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  • Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
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    Dr. jur. Urs Verweyen
    Rechtsanwalt Attorney at Law (NY)
    verweyen@vy-anwalt.de
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EM 2024: Tipp- und Gewinnspiele – Was ist zu beachten?

EM 2024: Tipp- und Gewinnspiele – Was ist zu beachten?
UrheberrechtMarkenrechtVerwaltungsrechtDatenschutz
30.05.2024, letztes Update: 19.05.2025

Öffentlicher Sportwetten oder Glücksspiele

Für das Veranstalten oder Vermitteln öffentlicher Sportwetten oder Glücksspiele ist eine Erlaubnis nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag erforderlich. Führt man eine Sportwette ohne entsprechende Sportwetten-Lizenz durch, drohen empfindliche Bußgelder und Strafen. Das betrifft auch EM-Tippspiele, wenn für die Teilnahme bezahlt werden muss und ein Geld-Betrag als Gewinn ausgelobt wird. Das gilt natürlich auch für Online-Sportwetten, z.B. Facebook, Instagram oder in anderen Social-Media-Kanälen und auf einer Website.

EM-Tippspiele

Keine Sportwetten-Lizenz ist aber erforderlich für EM-Tippspiele im kleinen Kreis, also mit Freund_innen und Kolleg_innen. Dazu muss das Tippspiel

  • privat organisiert sein und ohne kommerzielle Absichten durchgeführt werden
  • Teilnahmegebühren dürfen nur zur Deckung der Unkosten, nicht zur Gewinnerzielung, verwendet werden; und
  • das Tippspiel muss sich auf einen überschaubaren, geschlossenen Teilnehmerkreis beschränken, also nicht öffentlich beworben oder allgemein der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Auslobung von Sachpreisen oder von geringfügigen Geldbeträgen ist i.d.R. unproblematisch, wenn das Verhältnis zur privaten Natur des Tippspiels stimmt.

Die Verlosung von EM-Tickets ist aber unzulässig, u.a. weil die UEFA dies in den Vertragsbedingungen für den Erwerb von EM-Tickets untersagt!

Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU) | Rechtsanwalt, Partner

Gewinnspiele

Zudem ist es seit einiger Zeit zulässig, den Kauf einer Ware oder Dienstleistung mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel zu verknüpfen. Hier ist aber besondere Vorsicht geboten, denn zum Schutz der Verbraucher gelten detaillierte Regelungen über die Durchführung von Tipp- und Gewinnspielen. So müssen z.B. bestimmte Kennzeichnungspflichten beachten werde und die Teilnahmebedingungen des Tipp- und Gewinnspiels müssen allgemein zugänglich gemacht werden, uns zwar auch auf Website und in Facebook, Instagram und anderen Social Media-Kanälen.

Datenschutz

Da für die Durchführung von Tipp- und Gewinnspielen i.d.R. personenbezogene Daten der Teilnehmer (Name, E-Mail-Adresse und Postadresse) erhoben und verarbeitet werden, müssen zudem die Datenschutz-Vorschriften der DSGVO genau beachtet werden. In der Regel ist daher eine vollständige Aufklärung über den konkreten Zweck und Umfang der Datenerhebung und Verarbeitung, und eine freiwillige Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Andernfalls drohen auch hier Abmahnungen und Betroffene könne Auskunft über die Daten, die über sie gespeichert wurden, und möglicherweise Schadensersatz fordern.

Auslobung von Sachpreisen

Denken sie auch daran, dass sie auch in Tipp- und Gewinnspielen die offiziellen Marken, Logos und Bezeichnungen der UEFA ohne Genehmigung grundsätzlich nicht benutzen dürfen!

Zulässig dürfte es aber sein, wenn sie in ihrem EM-Tippspiel als Sachpreis z.B. den offiziellen EURO 2024-Fußball oder andere Markenprodukte ausloben, sofern sie diese Produkte "legal" innerhalb der EU erworben haben. Dann dürfen sie ihr Tippspiel auch entsprechend bewerben (z.B. "Hauptgewinn: Ein original Euro 2024-Ball").

Zwar stellt dies i.d.R. eine markenmäßige Benutzung im geschäftlichen Verkehr dar. Jedoch dürfen nach dem markenrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz mit einer Marke gekennzeichnete Produkte, die vom Inhaber des Markenrechts (der UEFA) oder mit seiner Zustimmung in der EU in Verkehr gebracht wurden, innerhalb der EU weiterveräußert oder sonst in Verkehr gebracht werden. Auch die Bewerbung des "erschöpften" Produkts ist dann erlaubt. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.11.2005, Az. I ZR 29/03 entscheiden, dass die Auslobung eines Ferrari in einem Gewinnspiel einer Fernsehzeitschrift und eines Spirituosen-Anbieters wegen Erschöpfung der Markenrechte von Ferrari zulässig war.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben!
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Hier finden Sie weitere Rechtstipps zur Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland:

  • Dürfen wir mit Bezeichnungen, Logos und Marken, die auf die EM hinweisen, werben? Müssen wir dafür ein offizieller Sponsor oder Werbepartner der UEFA sein?
  • Dürfen wir Fotos und Bilder unserer Lieblingsmannschaft und Lieblingsspieler nutzen?
  • Dürfen wir Fußball-Wetten, Tipp- und Gewinnspiele veranstalten? Was ist zu beachten?
  • Dürfen wir EM-Spielpläne und andere EM-Grafiken und Abbildungen aufhängen und als Dekoration benutzen?
  • Dürfen wir Public Viewing für Mitarbeiter_innen und Geschäftspartner_innen veranstalten, z.B. in unsere Kantine oder auf unsere Dachterrasse? Was ist zu beachten?
  • Was droht bei Rechtsverstößen? Was müssen wir tun, wenn wir eine Abmahnung der UEFA oder GEMA bekommen?
  • Das wichtigste zum Schluss: Wer spielt wann? (Spielplan-PDF zum ausdrucken. Nur private Nutzung!)

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie anlässlich der EM Werbeaktionen, Public Viewing oder ein Tipp-Spiel planen!
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