Falschberatung

Gold & Edelmetalle: Schadensersatz bei Anlageverlusten

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Verluste aus Gold- und Edelmetallinvestments

Verluste mit Gold oder Edelmetallen: Welche Rechte haben Anleger?

Gold und andere Edelmetalle werden häufig mit Sicherheit, Inflationsschutz und dauerhafter Werthaltigkeit verbunden. Anleger investieren deshalb nicht nur unmittelbar in Goldbarren oder Münzen. Angeboten werden auch Goldsparpläne, Lager- und Verwahrmodelle sowie andere Edelmetall-Investments.

Doch ein Sachwert ist nicht automatisch eine sichere Kapitalanlage.

Bei manchen Anlagekonzepten entscheidet nicht allein der Goldpreis über Gewinn oder Verlust. Ebenso wichtig können die rechtliche Eigentumskonstruktion, hohe Kosten, die Verwahrung der Edelmetalle, Rückkaufsbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität des Anbieters sein.

Hat ein Anleger mit einem Gold- oder Edelmetallinvestment erhebliches Kapital verloren, sollte daher geklärt werden, was tatsächlich erworben wurde und ob das Investment vor Vertragsschluss zutreffend dargestellt wurde.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange prüft bei wirtschaftlich erheblichen Schäden insbesondere mögliche Ansprüche wegen Falschberatung bei Kapitalanlagen, fehlerhafter Anlagevermittlung und unzutreffender Anlageinformationen.

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Welche Gold- und Edelmetallinvestments gibt es?

Gold kann auf sehr unterschiedliche Weise als Kapitalanlage genutzt werden.

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken unterscheiden sich deshalb erheblich. Typische Anlageformen sind beispielsweise:

  • physische Goldbarren und Goldmünzen,
  • Goldsparpläne,
  • Sparpläne auf andere Edelmetalle,
  • eingelagerte Edelmetallbestände,
  • Miteigentums- oder Bruchteilskonstruktionen,
  • Kauf- und Verwahrmodelle sowie
  • andere Edelmetall-Direktinvestments.

Auch Silber, Platin und Palladium können Gegenstand entsprechender Modelle sein.

Nicht jedes Angebot, das mit Gold oder einem anderen Edelmetall wirbt, führt dabei zwangsläufig dazu, dass der Anleger sofort unbelastetes Eigentum an einem konkret für ihn vorhandenen physischen Bestand erhält.

Genau diese Unterscheidung kann nach einem Schadensfall entscheidend werden.

Ist Gold wirklich eine sichere Geldanlage?

Gold besitzt einen realen Marktwert und unterscheidet sich damit beispielsweise von einer rein schuldrechtlichen Forderung gegen ein Unternehmen.

Trotzdem ist die Aussage „Gold ist sicher“ für eine Anlageberatung zu pauschal.

Auch bei physischem Gold bestehen wirtschaftliche Risiken. Der Preis kann erheblich schwanken. Anders als beispielsweise eine verzinsliche Forderung erwirtschaftet der Goldbarren selbst grundsätzlich keine laufenden Zinsen.

Zusätzlich können Kosten entstehen, etwa für:

  • An- und Verkauf,
  • Lagerung,
  • Versicherung,
  • Verwaltung,
  • Auslieferung oder
  • sonstige Dienstleistungen.

Bei komplexeren Gold-Investments können weitere Risiken hinzukommen, die mit dem Goldpreis selbst nur mittelbar zu tun haben.

Deshalb muss unterschieden werden zwischen dem Risiko des Edelmetalls und den Risiken der konkreten Anlagekonstruktion.

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Goldsparplan: Was kauft der Anleger tatsächlich?

Ein Goldsparplan ermöglicht es typischerweise, regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag in Gold zu investieren. Für Anleger kann das attraktiv erscheinen, weil nicht sofort der Kaufpreis eines größeren Goldbarrens aufgebracht werden muss.

