Eine Bank ist gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 MarkenG verpflichtet, Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers zu erteilen, wenn das Konto für Zahlungen im Zusammenhang mit einer offensichtlichen Markenverletzung genutzt wurde. Das sog. Bankgeheim...
Die in Deutschland bekannten Marken "Goldbär" und "Goldbären" werden durch die Firm des "Teddy" der Wettbewerbers Lindt nicht verletzt, trotzdem auch die sich gegenüberstehenden Waren der Parteien (Fruchtgummis / Schokoladenfigur) als "sehr ähnlich" i.S.d....
Medienhändler und ReCommerce-Anbieter (Unternehmen, die gebrauchte Medien wie Bücher, Audio-CDs, DVDs etc. an- und wieder verkaufen) haften nicht unmittelbar für Urheber- und Markenrechts-Verletzungen durch Produkte (z.B. Plagiate, Grauimporte), die von ih...