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Am 02.12.2024 hat die BaFin eine weitere Warnmeldung herausgegeben. Darin heißt es:
"Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website premiumfest-geld.com. Über die Website betreibt "Premium Festgeld powert by Alba Investment Management AG" ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie dort Geldanlagen in Festgeld, Flexgeld und börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds-ETF) an.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin."
Die BaFin veröffentlicht momentan zahlreiche Warnungen zu Festgeldbetrügen und Betrugsversuchen. Regelmäßig handelt es sich um Websites, die auf den ersten Eindruck vertrauenswürdig aussehen und der Kunde einen Betrug nicht direkt erkennen kann. Aufgrund einer Gesetzeslücke, die erst im Oktober 2025 geschlossen wird, haben Betrüger die Möglichkeit, unbescholtene Anleger "hinter die Fichte zu führen" und zu betrügen.
Rechtsanwalt Lange berät geschädigte Anleger seit über 10 Jahren bei fehlerhaften Anlagegeschäften.
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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