Schwerpunkte
Team
News
+49 (30) 51 56 59 98 - 0Kontakt
Schwerpunkte
Team
News
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte

Footer

BerlinKoblenzFlensburgNürnberg
StellenangeboteVergütungMandatsbedingungenDatenschutzImpressum
  1. Startseite
  2. News
  3. Bankrecht
  4. Betrugsverdacht bei website festgeldanlage.eu - Warnung der BaFin
Authors
  • Björn-Michael Lange
    Name
    Björn-Michael Lange
    Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    office@vy-anwalt.de
    +49 (30) 51 56 59 98-0
Neueste Artikel
Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt
28.10.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
28.10.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer
28.10.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt

Betrugsverdacht bei website festgeldanlage.eu - Warnung der BaFin

05.12.2024· Aktualisiert: 18.09.2026·1 Min. Lesezeit·
Bankrecht
Betrugsverdacht bei website festgeldanlage.eu - Warnung der BaFin
Teilen:

Die BaFin hat am 04.12.2024 für die Website www.festgeldanlage.eu einen Warnhinweis ausgegeben. Auf der Website wird angegeben, dass dort Anlagen getätigt werden können, von Tages- oder Festgeldern ist die Rede.

Betreiber verfügt nicht über notwendige Genehmigung

Allerdings verfügt die Website laut der BaFin nicht über die notwendige Genehmigung, Anlagegeschäfte betreiben zu dürfen.

Identitätsmissbrauch liegt vor

Die Bafin weist auch darauf hin, dass hier ein Identitätsmissbrauch vorliegen dürfte. Dieser geht offenbar zu Lasten der Schröder Consulting GmbH, Frankfurt am Main.

Customer reviews & experiences for BRIXLANGE Rechtsanwälte. Show more information.

Anlagebetrug bei der Festgeldanlage liegt nahe

Insofern dürfte es sich bei der Website www.festgeldanlage.eu um eine Betrugsseite handeln. Anleger sollten darüber kein Geld anlegen, oder sollten Sie dort Geld investiert haben, sofort einen Anwalt einschalten.

Festgeldbetrug - Anwalt

Rechtsanwalt Lange betreut seit über 10 Jahren Anleger im Bank- und Kapitalmarktrecht. Sollten Sie vom Festgeldbetrug betroffen sein, kommen Sie gerne unmittelbar auf uns zu. Wir melden uns umgehende bei Ihnen zurück.

Kontaktieren Sie uns!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich kurzfristig bei Ihnen!
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde an uns übermittelt. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie in unserem News.
Oh, Entschuldigung.
Es scheint ein Fehler bei der Verarbeitung passiert zu sein. Wir beheben dies schnellstmöglich. Sie können sich natürlich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die Telefonnummer sehen Sie oben rechts auf der Internetseite.
Teilen:

Über den Autor

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

office@vy-anwalt.de+49 (30) 51 56 59 98-0

Weitere Artikel

Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt
Markenrecht
17.09.2026
6 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt

Kann eine Baumarktkette die Farbe Orange schützen lassen? BGH verneint Markenschutz Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. September 2026, Az. I ZB 58/25, der Baumarktkette „OBI“ den Schutz einer abstrakten Farbmarke in Orange versagt. Die Ent...

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
Urheberrechtsabgabe
15.09.2026
6 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen

Deutsche Unternehmen, die Geräte oder Speichermedien nach Italien verkaufen, erhalten derzeit Aufforderungsschreiben zur italienischen „Private Copying Levy“. Betroffen sein können insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler, die italien...

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer
Urheberrechtsabgabe
15.09.2026
4 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer

Jetzt wird es konkret: ZPÜ fordert 4 EUR Geräteabgabe für Raspberry Pi und andere Single-Board-Computer Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht jetzt konkrete Auskunfts- und Zahlungsforderungen gegenüber einzelnen Unternehmen geltend...

Haben Sie rechtliche Fragen?

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.

Kontakt aufnehmen+49 30 515 659 980