Für die rechtliche Prüfung sind jedoch die konkreten Vertragsbedingungen entscheidend.

Unter anderem sollte geklärt werden:

  1. Welcher Anteil der Einzahlung wird tatsächlich in Gold investiert?
  2. Wann erfolgt der Erwerb des Edelmetalls?
  3. Erwirbt der Anleger Allein- oder Miteigentum?
  4. Wie wird der erworbene Goldbestand dokumentiert?
  5. Wo und durch wen wird das Gold verwahrt?
  6. Welche Gebühren werden vor oder während der Laufzeit abgezogen?
  7. Kann der Anleger die Auslieferung des Goldes verlangen?
  8. Welche Kosten entstehen bei Auslieferung oder Verkauf?
  9. Was geschieht bei einer Insolvenz des Anbieters?

Gerade bei langfristigen Sparmodellen können Kosten und Vertragsbedingungen erhebliche Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis haben.

Eigentum an Gold: Warum diese Frage so wichtig ist

Wenn ein Anbieter insolvent wird, kann ein entscheidender Unterschied darin liegen, ob der Anleger tatsächlich Eigentum an vorhandenem Edelmetall erworben hat oder lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen das Unternehmen besitzt.

Deshalb sollte bei einem Edelmetall-Investment genau geprüft werden, wie der Eigentumserwerb vertraglich geregelt ist.

Relevant können insbesondere folgende Fragen sein:

  • Ist der Goldbestand konkret bestimmbar?
  • Ist das Edelmetall dem einzelnen Anleger zugeordnet?
  • Besteht Alleineigentum oder Miteigentum?
  • Wie wird die Eigentumsposition dokumentiert?
  • Wer besitzt beziehungsweise verwahrt das Gold tatsächlich?
  • Sind Rechte Dritter an den Beständen ausgeschlossen?
  • Stimmen ausgewiesene und tatsächlich vorhandene Bestände überein?

Diese Fragen können im Insolvenzfall darüber entscheiden, welche rechtliche Position der Anleger besitzt.

Welche Risiken bestehen bei Edelmetall-Investments?

Die konkreten Risiken hängen vom jeweiligen Produkt ab. Bei der rechtlichen Prüfung können insbesondere folgende Risikobereiche relevant sein:

  • Preisrisiko: Gold, Silber, Platin oder Palladium können an Wert verlieren.
  • Kostenrisiko: Abschluss-, Verwaltungs-, Lager- und sonstige Kosten können die Rendite erheblich reduzieren.
  • Eigentumsrisiko: Es kann unklar sein, ob und wann tatsächlich Eigentum am Edelmetall entsteht.
  • Verwahrungsrisiko: Die Sicherheit des Investments kann von Lagerung und Dokumentation der Bestände abhängen.
  • Anbieterrisiko: Vertragliche Leistungen können von der Zahlungs- und Leistungsfähigkeit des Anbieters abhängen.
  • Liquiditätsrisiko: Verkauf oder Auslieferung können vertraglichen Einschränkungen oder zusätzlichen Kosten unterliegen.
  • Insolvenzrisiko: Die Position des Anlegers hängt im Insolvenzfall maßgeblich von der rechtlichen Konstruktion ab.

Werden solche Risiken in der Beratung verharmlost oder überhaupt nicht dargestellt, kann eine unzureichende Risikoaufklärung vorliegen.

Wann kann eine Falschberatung bei Gold vorliegen?

Nicht jeder Verlust mit Gold oder Edelmetallen ist Folge einer Pflichtverletzung.

Sinkt beispielsweise nach dem unmittelbaren Kauf eines Goldbarrens dessen Marktpreis, ist allein dadurch noch kein Schadensersatzanspruch begründet.

Anders kann die Situation aussehen, wenn ein Gold-Investment im Rahmen einer Anlageberatung empfohlen wurde und die Empfehlung nicht zum Anleger oder seinen Anlagezielen passte.

