Schwerpunkte
Team
News
+49 (30) 51 56 59 98 - 0Kontakt
Schwerpunkte
Team
News
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte

Footer

BerlinKoblenzFlensburgNürnberg
StellenangeboteVergütungMandatsbedingungenDatenschutzImpressum
  1. Startseite
  2. News
  3. Kapitalmarktrecht
  4. Bestätigungsvermerke sind öffentliche Kapitalmarktinformationen
Authors
  • Björn-Michael Lange
    Name
    Björn-Michael Lange
    Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    office@vy-anwalt.de
    +49 (30) 51 56 59 98-0
Neueste Artikel
Höchstalter von 70 Jahren für Geschäftsführer rechtmäßig
31.07.2026 | Björn-Michael Lange
Ausschluss eines Gesellschafters wegen familiärer Zerwürfnisse
31.07.2026 | Björn-Michael Lange
Deutsche Finance Group unter BaFin-Aufsicht: Anleger aufgepasst
31.07.2026 | Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt

Bestätigungsvermerke sind öffentliche Kapitalmarktinformationen

31.07.2026· Aktualisiert: 31.07.2026·2 Min. Lesezeit·
Kapitalmarktrecht
Bestätigungsvermerke sind öffentliche Kapitalmarktinformationen
Teilen:

Vor allem im Zusammenhang mit dem Wirecard-Komplex hat das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erneut eine wichtige gerichtliche Konkretisierung erfahren. Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 2. März 2026 (Az. 20 U 3/26) entschieden, dass Bestätigungsvermerke von Abschlussprüfern bereits nach der bis zum 19. Juli 2024 geltenden Fassung des KapMuG als öffentliche Kapitalmarktinformationen anzusehen sind.

Customer reviews & experiences for BRIXLANGE Rechtsanwälte. Show more information.

Mit dieser Entscheidung folgt das OLG Celle der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere den Auffassungen des OLG München und des OLG Stuttgart. Gleichzeitig grenzt es sich ausdrücklich von der Rechtsansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts ab, das in seinem Teilmusterentscheid vom 22. Februar 2025 eine gegenteilige Bewertung vorgenommen hatte.

Kontaktieren Sie uns!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich kurzfristig bei Ihnen!
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde an uns übermittelt. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie in unserem News.
Oh, Entschuldigung.
Es scheint ein Fehler bei der Verarbeitung passiert zu sein. Wir beheben dies schnellstmöglich. Sie können sich natürlich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die Telefonnummer sehen Sie oben rechts auf der Internetseite.

Besondere Bedeutung kommt der Auslegung der gesetzlichen Neuregelung zu. Seit dem 20. Juli 2024 nennt § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 9 KapMuG Bestätigungsvermerke ausdrücklich als Beispiel für öffentliche Kapitalmarktinformationen. Nach Auffassung des OLG Celle stellt diese Ergänzung jedoch keine inhaltliche Erweiterung des Anwendungsbereichs dar. Vielmehr habe der Gesetzgeber lediglich die bereits zuvor bestehende Rechtslage ausdrücklich klargestellt. Zur Begründung verweist das Gericht auf die Gesetzesmaterialien zum Zweiten Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, in denen die Aufnahme der Bestätigungsvermerke ausdrücklich als Klarstellung bezeichnet wird (BT-Drs. 20/11787, S. 45 f.).

Kontaktieren Sie uns!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich kurzfristig bei Ihnen!
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde an uns übermittelt. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie in unserem News.
Oh, Entschuldigung.
Es scheint ein Fehler bei der Verarbeitung passiert zu sein. Wir beheben dies schnellstmöglich. Sie können sich natürlich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die Telefonnummer sehen Sie oben rechts auf der Internetseite.

Die Entscheidung stärkt damit die Rechtssicherheit im Bereich kapitalmarktrechtlicher Musterverfahren. Für Anleger und ihre Prozessvertreter bedeutet dies insbesondere, dass Klagen gegen Abschlussprüfer wegen vermeintlich fehlerhafter Bestätigungsvermerke auch für Altfälle nach den Regeln des KapMuG zu beurteilen sind. Zugleich bestätigt das Urteil den ausschließlichen Gerichtsstand am Sitz des jeweiligen Emittenten – ein Aspekt, der bei der Planung und Durchführung kapitalmarktrechtlicher Verfahren erhebliche praktische Bedeutung besitzt.

Teilen:

Über den Autor

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

office@vy-anwalt.de+49 (30) 51 56 59 98-0

Weitere Artikel

Höchstalter von 70 Jahren für Geschäftsführer rechtmäßig
Gesellschaftsrecht
31.07.2026
1 Min.·Björn-Michael Lange

Höchstalter von 70 Jahren für Geschäftsführer rechtmäßig

Eine Satzungsregelung, die das Höchstalter für die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft auf 70 Jahre festlegt, ist zulässig und stellt keine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Der Fall...

Ausschluss eines Gesellschafters wegen familiärer Zerwürfnisse
Gesellschaftsrecht
31.07.2026
3 Min.·Björn-Michael Lange

Ausschluss eines Gesellschafters wegen familiärer Zerwürfnisse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 (Az. II ZR 134/24) die Anforderungen an den Ausschluss eines Gesellschafters wegen persönlicher Konflikte innerhalb eines Familienunternehmens präzisiert. Die Entscheidung verdeutlicht, das...

Deutsche Finance Group unter BaFin-Aufsicht: Anleger aufgepasst
Kapitalmarktrecht
31.07.2026
4 Min.·Björn-Michael Lange

Deutsche Finance Group unter BaFin-Aufsicht: Anleger aufgepasst

Sonderbeauftragter eingesetzt Die Deutsche Finance Group steht derzeit verstärkt im Fokus der Finanzaufsicht. Anlass hierfür ist eine Maßnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der DF Deutsche Finance Investment GmbH. ...

Haben Sie rechtliche Fragen?

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.

Kontakt aufnehmen+49 30 515 659 980