Schwerpunkte
Team
News
+49 (30) 51 56 59 98 - 0Kontakt
Schwerpunkte
Team
News
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte

Footer

BerlinKoblenzFlensburgNürnberg
StellenangeboteVergütungMandatsbedingungenDatenschutzImpressum
  1. Startseite
  2. News
  3. Bankrecht
  4. Achtung Anleger! Die website www.zins-anlage.de ist unseriös
Authors
  • Björn-Michael Lange
    Name
    Björn-Michael Lange
    Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    office@vy-anwalt.de
    +49 (30) 51 56 59 98-0
Neueste Artikel
Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt
28.09.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
28.09.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer
28.09.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt

Achtung Anleger! Die website www.zins-anlage.de ist unseriös

03.12.2024· Aktualisiert: 18.09.2026·2 Min. Lesezeit·
Bankrecht
Achtung Anleger! Die website www.zins-anlage.de ist unseriös
Teilen:

Website www.zins-anlage.de deutet auf Betrug hin

Zahlreiche Anzeichen deuten darauf hin, dass es sich bei der Website www.zins-anlage.de um einen Betrugsfall handelt. In den letzten Monaten haben sich die Betrugsfälle rund um Festgeldanlage gehäuft. Zahlreiche Medien und auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben zahlreich entsprechend vor Betrügern bei der Festgeldanlage gewarnt. Die Websites, wie z.B. www.zinsanlage.de, erscheinen auf den ersten Blick von außen betrachtet zunächst einmal sehr seriös und erwecken keinen Verdacht. Nach Identifikationsprüfung veranlassen die Festgeldanleger dann meist eine Überweisung auf ein Konto mit inländischer oder ausländischer IBAN. Dabei handelt es sich um eine reale Bank und ein reales Konto. Von dort wird das Geld dann in Betrugsabsicht auf Konten im Ausland überwiesen.

Customer reviews & experiences for BRIXLANGE Rechtsanwälte. Show more information.

Impressum von zins-anlage.de deutet auf Anlagebetrug hin

Bei genauer Prüfung ist im Impressum erkennbar, dass es sich bei www.zins-anlage.de nicht um einen seriösen Finanzanbieter handelt. Das Impressum beinhaltet keine Adresse, und keine Auskunft über die Rechtsform von zins-anlagen.de bzw. Informationen bezüglich eines Handelsregistereintrags. Auffindbar sind allerdings Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sowie eine Wirtschaftsidentifikationsnummer. Beide sollen DE 1234567 lauten. Offenbar haben sich die Anlagebetrüger hier mit der Fälschung noch nicht einmal besonders viel Mühe gegeben.

Außerdem deuten weitere Punkte im Impressum auf versuchten Kapitalanlagebetrug hin.

Festgeld zins-anlagen.de: Anwalt einschalten

Sollten Sie über www.zins-anlagen.de oder einer anderen unseriösen Website Festgelder angelegt haben, ist es ratsam einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

Rechtsanwalt Lange steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich kurzfristig bei Ihnen!
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde an uns übermittelt. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie in unserem News.
Oh, Entschuldigung.
Es scheint ein Fehler bei der Verarbeitung passiert zu sein. Wir beheben dies schnellstmöglich. Sie können sich natürlich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die Telefonnummer sehen Sie oben rechts auf der Internetseite.
Teilen:

Über den Autor

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

office@vy-anwalt.de+49 (30) 51 56 59 98-0

Weitere Artikel

Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt
Markenrecht
17.09.2026
6 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt

Kann eine Baumarktkette die Farbe Orange schützen lassen? BGH verneint Markenschutz Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. September 2026, Az. I ZB 58/25, der Baumarktkette „OBI“ den Schutz einer abstrakten Farbmarke in Orange versagt. Die Ent...

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
Urheberrechtsabgabe
15.09.2026
6 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen

Deutsche Unternehmen, die Geräte oder Speichermedien nach Italien verkaufen, erhalten derzeit Aufforderungsschreiben zur italienischen „Private Copying Levy“. Betroffen sein können insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler, die italien...

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer
Urheberrechtsabgabe
15.09.2026
4 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer

Jetzt wird es konkret: ZPÜ fordert 4 EUR Geräteabgabe für Raspberry Pi und andere Single-Board-Computer Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht jetzt konkrete Auskunfts- und Zahlungsforderungen gegenüber einzelnen Unternehmen geltend...

Haben Sie rechtliche Fragen?

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.

Kontakt aufnehmen+49 30 515 659 980