Bei der Prüfung einer möglichen anlegergerechten Beratung können unter anderem folgende Punkte relevant sein:

  • Welches Anlageziel verfolgte der Kunde?
  • Wie wichtig war ihm Kapitalerhalt?
  • Sollte das Geld jederzeit verfügbar sein?
  • Welcher Anlagehorizont bestand?
  • Welche Risiken wollte und konnte der Anleger tragen?
  • Welche Erfahrungen besaß er mit Edelmetallanlagen?
  • Welchen Anteil seines Vermögens sollte das Investment ausmachen?

Eine erhebliche Investition in ein einzelnes Edelmetallprodukt kann beispielsweise anders zu bewerten sein als eine begrenzte Beimischung innerhalb eines diversifizierten Vermögens.

Wurde das konkrete Gold-Investment richtig erklärt?

Neben den persönlichen Verhältnissen des Anlegers muss die Beratung das konkrete Anlageprodukt zutreffend erfassen.

Bei einer objektgerechten Beratung kann insbesondere entscheidend sein, ob der Anleger die wesentlichen Eigenschaften und Risiken des empfohlenen Investments verstehen konnte.

Problematisch können beispielsweise Aussagen sein wie:

„Bei Gold kann nichts passieren.“

„Das Geld ist durch den Sachwert vollständig abgesichert.“

„Sie können jederzeit ohne Verlust an Ihr Gold.“

„Selbst bei einer Insolvenz ist Ihr Geld sicher.“

Ob solche oder vergleichbare Aussagen tatsächlich pflichtwidrig waren, hängt vom konkreten Produkt und Beratungsgespräch ab.

Bei der rechtlichen Prüfung ist deshalb entscheidend, welches Gesamtbild dem Anleger vermittelt wurde.

Hohe Kosten bei Goldsparplänen und Edelmetallanlagen

Nicht nur Verlustrisiken, sondern auch Kosten können für die Anlageentscheidung wesentlich sein.

Das gilt besonders bei Sparplänen mit langer Laufzeit.

Werden beispielsweise zu Beginn erhebliche Abschluss- oder Vertriebskosten abgezogen, kann ein großer Teil der ersten Einzahlungen zunächst nicht dem Erwerb von Edelmetallen dienen. Hinzu kommen je nach Modell laufende Verwaltungs-, Lagerungs- oder sonstige Gebühren.

Für Anleger kann deshalb relevant sein:

  • Wie hoch waren die Gesamtkosten?
  • Wann wurden sie belastet?
  • Welcher Anteil jeder Zahlung wurde tatsächlich investiert?
  • Wie wirkten sich die Kosten bei vorzeitiger Beendigung aus?
  • Wurden die Kosten vor Vertragsschluss verständlich dargestellt?

Bei einer Beratung oder Vermittlung können unzutreffende beziehungsweise unvollständige Angaben zu wirtschaftlich wesentlichen Kosten rechtlich relevant sein.

Anlagevermittlung von Gold- und Edelmetallinvestments

Nicht jeder Vertrieb eines Goldprodukts ist eine umfassende Anlageberatung.

Wurde ein konkretes Investment durch einen Vermittler angeboten, können dennoch Pflichten bestehen.

Bei der Haftung des Anlagevermittlers ist unter anderem zu prüfen, welche Informationen über das Investment erteilt wurden und ob diese richtig und vollständig waren.

Von Bedeutung kann beispielsweise sein, wie der Vermittler

  • Sicherheit und Werthaltigkeit,
  • Eigentum am Edelmetall,
  • Kosten,
  • Lagerung,
  • Auslieferungsmöglichkeiten,
  • Laufzeit,
  • Rückkauf und
  • Verlustrisiken

dargestellt hat.

Ob rechtlich eine Beratung oder Vermittlung vorlag, bestimmt sich nach der konkreten Vertriebssituation und nicht allein nach der Berufsbezeichnung des Gesprächspartners.

