Massen-Abmahnungen durch RechtsanwÀlte Gutsch & Schlegel Hamburg

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Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg mahnt erneut massenhaft MedienhĂ€ndler und Online-Antiquariate/recommerce-Anbieter wegen des Verkaufs sogenannter Bootlegs (nicht lizenzierte Aufnahmen, meist Mitschnitte von Live-Aufnahmen) ab, zur Zeit vermehrt fĂŒr den Musiker Elvis Costello (Declan Patrick Aloysius MacManus). RechtsanwĂ€lte Gutsch & Schlegel machen AnsprĂŒche auf Unterlassen und Vernichtung, Auskunft und Schadensersatz sowie Kostenersatz (Kosten fĂŒr die Abmahnung) geltend. Es lohnt sich, diese Abmahnungen genau zu prĂŒfen/prĂŒfen zu lassen und keine vorschnellen ZugestĂ€ndnisse zu machen. GrundsĂ€tzlich muss der (angebliche) Rechteinhaber bzw. RechtsanwĂ€lte Gutsch & Schlegel den behaupteten Rechtsverstoß (Bootlegs, Piracy, Grau-/Parallelimport, etc.) genau nachweisen und dazu insb. die Rechteinhaberschaft und Anspruchsberechtigung lĂŒckenlos ĂŒber die gesamte Rechtekette nachweisen.

Verschiedentlich habe sich die Abmahnungen von RechtsanwĂ€lten Gutsch & Schlegel auch als rechtsmissbrĂ€uchlich erwiesen! So hat der Bundesgerichtshof BGH mit Urteil vom 28. Mai 2020, Az. I ZR 129/19, eine Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel anhand mehrerer Kriterien als rechtsmissbrĂ€uchlich und damit als "nicht berechtigt" i.S.v. § 97a Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 UrhG befunden und hat die auf Ersatz der Kosten fĂŒr die Abmahnung gerichtete Klage der Kanzlei Gutsch & Schlegel vollumfĂ€nglich abgewiesen!

Auch in Bezug auf die geltend gemachte Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzforderungen lohnt ein genauer Blick. Insbesondere ist die außergerichtliche Inanspruchnahme mehrerer SchĂ€diger nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebĂŒhrenrechtlich i.d.R. als eine Angelegenheit anzusehen, sodass i.d.R. nur ein Bruchteil der von Gutsch & Schlegl regelmĂ€ĂŸig eingeforderten GebĂŒhren erstattet werden muss (Urteil BGH – Der Novembermann; erneut BGH, Urteil vom 22.01.2019, Az. VI ZR 402/17 – Ermittlungen gegen Schauspielerin).

Kosten fĂŒr die Ermittlung der angeblichen Rechtsverletzung durch die GUMPS GmbH (GeschĂ€ftsfĂŒhrer sind auch hier die RechtsanwĂ€lte Gutsch und Schlegel)sind i.d.R. ebenfalls nicht geschuldet, und wurden von den Gerichten bereits in mehreren Verfahren zurĂŒckgewiesen.

RechtsanwÀlte Gutsch & Schlegel gehen zudem auch wegen angeblicher Bootleg-Aufnahmen der Musiker/Musikgruppen

  • Eric Clapton
  • Mark Knopfler (Dire Straits)
  • Iron Maiden
  • Motörhead (Belle Vue Sunshine Touring Inc.)
  • Alice Cooper
  • Pink Floyd
  • David Gilmour
  • Mötley CrĂŒe
  • aha (Chart Promotions Ltd.)
  • Genesis (Gelring Ltd.)
  • Phil Collins
  • Jimi Hendrix (Experience Hendrix)
  • Iggy Pop (James N. Osterberg)
  • Earth, Wind & Fire
  • Justin Timberlake
  • Keith Jarret
  • Al Di Meola
  • Eric Clapton
  • u.a.m.

u.a. gegen MedienhÀndler, Online-Antiquariate und Gebraucht-Medien-HÀndler (recommerce), sowie gegen private Anbieter (eBay-VerkÀufe), vor.

In den meisten FĂ€llen konnten wir erreichen, dass gegen unsere Mandanten keine Klagen eingereicht wurden und Kosten und Schadensersatzforderungen außergerichtlich abwehren.

Zudem konnten wir Klagen meist erfolgreich abwehren, u.a. Klagen betreffend die Musikgruppen/Musiker Iron Maiden, Genesis, Phil Collin; Klagen der Kanzlei Gutsch & Schlegel wurden in diesen FÀllen abgewiesen (Amts- und Landgericht Hamburg).

Gerne stehen wir fĂŒr RĂŒckfragen zur VerfĂŒgung!