokals nicht werblich (im geschäftlichen Verkehr) genutzt werden und es wird empfohlen, originale UEFAS-Produkte (z.B. Fußbälle) auch nicht als Dekoration zu verwenden!

Ausnahme: Als Preis eines Tippspiels dürfen solche Produkte unseres Erachtens genutzt werden!

Besondere Vorsicht bei Social Media!

Besondere Vorsicht ist bei der Nutzung von Social Media wie Facebook, Instagram, TikTok und YouTube geboten! Hier ist also äußerste Vorsicht geboten, denn gerade im Internet und in Social Media passieren schnell Fehler!Allerdings lassen sich im Internet Rechtsverstöße leicht ermitteln und beweissicher dokumentieren. Und das wissen natürlich auch die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der UEFA, die auf die Aufspürung von Markenrechtsverletzungen im Internet spezialisierte sind!

Angesicht der erheblichen Kosten, die auch bei einer unbeabsichtigten, versehentlichen Rechtsverletzungen entstehen können, empfiehlt sich, in Zweifelsfällen einen im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin vor der Nutzung mit einer Prüfung zu beauftragen!

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Und was ist mit "Sommermärchen"?

Die Bezeichnung "Sommermärchen" ist aktuell nur zweimal als Marke für Deutschland eingetragen, und dies auch nur für die für die eigene Werbung möglicherweise weniger interessanten Produkt- und Dienstleistungsbereiche

  • Klasse 16 (im Wesentlichen Papier, Pappe und bestimmte Waren aus diesen Materialien sowie Büroartikel),
  • Klasse 30 (für den Verzehr zubereitete oder konservierte Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, ausgenommen Obst und Gemüse, sowie Zusätze für die Geschmacksverbesserung von Nahrungsmitteln, z.B. Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade; Reis, Teigwaren und Nudeln; Mehle, Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; u.a.m.) und
  • Klasse 31 (nicht für den Verzehr zubereiteten Boden- und Meeresprodukte, lebende Tiere und Pflanzen sowie Tiernahrungsmittel)

Zudem hat die Erdinger Weißbräu Werner Brombach GmbH & Co. KG den Begriff "Erdinger Sommermärchen" u.a. für alkoholische und nicht-alkoholische Getränke, Dienstleistungen zur Verpflegung und Behebung von Gästen sowie sportliche und Kulturelle Aktivitäten als Marke registriert.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen wollen, wie Sie diesen Begriff rechtssicher für Ihre Werbung nutzen können!
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Zulässig: Redaktionelle Berichterstattung über die EM

Zulässig sind zudem redaktionelle Nutzungen von eingetragene Marken und anderen geschützten Kennzeichen, bei denen die Marke nicht "kennzeichnend", also als Hinweis auf die Herkunft eines Produkts oder eine Dienstleistung genutzt wird, sondern nur beschreibend, wie z.B. in der redaktionellen Berichterstattung über die Europameisterschaft durch die Medien.

Was gilt für offizielle Sponsoren, Vertragshändler und Vertragswerkstätten?

Offizielle Sponsoren der UEFA dürfen die Marken, Bezeichnungen und Logos der UEFA entsprechend den vereinbarten Lizenzbedingungen nutzen. Diese sind, natürlich einzuhalten, die UEFA wacht auch darüber genau!

Vertragshändler und Vertragswerkstätten, deren Vertragshersteller (Marke) aktuell EM-Sponsor ist (in diesem Jahr der chinesische Autohersteller BYD) dürfen die Marken, Bezeichnungen und Logos der UEFA im Rahmen dieser Vertragsbeziehung ebenfalls nutzen. Die Einzelheiten sind mit dem Hersteller als Vertragspartner der UEFA zu klären. Erfahrungsgemäß werden Sponsoren,Vertragshändlern und Vertragswerkstätten genaue Vorgaben für ihre Werbung gemacht und entsprechende Werbemittel beigestellt.

Hier finden Sie weitere Rechtstipps zur Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland:

  • Dürfen wir mit Bezeichnungen, Logos und Marken, die auf die EM hinweisen, werben? Müssen wir dafür ein offizieller Sponsor oder Werbepartner der UEFA sein?
  • Dürfen wir Fotos und Bilder unserer Lieblingsmannschaft und Lieblingsspieler nutzen?
  • Dürfen wir Fußball-Wetten, Tipp- und Gewinnspiele veranstalten? Was ist zu beachten?
  • Dürfen wir EM-Spielpläne und andere EM-Grafiken und Abbildungen aufhängen und als Dekoration benutzen?
  • Dürfen wir Public Viewing für Mitarbeiter_innen und Geschäftspartner_innen veranstalten, z.B. in unsere Kantine oder auf unsere Dachterrasse? Was ist zu beachten?
  • Was droht bei Rechtsverstößen? Was müssen wir tun, wenn wir eine Abmahnung der UEFA oder GEMA bekommen?
  • Das wichtigste zum Schluss: Wer spielt wann? (Spielplan-PDF zum ausdrucken. Nur private Nutzung!)

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie anlässlich der EM Werbeaktionen, Public Viewing oder ein Tipp-Spiel planen!
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