Gold als Direktinvestment

Bestimmte Edelmetallmodelle können wirtschaftlich als Direktinvestment ausgestaltet sein.

Dann bestehen teilweise ähnliche Fragestellungen wie bei anderen Sachwertanlagen: Was wurde tatsächlich erworben? Wie wird Eigentum begründet? Wer verwahrt den Gegenstand? Wie erfolgt die spätere Verwertung?

Die Tatsache, dass ein realer Sachwert Gegenstand des Investments ist, beantwortet die entscheidenden Haftungsfragen noch nicht.

Anbieter des Edelmetall-Investments insolvent

Besondere Probleme entstehen, wenn der Anbieter eines Goldsparplans oder einer anderen Edelmetallanlage zahlungsunfähig wird.

Dann sollte möglichst schnell festgestellt werden, welche Rechtsposition der Anleger besitzt.

Von zentraler Bedeutung ist insbesondere:

Gehört dem Anleger tatsächlich Gold, oder besitzt er lediglich einen Anspruch gegen das insolvente Unternehmen?

Daneben können weitere Fragen entstehen:

  • Wo befinden sich die Edelmetallbestände?
  • Sind sie vollständig vorhanden?
  • Lassen sie sich dem Anleger zuordnen?
  • Welche Rechte macht der Insolvenzverwalter geltend?
  • Können Herausgabe- oder andere Rechte bestehen?
  • Muss eine Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden?

Die Insolvenz des Anlageunternehmens sollte außerdem nicht isoliert betrachtet werden. Unabhängig von Ansprüchen gegen das insolvente Unternehmen können mögliche Schadensersatzansprüche gegen andere Beteiligte bestehen.

Was ist, wenn das angeblich gekaufte Gold gar nicht existiert?

Eine besonders schwerwiegende Situation liegt vor, wenn Anleger davon ausgegangen sind, dass mit ihren Zahlungen physisches Gold erworben wurde, tatsächlich aber kein entsprechender Bestand vorhanden ist.

Dann kann die Grenze zwischen einem gescheiterten Investment und Anlagebetrug erreicht beziehungsweise überschritten sein.

Warnzeichen können beispielsweise sein:

  • Eigentumsnachweise bleiben aus,
  • Seriennummern oder Bestandsangaben sind widersprüchlich,
  • Auslieferungswünsche werden wiederholt verzögert,
  • angebliche Lagerstellen lassen sich nicht nachvollziehen,
  • Rückzahlungen werden trotz Fälligkeit verweigert,
  • Ansprechpartner verschwinden oder
  • es entstehen erhebliche Zweifel, ob die ausgewiesenen Edelmetallbestände tatsächlich existieren.

In solchen Fällen kann schnelles Handeln wichtig sein. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können Möglichkeiten der Vermögenssicherung und die Nachverfolgung von Zahlungswegen relevant werden.

Prospekthaftung und fehlerhafte Anlageinformationen

Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Edelmetall-Investments kann außerdem zu prüfen sein, welche gesetzlichen Informations- oder Prospektpflichten bestanden.

Dabei muss insbesondere zwischen dem einfachen Kauf physischen Edelmetalls und komplexeren Kapitalanlagekonstruktionen unterschieden werden.

Soweit für ein Investment ein Prospekt oder andere gesetzlich relevante Anlageinformationen vorlagen, können bei falschen oder unvollständigen Angaben Fragen der Prospekthaftung entstehen.

Mögliche Prüfungspunkte sind beispielsweise Angaben über:

  • Eigentumserwerb,
  • Verwendung der Anlegergelder,
  • Verwahrung,
  • Kosten,
  • Rückkauf,
  • wirtschaftliche Verhältnisse des Anbieters,
  • Risiken und
  • Interessenkonflikte.

Ob tatsächlich ein Prospektfehler vorliegt und welche Anspruchsgrundlage daraus folgt, ist anhand des konkreten Produkts und des Investitionszeitpunkts zu beurteilen.

