
Rechtsanwalt

Mit Datum vom 06.09.2024 warnt die Stiftung Warentest unter www.test.de vor der Webseite Zinsbox.
Dort heißt es:
"Die Website zinsbox.com vermittelt angeblich gut verzinste Festgelder. Dem sollten Anlegerinnen und Anleger keinen Glauben schenken. Es besteht akute Abzockergefahr.
Die Seite zinsbox.com erweckt den Eindruck, Festgeld von bis zu 4.30 Prozent inklusive Wilkommensbonus zu vermitteln. Die Abzocker haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, Widersprüche zu kaschieren. So nennt die Seite im Impressum auch keine Firma, sondern nur einen Andreas Forerer aus Klettgau. Auch gibt sich die Seite hier als "Darlehensvermitler" aus."
Derzeit gibt es immer mehr Betrug mit Festgeldanlagen im Internet. Dabei gehen die Betrüger immer raffinierter vor. Für einfache Anleger ist der Betrug regelmäßig nicht zu erkennen. Sollten auch Sie betroffen sein und über Zinsbox, oder über andere Websiten Festgeld angelegt (und verloren) haben, können wir Ihnen weiterhelfen.
Rechtsanwalt Lange berät geschädigte Anleger im Bank- und Kapitalmarktrecht seit vielen Jahren.
Über den Autor

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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