
Rechtsanwalt

Auf ihrer nunmehr offline genommenen Seite preisen die Betreiber von „E3 Consultation“ sichere Anlagen und klare Renditen an. Tatsächlich könnte es sich aber um einen weiteren Fall von Anlagebetrug im Zusammenhang im Tages- und Festgeldkonten handeln.
Den Betreibern fehlt offensichtlich die erforderliche Erlaubnis, um Finanz- und Wertpapierleistungen anzubieten. Das geht aus einer Meldung der BaFin vom 08.11.2024 hervor.
Auf der Website wurden Dienstleistungen der Vermögensverwaltung sowie Tages- und Festgeldanlagen angeboten. Dass die Website mittlerweile offline genommen wurde, erhärtet den Verdacht, dass es sich bei der vermeintlich in Karlsruhe ansässigen „E3 Consultation“ um eine Betrugsmasche handeln könnte.
Es erscheint ferner möglich, dass die Betreiber den Namen absichtlich so ausgewählt haben, um über Machenschaften und ihre Identität zu verschleiern, denn es finden sich verschiedene seriöse Unternehmen mit einem sehr ähnlichen Namen.
Sollten Sie also Geld über www.e3-consultation.com angelegt haben, ist es äußerst sinnvoll den Sachverhalt möglichst zeitnah prüfen zu lassen, um so einen möglicherweise drohenden Schaden für Ihr Vermögen vielleicht noch abwenden zu können. Abgesehen davon könnten auch Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber, ggf. aber auch gegen Banken oder etwaige Empfänger unbefugter Transaktionen bestehen.
Melden Sie sich selbstverständlich gerne bei uns, sofern Sie diesbezüglich eine juristische Beratung wünschen! Rechtsanwalt Lange hat als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht langjährige Erfahrung.
Über den Autor

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kann eine Baumarktkette die Farbe Orange schützen lassen? BGH verneint Markenschutz Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. September 2026, Az. I ZB 58/25, der Baumarktkette „OBI“ den Schutz einer abstrakten Farbmarke in Orange versagt. Die Ent...
Deutsche Unternehmen, die Geräte oder Speichermedien nach Italien verkaufen, erhalten derzeit Aufforderungsschreiben zur italienischen „Private Copying Levy“. Betroffen sein können insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler, die italien...
Jetzt wird es konkret: ZPÜ fordert 4 EUR Geräteabgabe für Raspberry Pi und andere Single-Board-Computer Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht jetzt konkrete Auskunfts- und Zahlungsforderungen gegenüber einzelnen Unternehmen geltend...
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.