Schadensersatz nach Verlusten mit Gold und Edelmetallen

Ein Schadensersatzanspruch setzt eine konkrete Pflichtverletzung voraus. Die bloße Tatsache, dass sich eine Goldanlage schlechter entwickelt hat als erwartet, reicht nicht.

Nach erheblichen Verlusten können jedoch verschiedene rechtliche Ansatzpunkte bestehen.

Zu prüfen sind insbesondere:

  1. Falschberatung bei Kapitalanlagen
  2. Haftung des Anlagevermittlers
  3. fehlerhafte oder unvollständige Risikoaufklärung
  4. unzutreffende Angaben über Eigentum und Verwahrung
  5. verschwiegene oder falsch dargestellte Kosten
  6. fehlerhafte Anlage- oder Prospektinformationen
  7. gegebenenfalls betrügerische Sachverhalte

Im Mittelpunkt steht dabei regelmäßig die Frage, ob der Anleger das Investment bei zutreffender und vollständiger Information ebenfalls abgeschlossen hätte.

Welche Unterlagen sollten Anleger sichern?

Für die rechtliche Prüfung sollte der ursprüngliche Anlagevorgang möglichst vollständig dokumentiert werden.

Wichtig sind insbesondere:

  • Kauf- und Sparverträge,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  • Abrechnungen über Edelmetallkäufe,
  • Eigentums- und Bestandsnachweise,
  • Lager- und Verwahrvereinbarungen,
  • Verkaufsprospekte und Informationsblätter,
  • Kosteninformationen,
  • Produktbroschüren und Werbematerialien,
  • Beratungs- und Vermittlungsunterlagen,
  • Kontoauszüge und Zahlungsnachweise,
  • E-Mails und sonstige Kommunikation sowie
  • Kündigungs-, Auslieferungs- oder Rückkaufkorrespondenz.

Bei Online-Angeboten können zusätzlich Screenshots und gespeicherte Versionen der damaligen Produktdarstellung hilfreich sein.

Verjährung bei Edelmetall-Investments beachten

Mögliche Ansprüche sollten frühzeitig auf ihre Verjährung geprüft werden.

Das gilt insbesondere bei langfristigen Goldsparplänen, bei denen Vertragsabschluss und Bekanntwerden eines Problems viele Jahre auseinanderliegen können.

Welche Verjährungsfrist gilt und wann sie beginnt, hängt von der jeweiligen Anspruchsgrundlage und den konkreten Umständen ab. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses allein liefert daher nicht zwingend die Antwort.

Gerade bei größeren Verlusten sollte die Verjährung bei Falschberatung deshalb individuell berechnet und geprüft werden.

Häufige Fragen

Fachanwalt bei Verlusten mit Gold- und Edelmetallinvestments

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Björn-Michael Lange berät Anleger bei wirtschaftlich erheblichen Verlusten aus Goldsparplänen und anderen Gold- und Edelmetallinvestments.

Im ersten Schritt wird geklärt, welche konkrete Rechtsposition erworben wurde und wie das Investment wirtschaftlich funktionierte. Anschließend wird geprüft,

  • ob tatsächlich Edelmetalle erworben wurden,
  • welche Eigentumsrechte bestehen,
  • wie die Verwahrung geregelt war,
  • welche Kosten anfielen,
  • ob eine Beratung oder Vermittlung erfolgte,
  • welche Risiken dargestellt wurden,
  • ob Anlageinformationen fehlerhaft waren,
  • welche Folgen eine Insolvenz des Anbieters hat und
  • gegen wen mögliche Schadensersatzansprüche bestehen.

Gerade bei Goldanlagen ist es wichtig, den Wert des Edelmetalls nicht mit der Sicherheit des gesamten Anlageprodukts gleichzusetzen.

Sie haben mit einem Goldsparplan oder einem anderen Edelmetall-Investment erhebliche Verluste erlitten? Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft Ihre Vertrags- und Beratungsunterlagen sowie mögliche Schadensersatzansprüche.

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