
Rechtsanwalt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut vor einem potenziell betrügerischen Online-Angebot gewarnt. Dieses Mal richtet sich die Warnung an Anleger und Verbraucher, die mit der Website capitalhorizon.eu in Kontakt kommen oder dort Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Die BaFin hat festgestellt, dass die Betreiber der Website capitalhorizon.eu Finanzdienstleistungen anbieten, ohne die dafür erforderliche behördliche Erlaubnis in Deutschland zu besitzen. Nach deutschem Recht ist für das Anbieten von Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäften eine Zulassung durch die BaFin erforderlich. Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich um ein illegales Angebot, das erhebliche Risiken für Anleger birgt.
Wer auf einer nicht regulierten Plattform wie capitalhorizon.eu investiert, setzt sich hohen Risiken aus. Hierzu gehören unter anderem:
Um sich vor betrügerischen Plattformen wie capitalhorizon.eu zu schützen, sollten Anleger die folgenden Hinweise beachten:
Falls Sie bereits Gelder auf capitalhorizon.eu eingezahlt haben oder von diesem Anbieter kontaktiert wurden, sollten Sie folgende Schritte einleiten:
Die Warnung der BaFin vor capitalhorizon.eu unterstreicht die Bedeutung eines sorgfältigen Umgangs mit Online-Investitionen. Anleger sollten stets prüfen, ob ein Anbieter reguliert ist, und Vorsicht walten lassen, wenn ein Angebot unseriös erscheint. Falls Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen als erfahrene Anwaltskanzlei im Bereich Kapitalmarktrecht gerne zur Verfügung.
Über den Autor

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kann eine Baumarktkette die Farbe Orange schützen lassen? BGH verneint Markenschutz Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. September 2026, Az. I ZB 58/25, der Baumarktkette „OBI“ den Schutz einer abstrakten Farbmarke in Orange versagt. Die Ent...
Deutsche Unternehmen, die Geräte oder Speichermedien nach Italien verkaufen, erhalten derzeit Aufforderungsschreiben zur italienischen „Private Copying Levy“. Betroffen sein können insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler, die italien...
Jetzt wird es konkret: ZPÜ fordert 4 EUR Geräteabgabe für Raspberry Pi und andere Single-Board-Computer Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht jetzt konkrete Auskunfts- und Zahlungsforderungen gegenüber einzelnen Unternehmen geltend...
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.