
Rechtsanwalt

Zum Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs EuGH v. 22.10.2010 in der Rechtssache C-467/08 â Padawan ./. S.G.A.E. ("Padawan-Urteil") zum gerechten Ausgleich nach Art. 5 Abs. 2 lit. b) InfoSoc-RiL 2001/29 (GerĂ€teabgabe fĂŒr Privatkopien, §§ 53 Abs. 1 â Abs. 3 UrhG, §§ 54 ff. UrhG) hat Prof. Dr. Eike Ullmann, Vorsitzender Richter a.D. des fĂŒr das Urheberrecht zustĂ€ndigen 1. Zivilsenats am BGH, ein Gutachten verfasst.
In seinem Rechtsgutachten kommt Prof. Ullmann â zusammengefasst â zu folgenden Erkenntnissen:
Der ZItCo e.V. sieht sich durch die Ergebnisse des Gutachtens von Prof. Ullmann in seinen Kernforderungen gegenĂŒber ZPĂ / Verwertungsgesellschaften und Politik bestĂ€tigt:
Der ZItCo â Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie e. V., www.zitco-verband.de â vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder. Zum Verbandszweck gehört insb. die Ermittlung, die Verhandlung und ggf. die streitige Durchsetzung angemessener, den gesetzlichen Vorgaben entsprechender und fĂŒr die Verbandsmitglieder wirtschaftlich tragbarer GerĂ€teabgaben auf Personal Computer nach §§ 54 ff. UrhG. Die ca. 80 Mitglieder des ZItCo e.V. sind ĂŒberwiegend kleine und mittelstĂ€ndische, in Deutschland ansĂ€ssige und hier produzierenden Hersteller von Personal Computern. Der ZItCo e.V. wird stĂ€ndig durch RA Dr. Verweyen beraten und vertreten.
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Rechtsanwalt · Attorney at Law (NY)
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