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Mit Datum vom 12.12.2024 informiert die BaFin darüber, dass sie zu alpen-invest.com ermittelt. Dort heißt es:
"Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Alpen Invest. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website alpen-invest.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine Alpen Invest wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank."
Anleger, die über alpen-invest.com Geld angelegt haben, sollten unbedingt einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt einschalten, um Ihre Rechte und Ansprüche überprüfen zu lassen. Rechtsanwalt Lange betreut seit über 10 Jahren geschädigte Anleger und hilft Ihnen gerne weiter.
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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