
Rechtsanwalt

Von den angeblich in Hamburg ansässigen Betreibern der Seite kf-finanz.com werden im Netz Geldanlagen in Fest- und Tagesgeld, Investments in Aktien und ETFs sowie Altersvorsorge in Fonds angepriesen. Nun warnt allerdings die Finanzaufsicht BaFin vor der Website.
Es steht der Verdacht im Raum, dass auf die unbekannten Betreiber der Seite ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin Finanzdienstleistungen anbieten. Dabei wird unter anderem der Eindruck erweckt, dass Fest- und Tagesgeldanlagen bei Banken im europäischen Ausland vermittelt werden.
Laut der BaFin hat bereits auch die belgische Finanzaufsicht FSMA bereits vor entsprechenden Angeboten gewarnt.
Mittlerweile ist die Internetseite kf-finanz.com nicht mehr erreichbar.
Damit könnte hier ein weiterer Fall vorliegen, in dem vermeintliche Investmentfirmen potenzielle Anleger mit attraktiven, aber nicht komplett unrealistischen Angeboten in die Betrugsfalle locken. Dabei erscheinen die Websites der Anbieter auf den ersten Blick oft seriös. Die Betreiber veranlassen die Anleger dann meist zu einer Überweisung auf ein Konto mit ausländischer IBAN. Dieses Konto wird tatsächlich auch von einer realen Bank betrieben, nur läuft es auf den Namen der Betrüger. Dabei wird eine Lücke ausgenutzt, denn Banken müssen aktuell nicht prüfen, ob der angegebene Name auch mit der IBAN übereinstimmt.
Sofern also mit kf-finanz.de ein weiter solcher Fall vorliegt, ist schnelles Handeln geboten, um das Geld eventuell noch vor einem weiteren unbefugten Zugriff zu schütze. Jedenfalls sollte der Sachverhalt schnellstmöglich geprüft werden. Sollte es sich um einen Betrug handeln, kommen Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber, ggf. aber auch denen, die Banken oder die Empfänger etwaiger unbefugter Transaktionen in Betracht.
Hinsichtlich diesbezüglicher Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Über den Autor

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Auskunfts- und Einsichtsrecht der Gesellschafter gehört zu den wesentlichen Kontrollrechten im GmbH-Recht. Nach § 51a Abs. 1 GmbHG kann jeder Gesellschafter grundsätzlich Einsicht in die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Das hat das LG Strals...
Online-Banking-Betrug ist auf einem Rekordhoch. Dennoch weigern sich Banken und Sparkassen häufig, den entstandenen Schaden zu erstatten – oft zu Unrecht, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Das Landgericht Aachen (Az.: 10 O 53/23) hat die Sparkasse Aachen mi...
Mit Urteil vom 16. Juni 2026 (Az. II ZR 13/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen an Beschlussfassungen außerhalb einer Gesellschafterversammlung präzisiert und die Handlungsspielräume von GmbH-Gesellschaftern erweitert. Nach der Entscheidu...
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.