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    Dr. jur. Urs Verweyen
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EM 2024: EM-Spielpläne als Deko – Was ist zu beachten?

30.05.2024· Aktualisiert: 31.05.2024·2 Min. Lesezeit·
UrheberrechtMarkenrechtWettbewerbsrecht
EM 2024: EM-Spielpläne als Deko – Was ist zu beachten?
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Die von der UEFA herausgegebenen Spielpläne und Grafiken dürfen Sie i.d.R. nicht ohne weiteres in der eigenen Werbung, z.B. zur Dekoration von Schaufenstern oder als Aushang in öffentlich zugänglichen Geschäften oder Gaststätten, verwenden.

Soweit darauf die offiziellen, markenrechtlich geschützten Logos und Slogans abgebildet sind, würde eine solche gewerbliche Nutzung die entsprechenden Rechte der UEFA verletzen und möglicherweise der fälschliche Eindruck entstehen, dass das Unternehmen oder der Betrieb mit der UEFA kooperiert, z.B. als Sponsor.

Ob solche Pläne und Grafiken zudem urheberrechtlich geschützt sind, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Ausgeschlossen ist dies jedoch nicht, wie das OLG Nürnberg für die bekannte Kicker-Stecktabelle entschieden hat.

Insoweit empfiehlt es sich also, eigene Spielpläne zu entwerfen oder zumindest alle offiziellen Logos und Slogans der UEFA vollständig zu überkleben oder unkenntlich zu machen.

Das Gleiche gilt grundsätzlich für andere Dekorationselemente! Insb. dürfen auch originale, in der EU erworbene Markenprodukte nicht als Dekoration verwendet oder sonst ausgestellt werden, denn diese Nutzungen sind nicht von der markenrechtlichen Erschöpfung erfasst.

Ausnahme: Als Preis eines Tippspiels dürfen solche Produkte unseres Erachtens genutzt werden!

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben!
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Hier finden Sie weitere Rechtstipps zur Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland:

  • Dürfen wir mit Bezeichnungen, Logos und Marken, die auf die EM hinweisen, werben? Müssen wir dafür ein offizieller Sponsor oder Werbepartner der UEFA sein?
  • Dürfen wir Fotos und Bilder unserer Lieblingsmannschaft und Lieblingsspieler nutzen?
  • Dürfen wir Fußball-Wetten, Tipp- und Gewinnspiele veranstalten? Was ist zu beachten?
  • Dürfen wir EM-Spielpläne und andere EM-Grafiken und Abbildungen aufhängen und als Dekoration benutzen?
  • Dürfen wir Public Viewing für Mitarbeiter_innen und Geschäftspartner_innen veranstalten, z.B. in unsere Kantine oder auf unsere Dachterrasse? Was ist zu beachten?
  • Was droht bei Rechtsverstößen? Was müssen wir tun, wenn wir eine Abmahnung der UEFA oder GEMA bekommen?
  • Das wichtigste zum Schluss: Wer spielt wann?
    (Spielplan-PDF zum ausdrucken. Nur private Nutzung!)
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Über den Autor

Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen

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