
Rechtsanwalt

Vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 findet die von der UEFA organisierte Fußball-Europameisterschaft (der Männer) in Deutschland statt, die "UEFA EURO 2024". In den Stadien von 10 deutschen Großstädten werden zu 51 Fußballspielen über 2 Millionen Fans erwartet und unzählige Fans werden die Spiele bei Public-Viewing-Events und in Internet und TV verfolgen!
Für den europäischen Fußballverband UEFA und seine Mitglieder ist die Fußball-Europameisterschaft ein lukratives Milliardengeschäft, das die UEFA mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln schützt und verteidigt. Die Verwertung aller kommerziellen Werbe-, Sponsoring-, Medien-, Marketing- und anderen Rechte weltweit liegen ausschließlich bei der UEFA. Sie ist Inhaberin etlicher Schutzrechte – v.a. Marken – die im Zusammenhang mit der EURO 2024 verwendet werden, und sie hat detaillierte Verträgen u.a. mit den 10 deutschen Host Cities Berlin, Köln, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Gelsenkirchen, Leipzig, München und Stuttgart über den Schutz dieser Rechte und z.B. die Einrichtung von Fanzonen abgeschlossen. Die Möglichkeiten für Dritte, das Großereignis EM für die eigene Werbung zu nutzen, sind daher eng begrenzt. Grundsätzlich dürfen nur Sponsoren und Lizenznehmer der UEFA die offiziellen Logos und rechtlich geschützten Bezeichnungen wie "EURO 2024" und Bildnisse der Mannschaften und Spieler verwenden. Auch für ein eigenes Public Viewing, z.B. mit Mitarbeiter_innen, gibt es genaue Regeln!
Für Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gaststätte und Restaurants stellt sich damit viele Fragen, die wir in unseren FAQ zur Fußball-Europameisterschaft 2024 beantworten:
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