
Rechtsanwalt

Eine Satzungsregelung, die das Höchstalter für die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft auf 70 Jahre festlegt, ist zulässig und stellt keine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Zwei Gesellschafter klagten gegen eine nachträgliche Satzungsänderung, die eine Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer einführte. Sie beriefen sich auf einen früheren Vertrag, der ihnen ihrer Ansicht nach ein lebenslanges Recht auf die Geschäftsführung einräumte.
Die Klage blieb ohne Erfolg. Nach Ansicht des OLG Frankfurt am Main liegt weder ein Verstoß gegen den gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor:
(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.07.2024 – Az. 26 U 1/24; rechtskräftig durch BGH-Beschluss vom 26.11.2025 – Az. II ZR 98/24)
Über den Autor

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 3. September 2026 (Az. C-598/24) eine für Unternehmen, Medien und Nutzer sozialer Netzwerke wichtige Entscheidung zum Urheberrecht getroffen. Danach können auch kurze Texte, die auf sozialen Netzwerken ...
Wenn Mitarbeiter Texte, Fotos, Grafiken, Videos oder Programmcode für die Unternehmenswebsite oder im Arbeitsalltag erstellen, stellt sich häufig die Frage: Darf das Unternehmen diese Inhalte dauerhaft nutzen? Die kurze Antwort lautet: Das Urheberrecht sel...
Ein Bild ohne wirksame Lizenz auf der eigenen Website kann urheberrechtliche Ansprüche auslösen, u. a. wg. § 19a UrhG – öffentliche Zugänglichmachung ohne Zustimmung oder Nutzungsberechtigung – oder auch §§ 13 (Urhebernennung), 14 (Urheberpersönlichkeitsre...
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.