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LG Aachen verurteilt Sparkasse zu rund 54.000,- EUR

24.07.2026· Aktualisiert: 24.07.2026·2 Min. Lesezeit·
Bankrecht
LG Aachen verurteilt Sparkasse zu rund 54.000,- EUR
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Online-Banking-Betrug ist auf einem Rekordhoch. Dennoch weigern sich Banken und Sparkassen häufig, den entstandenen Schaden zu erstatten – oft zu Unrecht, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Das Landgericht Aachen (Az.: 10 O 53/23) hat die Sparkasse Aachen mit Urteil vom 06.02.2024 dazu verurteilt, einem geprellten Ehepaar einen Betrag von insgesamt knapp 54.000 Euro zurückzuerstatten.

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Der Fall: Ausgeklügeltes Phishing und Versäumnisse der Bank

Ein Bankkunde wurde Opfer einer Phishing-Falle: Betrüger spiegelten die Telefonnummer der Sparkasse vor (Spoofing) und gaben vor, beim Wechsel vom chipTAN- zum pushTAN-Verfahren zu helfen. Über einen gefälschten Link erlangten die Täter Zugriff auf die Kontodaten. Es folgten unberechtigte Abbuchungen in Höhe von insgesamt 107.700 Euro.

Das Entscheidende: Der Kunde hatte vor den Abbuchungen die Sparkasse selbst kontaktiert und dabei die verdächtigen Anrufe des vermeintlichen Mitarbeiters erwähnt. Dennoch unternahm die Bank nichts, um den Kontozugang vorsorglich zu sperren.

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Das Urteil: Mitverschulden der Bank führt zu Erstattung

Zwar wertete das Gericht die Preisgabe der Daten durch den Kunden als grob fahrlässig, sah jedoch ein erhebliches Mitverschulden der Sparkasse:

  • Pflichtverletzung der Bank: Nach dem Hinweis des Kunden hätte die Bankmitarbeiterin sofort reagieren und das Konto aus Sicherheitsgründen sperren müssen.
  • Ergebnis: Das Gericht sprach dem Ehepaar die Hälfte des entstandenen Schadens (53.850 Euro) sowie die Übernahme der vorgerichtlichen Anwaltskosten (2.147,53 Euro) zu.
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Fazit für Bankkunden: Geben Sie Ihr Geld nicht voreilig auf!

Der Fall macht deutlich: Selbst wenn Sie als Kunde einen Fehler gemacht haben oder Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, bedeutet das nicht das automatische Aus für Ihre Schadensersatzansprüche. Auch Banken treffen strenge Sorgfaltspflichten.

Sind Sie selbst Opfer von Phishing oder Online-Banking-Betrug geworden und Ihre Bank verweigert die Erstattung?

Lassen Sie sich nicht verunsichern. Als Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen wir Ihre individuellen Erfolgschancen und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Kontactieren Sie uns für eine Erstberatung!

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