
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH v. 22.10.2010 in der Rechtssache C-467/08 – Padawan ./. S.G.A.E. ("Padawan-Urteil") zum gerechten Ausgleich nach Art. 5 Abs. 2 lit. b) InfoSoc-RiL 2001/29 (Geräteabgabe für Privatkopien, §§ 53 Abs. 1 – Abs. 3 UrhG, §§ 54 ff. UrhG) hat Prof. Dr. Eike Ullmann, Vorsitzender Richter a.D. des für das Urheberrecht zuständigen 1. Zivilsenats am BGH, ein Gutachten verfasst.
In seinem Rechtsgutachten kommt Prof. Ullmann — zusammengefasst — zu folgenden Erkenntnissen:
Der ZItCo e.V. sieht sich durch die Ergebnisse des Gutachtens von Prof. Ullmann in seinen Kernforderungen gegenüber ZPÜ / Verwertungsgesellschaften und Politik bestätigt:
Der ZItCo – Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie e. V., www.zitco-verband.de — vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder. Zum Verbandszweck gehört insb. die Ermittlung, die Verhandlung und ggf. die streitige Durchsetzung angemessener, den gesetzlichen Vorgaben entsprechender und für die Verbandsmitglieder wirtschaftlich tragbarer Geräteabgaben auf Personal Computer nach §§ 54 ff. UrhG. Die ca. 80 Mitglieder des ZItCo e.V. sind überwiegend kleine und mittelständische, in Deutschland ansässige und hier produzierenden Hersteller von Personal Computern. Der ZItCo e.V. wird ständig durch RA Dr. Verweyen beraten und vertreten.