
Rechtsanwalt

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht der Gesellschafter gehört zu den wesentlichen Kontrollrechten im GmbH-Recht. Nach § 51a Abs. 1 GmbHG kann jeder Gesellschafter grundsätzlich Einsicht in die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Das hat das LG Stralsund mit Urteil vom 13.07-2026 - 3 HKO 10/26 entschieden.
Eine Versagung dieses Rechts kommt nur ausnahmsweise nach § 51a Abs. 2 GmbHG in Betracht. Voraussetzung ist eine konkrete, auf Tatsachen gestützte Besorgnis, dass der Gesellschafter die erlangten Informationen zu gesellschaftsfremden Zwecken verwenden und der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen dadurch ein nicht unerheblicher Nachteil entstehen wird.
Bloße Vermutungen, allgemeine Missbrauchsängste oder persönliche Spannungen zwischen den Gesellschaftern reichen hierfür nicht aus. Auch ein zerrüttetes Verhältnis innerhalb der Gesellschaft rechtfertigt für sich genommen keine Einschränkung des gesetzlichen Einsichtsrechts.
Geschäftsführer und Mitgesellschafter sollten Anträge auf Auskunft oder Einsicht daher sorgfältig prüfen. Eine Ablehnung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und muss auf konkreten Tatsachen beruhen. Andernfalls besteht das Risiko, dass das Einsichtsrecht gerichtlich durchgesetzt wird.
Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer bundesweit bei Streitigkeiten über Informations- und Kontrollrechte sowie in allen Fragen des GmbH-Rechts.
Über den Autor

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kann eine Baumarktkette die Farbe Orange schützen lassen? BGH verneint Markenschutz Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. September 2026, Az. I ZB 58/25, der Baumarktkette „OBI“ den Schutz einer abstrakten Farbmarke in Orange versagt. Die Ent...
Deutsche Unternehmen, die Geräte oder Speichermedien nach Italien verkaufen, erhalten derzeit Aufforderungsschreiben zur italienischen „Private Copying Levy“. Betroffen sein können insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler, die italien...
Jetzt wird es konkret: ZPÜ fordert 4 EUR Geräteabgabe für Raspberry Pi und andere Single-Board-Computer Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht jetzt konkrete Auskunfts- und Zahlungsforderungen gegenüber einzelnen Unternehmen geltend...
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.