Schwerpunkte
Team
News
+49 (30) 51 56 59 98 - 0Kontakt
Schwerpunkte
Team
News
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte

Footer

BerlinKoblenzFlensburgNürnberg
StellenangeboteVergütungMandatsbedingungenDatenschutzImpressum
  1. Startseite
  2. News
  3. Wettbewerbsrecht
  4. "Der Novembermann"-Rechtsprechung gilt auch im Wettbewerbsrecht
Authors
  • Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
    Name
    Dr. jur. Urs Verweyen
    Rechtsanwalt Attorney at Law (NY)
    verweyen@vy-anwalt.de
    +49 (30) 51 56 59 98-0
Neueste Artikel
SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
20.09.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer
20.09.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
EuGH: Social-Media-Posts können urheberrechtlich geschützt sein
20.09.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen

Rechtsanwalt

"Der Novembermann"-Rechtsprechung gilt auch im Wettbewerbsrecht

10.08.2021· Aktualisiert: 18.09.2026·2 Min. Lesezeit·
WettbewerbsrechtUrheberrecht
"Der Novembermann"-Rechtsprechung gilt auch im Wettbewerbsrecht
Teilen:

Mit Beschluss vom 13. Juli 2021, Az. 6 W 43/21, hat das OLG Frankfurt a.M. in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zu den Anforderungen des § 6 HWG (Heilmittelwerbegesetz) betreffend die (strengen) Anforderungen an die Werbung mit wissenschaftlichen Studien (u.a. genaue Fundstellenangabe), entschieden, dass die "Der Novembermann"-Entscheidung des Bundesgerichtshof BGH (Urt. v. 6. Juni 2019, Az. I ZR 150/19) zur Berechnung der erstattungsfähigen Kosten für eine berechtigte Abmahnung nach § 15 Abs. 2 RVG auch im Bereich des Wettbewerbsrechts anzuwenden ist, sodass mehrere Abmahnungen, die im Wesentlichen gleiche Verletzungshandlungen betreffen, i.d.R. eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG darstellen, OLG Frankfurt a.M., a.a.O., Rz. 27:

"Die Gebührenforderung erweist sich allerdings in anderer Hinsicht als übersetzt. Nach der „Novembermann"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2019, 1044) – deren Grundsätze auch auf lauterkeitsrechtliche Konstellationen Anwendung finden sollen (Büscher GRUR 2021, 162) – können mehrere Abmahnungen eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG darstellen, wenn diese im wesentlichen gleiche Verletzungshandlungen betreffen. Nach Auffassung des Senats spricht einiges dafür, jedenfalls die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erstellten Abmahnungen als eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG anzusehen, mit der Folge, dass die Gegenstandswerte jeweils zu addieren sind und die jeweils Abgemahnten nur einen Anteil der so berechneten Kosten zu tragen hätten, der deutlich niedriger wäre als die jeweils auf Grundlage eines Wertes von 375.000 € bzw. 300.000 € errechnete 1,3-fache Gebühr."

Zu den Einzelheiten der Berechnung der erstattungsfähigen Kosten für eine (dem Grunde nach berechtigte) Abmahnung im Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht nach BGH (Urt. v. 6. Juni 2019, Az. I ZR 150/19 – Der Novembermann vgl. auch die Analysen von Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen "Probleme bei der (notwendigen) Anwendung der Novembermann-Rechtsprechung des BGH auf Filesharing-Massenabmahnungen" (JurPC Web-Dok. 29/2020) und "Von Angelegenheiten und Gegenständen: Zur kostenrechtlich 'selben Angelegenheit' i. S. v. § 15 Abs. 2 RVG" (WRP 2020/1, S. 12 ff.).

Zur praktischen Relevanz gerade auch im Bereich der urheberrechtlichen Massenabmahnungen durch Kanzleien wie Gutsch & Schlegel, Rach rechtsanwälte, Waldorf Frommer/Frommer Legal, u.a. vgl. auch hier.

Zu den jüngsten Reformen des Wettbewerbsrechts, die eine Reihe von Verschärfungen der Anforderungen an eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und u.a. den Ausschluss des Kostenersatzanspruchs für eine erste Abmahnung in bestimmten Fällen vorsieht, vgl. den Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen hier.

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung!
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde an uns übermittelt. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie in unserem News.
Oh, Entschuldigung.
Es scheint ein Fehler bei der Verarbeitung passiert zu sein. Wir beheben dies schnellstmöglich. Sie können sich natürlich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die Telefonnummer sehen Sie oben rechts auf der Internetseite.
Teilen:

Über den Autor

Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen

Rechtsanwalt · Attorney at Law (NY)

verweyen@vy-anwalt.de+49 (30) 51 56 59 98-0

Weitere Artikel

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
Urheberrechtsabgabe
15.09.2026
6 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen

Deutsche Unternehmen, die Geräte oder Speichermedien nach Italien verkaufen, erhalten derzeit Aufforderungsschreiben zur italienischen „Private Copying Levy“. Betroffen sein können insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler, die italien...

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer
Urheberrechtsabgabe
15.09.2026
4 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer

Jetzt wird es konkret: ZPÜ fordert 4 EUR Geräteabgabe für Raspberry Pi und andere Single-Board-Computer Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht jetzt konkrete Auskunfts- und Zahlungsforderungen gegenüber einzelnen Unternehmen geltend...

EuGH: Social-Media-Posts können urheberrechtlich geschützt sein
UrheberrechtMedienrechtInternetrecht
09.09.2026
7 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

EuGH: Social-Media-Posts können urheberrechtlich geschützt sein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 3. September 2026 (Az. C-598/24) eine für Unternehmen, Medien und Nutzer sozialer Netzwerke wichtige Entscheidung zum Urheberrecht getroffen. Danach können auch kurze Texte, die auf sozialen Netzwerken ...

Haben Sie rechtliche Fragen?

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.

Kontakt aufnehmen+49 30 515 659 980