- Authors

- Name
- Dr. jur. Urs Verweyen
- Rechtsanwalt Attorney at Law (NY)
Sampling, Memes und kreative Remixe - EuGH zur Pastiche-Schranke
, letztes Update:EuGH präzisiert die Pastiche-Schranke beim „Metall auf Metall“-Fall
Im seit Jahren geführten Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham hat der Europäische Gerichtshof am 14. April 2026 in der Rechtssache C-590/23 eine viel beachtete Entscheidung getroffen. Im Mittelpunkt steht die urheberrechtliche Pastiche-Schranke und damit eine der zentralen Fragen des modernen Urheberrechts im Zusammenhang mit Sampling, Remix-Kultur, Memes und anderen digitalen Nutzungsformen.
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU) | Rechtsanwalt, PartnerDas Urteil ist eine Weichenstellung für Sampling, Memes und kreative Remixe.
Ausgangspunkt: Der langjährige Streit um „Metall auf Metall“
Seit mehr als zwei Jahrzehnten wird darüber gestritten, ob ein kurzer Ausschnitt aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ ohne Zustimmung der Rechteinhaber verwendet werden durfte. Nachdem der Bundesgerichtshof dem EuGH mit Beschluss vom 14. September 2023, Az. I ZR 74/22 – Metall auf Metall V, Fragen zur Auslegung vorgelegt hatte, liegt nun eine grundsätzliche europäische Klärung vor.
Der EuGH hat dabei den Begriff des „Pastiche“ näher bestimmt und die Voraussetzungen für die Schranke konkretisiert.
Weites Verständnis des Pastiches
Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH ein vergleichsweise weites Verständnis der Pastiche-Schranke vorgeschlagen. Der Generalanwalt hatte demgegenüber eine engere Sicht vertreten und Pastiche vor allem auf offene Stilnachahmungen beschränken wollen.
Der EuGH folgt nun im Ergebnis einem breiten Ansatz. Nach seiner Auffassung umfasst die Pastiche-Ausnahme Werke, die an bestehende Werke erinnern, sich aber zugleich durch erkennbare Unterschiede abheben. Erfasst sind auch Nutzungen per Sampling, wenn damit ein künstlerischer oder kreativer Dialog mit dem Vorbild entsteht.
Dieser Dialog kann verschiedene Formen annehmen, etwa:
• eine stilistische Nachahmung,
• eine Hommage,
• eine humoristische oder kritische Auseinandersetzung,
• oder ausdrücklich auch Sampling.
Entscheidend ist dabei nicht, ob der Nutzer ausdrücklich mit der Absicht gehandelt hat, ein Pastiche zu schaffen. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Nutzung aus Sicht eines mit dem Original vertrauten Betrachters als Pastiche erkennbar ist.
Bedeutung für Sampling, Memes und digitale Inhalte
Für die Praxis bringt die Entscheidung mehr Rechtssicherheit. Sampling kann künftig eher als zulässige Nutzung eingeordnet werden, wenn das neue Werk nicht nur übernimmt, sondern sich erkennbar kreativ mit dem Original auseinandersetzt.
Auch Memes und andere digitale Formate können unter die Pastiche-Schranke fallen, insbesondere wenn sie sich humorvoll, kommentierend oder kritisch auf ein vorhandenes Werk beziehen. Damit stärkt der EuGH die Kunstfreiheit und die Meinungsfreiheit, ohne den urheberrechtlichen Schutz vollständig zurückzudrängen.
Gleichzeitig bleibt eine Einzelfallprüfung unerlässlich. Ob tatsächlich ein kreativer Dialog vorliegt und ob die Unterschiede zum Original ausreichend deutlich sind, muss weiterhin im konkreten Fall bewertet werden.
Wie es weitergeht
Nach der EuGH-Entscheidung muss nun der Bundesgerichtshof den Fall erneut prüfen und abschließend entscheiden. Damit nähert sich ein Rechtsstreit, der seit über 20 Jahren anhängig ist, seinem Ende.
Nach den Leitlinien aus Luxemburg spricht vieles dafür, dass Moses Pelham am Ende obsiegen könnte.
Die Entscheidung des EuGH markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen Auslegung des Urheberrechts. Die Pastiche-Schranke wird als flexibles Instrument verstanden, das kreative Anschlussnutzungen ermöglicht — von Sampling über Remix bis hin zu Internet-Memes.
Trotz dieser Öffnung bleibt die rechtliche Bewertung im Einzelfall wichtig, um die Grenze zwischen zulässiger Bezugnahme und Urheberrechtsverletzung sauber zu ziehen.
