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Online-Banking-Betrug ist auf einem Rekordhoch. Dennoch weigern sich Banken und Sparkassen häufig, den entstandenen Schaden zu erstatten – oft zu Unrecht, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Das Landgericht Aachen (Az.: 10 O 53/23) hat die Sparkasse Aachen mit Urteil vom 06.02.2024 dazu verurteilt, einem geprellten Ehepaar einen Betrag von insgesamt knapp 54.000 Euro zurückzuerstatten.
Ein Bankkunde wurde Opfer einer Phishing-Falle: Betrüger spiegelten die Telefonnummer der Sparkasse vor (Spoofing) und gaben vor, beim Wechsel vom chipTAN- zum pushTAN-Verfahren zu helfen. Über einen gefälschten Link erlangten die Täter Zugriff auf die Kontodaten. Es folgten unberechtigte Abbuchungen in Höhe von insgesamt 107.700 Euro.
Das Entscheidende: Der Kunde hatte vor den Abbuchungen die Sparkasse selbst kontaktiert und dabei die verdächtigen Anrufe des vermeintlichen Mitarbeiters erwähnt. Dennoch unternahm die Bank nichts, um den Kontozugang vorsorglich zu sperren.
Zwar wertete das Gericht die Preisgabe der Daten durch den Kunden als grob fahrlässig, sah jedoch ein erhebliches Mitverschulden der Sparkasse:
Der Fall macht deutlich: Selbst wenn Sie als Kunde einen Fehler gemacht haben oder Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, bedeutet das nicht das automatische Aus für Ihre Schadensersatzansprüche. Auch Banken treffen strenge Sorgfaltspflichten.
Sind Sie selbst Opfer von Phishing oder Online-Banking-Betrug geworden und Ihre Bank verweigert die Erstattung?
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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