Schwerpunkte
Team
News
+49 (30) 51 56 59 98 - 0Kontakt
Schwerpunkte
Team
News
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte

Footer

BerlinKoblenzFlensburgNürnberg
StellenangeboteVergütungMandatsbedingungenDatenschutzImpressum
  1. Startseite
  2. News
  3. Bankrecht
  4. BaFin spricht weitere Warnung aus - capitalhorizon.eu
Authors
  • Björn-Michael Lange
    Name
    Björn-Michael Lange
    Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    office@vy-anwalt.de
    +49 (30) 51 56 59 98-0
Neueste Artikel
Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt
28.09.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
28.09.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer
28.09.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt

BaFin spricht weitere Warnung aus - capitalhorizon.eu

16.12.2024· Aktualisiert: 18.09.2026·3 Min. Lesezeit·
Bankrecht
BaFin spricht weitere Warnung aus - capitalhorizon.eu
Teilen:

Warnung der BaFin vor der Website capitalhorizon.eu: Was Sie wissen müssen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut vor einem potenziell betrügerischen Online-Angebot gewarnt. Dieses Mal richtet sich die Warnung an Anleger und Verbraucher, die mit der Website capitalhorizon.eu in Kontakt kommen oder dort Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Customer reviews & experiences for BRIXLANGE Rechtsanwälte. Show more information.

Worum geht es bei der Warnung der BaFin?

Die BaFin hat festgestellt, dass die Betreiber der Website capitalhorizon.eu Finanzdienstleistungen anbieten, ohne die dafür erforderliche behördliche Erlaubnis in Deutschland zu besitzen. Nach deutschem Recht ist für das Anbieten von Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäften eine Zulassung durch die BaFin erforderlich. Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich um ein illegales Angebot, das erhebliche Risiken für Anleger birgt.

Kontaktieren Sie uns!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich kurzfristig bei Ihnen!
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde an uns übermittelt. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie in unserem News.
Oh, Entschuldigung.
Es scheint ein Fehler bei der Verarbeitung passiert zu sein. Wir beheben dies schnellstmöglich. Sie können sich natürlich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die Telefonnummer sehen Sie oben rechts auf der Internetseite.

Risiken für Anleger

Wer auf einer nicht regulierten Plattform wie capitalhorizon.eu investiert, setzt sich hohen Risiken aus. Hierzu gehören unter anderem:

  1. Verlust des investierten Geldes: Da keine Aufsicht durch die BaFin oder eine andere Finanzaufsichtsbehörde besteht, gibt es keinen Schutz für Anleger. Gelder, die auf solchen Plattformen eingezahlt werden, könnten verschwinden, ohne dass eine Rückforderung möglich ist.
  2. Fehlende Transparenz: Oft sind die Betreiber solcher Websites anonym oder schwer zu lokalisieren. Dies erschwert rechtliche Schritte erheblich.
  3. Falsche Versprechungen: Betrügerische Plattformen locken oft mit unrealistisch hohen Renditen, die in der Realität nicht erzielt werden können.
  4. Missbrauch personenbezogener Daten: Neben dem finanziellen Risiko besteht die Gefahr, dass sensible Daten, wie Bankverbindungen oder Ausweiskopien, missbraucht werden.

Wie erkennt man zweifelhafte Anbieter?

Um sich vor betrügerischen Plattformen wie capitalhorizon.eu zu schützen, sollten Anleger die folgenden Hinweise beachten:

  • Prüfen Sie die Erlaubnis der BaFin: Auf der Website der BaFin können Sie über die Unternehmensdatenbank recherchieren, ob ein Anbieter reguliert ist.
  • Achten Sie auf unrealistische Versprechungen: Wenn Ihnen extrem hohe Gewinne ohne Risiko versprochen werden, sollten Sie skeptisch werden.
  • Seriöse Kontaktdaten: Seriöse Anbieter haben eine klare Impressumspflicht und geben eine erreichbare Telefonnummer sowie eine physische Adresse an.
  • Internetrecherche: Eine einfache Suche nach Bewertungen und Erfahrungen anderer Nutzer kann helfen, unseriöse Anbieter zu identifizieren.

Was tun, wenn Sie betroffen sind?

Falls Sie bereits Gelder auf capitalhorizon.eu eingezahlt haben oder von diesem Anbieter kontaktiert wurden, sollten Sie folgende Schritte einleiten:

  1. Kontaktieren Sie Ihre Bank: Lassen Sie gegebenenfalls getätigte Überweisungen rückgängig machen, sofern dies noch möglich ist.
  2. Melden Sie den Vorfall bei der Polizei: Erstatten Sie Anzeige wegen Betrugs.
  3. Informieren Sie die BaFin: Reichen Sie Ihre Informationen über die Plattform direkt bei der BaFin ein. Dies hilft, andere Anleger zu warnen.
  4. Rechtsanwalt einschalten: Lassen Sie sich rechtlich beraten, insbesondere wenn es um die Rückforderung von Geldern geht. Ein Anwalt kann auch helfen, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

Fazit

Die Warnung der BaFin vor capitalhorizon.eu unterstreicht die Bedeutung eines sorgfältigen Umgangs mit Online-Investitionen. Anleger sollten stets prüfen, ob ein Anbieter reguliert ist, und Vorsicht walten lassen, wenn ein Angebot unseriös erscheint. Falls Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen als erfahrene Anwaltskanzlei im Bereich Kapitalmarktrecht gerne zur Verfügung.

Teilen:

Über den Autor

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

office@vy-anwalt.de+49 (30) 51 56 59 98-0

Weitere Artikel

Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt
Markenrecht
17.09.2026
6 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt

Kann eine Baumarktkette die Farbe Orange schützen lassen? BGH verneint Markenschutz Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. September 2026, Az. I ZB 58/25, der Baumarktkette „OBI“ den Schutz einer abstrakten Farbmarke in Orange versagt. Die Ent...

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
Urheberrechtsabgabe
15.09.2026
6 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen

Deutsche Unternehmen, die Geräte oder Speichermedien nach Italien verkaufen, erhalten derzeit Aufforderungsschreiben zur italienischen „Private Copying Levy“. Betroffen sein können insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler, die italien...

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer
Urheberrechtsabgabe
15.09.2026
4 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer

Jetzt wird es konkret: ZPÜ fordert 4 EUR Geräteabgabe für Raspberry Pi und andere Single-Board-Computer Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht jetzt konkrete Auskunfts- und Zahlungsforderungen gegenüber einzelnen Unternehmen geltend...

Haben Sie rechtliche Fragen?

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.

Kontakt aufnehmen+49 30 515 659 980