Schwerpunkte
Team
News
+49 (30) 51 56 59 98 - 0Kontakt
Schwerpunkte
Team
News
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte

Footer

BerlinKoblenzFlensburgNürnberg
StellenangeboteVergütungMandatsbedingungenDatenschutzImpressum
  1. Startseite
  2. News
  3. Markenrecht
  4. Filmtitel (Marke) "Fack Ju Göthe" doch nicht sittenwidrig
Authors
  • Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
    Name
    Dr. jur. Urs Verweyen
    Rechtsanwalt Attorney at Law (NY)
    verweyen@vy-anwalt.de
    +49 (30) 51 56 59 98-0
Neueste Artikel
Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt
28.10.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
28.10.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer
28.10.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen

Rechtsanwalt

Filmtitel (Marke) "Fack Ju Göthe" doch nicht sittenwidrig

17.01.2022· Aktualisiert: 22.01.2024·2 Min. Lesezeit·
MarkenrechtUrheberrecht
Von User:LGB-ler - Fotoaufnahme von User:LGB-ler, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=48514668
Teilen:


Der Filmtitel "Fack Ju Göthe" ist wohl doch nicht sittenwidrig und kann als EU-Marke registriert werden. Mit Urteil vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-240/18 P Constantin– Film Produktion / EUIPO) hat der Europäische Gerichtshof EuGH entschieden, dass das europäische Markenamt EUIPO erneut über die Eintragungsfähigkeit des Zeichens "Fack Ju Göthe" entscheiden muss. Zuvor hatte das europäischen Markenamt EUIPO, bestätigt vom Gericht der Europäischen Union, das Zeichen noch für sittenwidrig und daher für nicht eintragungsfähig gehalten.

Anders als die Vorinstanzen konnte der EuGH hingegen keinen Verstoß gegen "grundlegende moralische Werte und Normen der Gesellschaft" (sic!) erkennen.


Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs EuGH hatten EUIPO und Europäische Gericht nicht hinreichend berücksichtigt, dass verschiedene Begleitumstände übereinstimmend darauf hinweisen, dass der Titel der sehr erfolgreichen "Fack Ju Göthe"-Filme von der deutschsprachigen Öffentlichkeit überwiegend nicht als moralisch verwerflich angesehen wurde. Ein "Meinungsstreit" darüber haben trotz der großen Sichtbarkeit der bekannten Filme offensichtlich nicht stattgefunden und die Filme wurden mit diesem Titel für jugendliche Zuschauer zugelassen. Zudem hätten die Filme verschiedene Fördermittel erhalten und seien vom Goethe-Institut zu Unterrichtszwecken genutzt worden.

Zu berücksichtigen sei zudem, dass die Wahrnehmung des englischen Ausdrucks „Fuck you“ durch das deutschsprachige Publikum, auch wenn ihm die Bedeutung diese Begriffs grundsätzlich bekannt sei, eine andere sein könne, als durch ein englischsprachigen Publikum; in der Muttersprache könne die Empfindlichkeit nämlich wesentlich stärker sein, als in einer Fremdsprache. Entsprechend nehme ein deutschsprachiges Publikum diesen englischen Ausdruck nicht zwangsläufig ebenso wahr, wie es dessen deutsche Übersetzung wahrnehmen würde.

Schließlich bestehe der Titel der Fack Ju Göthe-Filme nicht aus diesem englischen Ausdruck, sondern aus dessen lautschriftlicher Übertragung in das Deutsche, und ergänzt um das den Namen "Göhte".

Wollen sie eine europäische Marke eintragen lassen? Sprechen Sie uns gerne an!
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde an uns übermittelt. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie in unserem News.
Oh, Entschuldigung.
Es scheint ein Fehler bei der Verarbeitung passiert zu sein. Wir beheben dies schnellstmöglich. Sie können sich natürlich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die Telefonnummer sehen Sie oben rechts auf der Internetseite.

Fotoaufnahme von User:LGB-ler, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=48514668

Teilen:

Über den Autor

Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Dr. jur. Urs Verweyen

Rechtsanwalt · Attorney at Law (NY)

verweyen@vy-anwalt.de+49 (30) 51 56 59 98-0

Weitere Artikel

Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt
Markenrecht
17.09.2026
6 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt

Kann eine Baumarktkette die Farbe Orange schützen lassen? BGH verneint Markenschutz Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. September 2026, Az. I ZB 58/25, der Baumarktkette „OBI“ den Schutz einer abstrakten Farbmarke in Orange versagt. Die Ent...

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
Urheberrechtsabgabe
15.09.2026
6 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen

Deutsche Unternehmen, die Geräte oder Speichermedien nach Italien verkaufen, erhalten derzeit Aufforderungsschreiben zur italienischen „Private Copying Levy“. Betroffen sein können insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler, die italien...

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer
Urheberrechtsabgabe
15.09.2026
4 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer

Jetzt wird es konkret: ZPÜ fordert 4 EUR Geräteabgabe für Raspberry Pi und andere Single-Board-Computer Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht jetzt konkrete Auskunfts- und Zahlungsforderungen gegenüber einzelnen Unternehmen geltend...

Haben Sie rechtliche Fragen?

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.

Kontakt aufnehmen+49 30 515 659 980