Schwerpunkte
Team
News
+49 (30) 51 56 59 98 - 0Kontakt
Schwerpunkte
Team
News
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte

Footer

BerlinKoblenzFlensburgNürnberg
StellenangeboteVergütungMandatsbedingungenDatenschutzImpressum
  1. Startseite
  2. News
  3. Kapitalmarktrecht
  4. EuGH-Verfahren C-70/25: EuGH-Generalanwalt zu Phishing-Fällen
Authors
  • Björn-Michael Lange
    Name
    Björn-Michael Lange
    Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    office@vy-anwalt.de
    +49 (30) 51 56 59 98-0
Neueste Artikel
Höchstalter von 70 Jahren für Geschäftsführer rechtmäßig
31.07.2026 | Björn-Michael Lange
Ausschluss eines Gesellschafters wegen familiärer Zerwürfnisse
31.07.2026 | Björn-Michael Lange
Deutsche Finance Group unter BaFin-Aufsicht: Anleger aufgepasst
31.07.2026 | Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt

EuGH-Verfahren C-70/25: EuGH-Generalanwalt zu Phishing-Fällen

18.03.2026· Aktualisiert: 18.03.2026·3 Min. Lesezeit·
Kapitalmarktrecht
EuGH-Verfahren C-70/25: EuGH-Generalanwalt zu Phishing-Fällen
Teilen:

Ein unbedachter Klick auf einen manipulierten Link kann gravierende Folgen haben: Immer häufiger werden Bankkunden Opfer von Phishing-Angriffen, bei denen innerhalb kürzester Zeit erhebliche Geldbeträge vom Konto abfließen. In der Praxis stellt sich dann regelmäßig die Frage, wer für solche nicht autorisierten Zahlungsvorgänge haftet und ob Banken zur sofortigen Rückerstattung verpflichtet sind.

Mit diesen zentralen Fragen befasst sich derzeit der Europäische Gerichtshof im Verfahren C-70/25. Gegenstand ist die Auslegung der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2), insbesondere der Vorschriften zur Haftung bei nicht autorisierten Zahlungen. Am 5. März 2026 hat der Generalanwalt hierzu seine Schlussanträge vorgelegt und eine verbraucherfreundliche Linie erkennen lassen.

Kontaktieren Sie uns!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich kurzfristig bei Ihnen!
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde an uns übermittelt. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie in unserem News.
Oh, Entschuldigung.
Es scheint ein Fehler bei der Verarbeitung passiert zu sein. Wir beheben dies schnellstmöglich. Sie können sich natürlich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die Telefonnummer sehen Sie oben rechts auf der Internetseite.

Hintergrund des Verfahrens

Ausgangspunkt ist ein Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Rayongerichts in Koszalin. Dieses ersucht den EuGH um Klärung, unter welchen Voraussetzungen Zahlungsdienstleister verpflichtet sind, unautorisierte Transaktionen unverzüglich zu erstatten – und wann sie sich auf ein grob fahrlässiges Verhalten des Kunden berufen können, um eine Rückzahlung abzulehnen.

Im Fokus stehen dabei insbesondere Art. 73 Abs. 1 und Art. 74 Abs. 1 der PSD2-Richtlinie, die die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern und Kunden bei missbräuchlichen Transaktionen regeln.

Customer reviews & experiences for BRIXLANGE Rechtsanwälte. Show more information.

Kernaussagen der Schlussanträge

Der Generalanwalt vertritt die Auffassung, dass Zahlungsdienstleister grundsätzlich zur umgehenden Erstattung verpflichtet sind, wenn eine Zahlung nicht vom Kunden autorisiert wurde. Eine unmittelbare Verweigerung der Rückzahlung unter Hinweis auf eine angebliche grobe Fahrlässigkeit des Kunden soll danach nicht zulässig sein.

Stattdessen müsse die Bank den Betrag zunächst erstatten und könne erst im Anschluss prüfen, ob ein Rückforderungsanspruch besteht. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Kunden darlegt und im Streitfall auch beweist.

Kontaktieren Sie uns!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich kurzfristig bei Ihnen!
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde an uns übermittelt. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie in unserem News.
Oh, Entschuldigung.
Es scheint ein Fehler bei der Verarbeitung passiert zu sein. Wir beheben dies schnellstmöglich. Sie können sich natürlich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die Telefonnummer sehen Sie oben rechts auf der Internetseite.

Konsequenzen für Banken

Sollte der EuGH dieser Auffassung folgen, hätte dies weitreichende praktische Auswirkungen für Kreditinstitute. Banken wären verpflichtet, unautorisierte Zahlungen ohne Verzögerung zu erstatten. Interne Prüfungen – etwa zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten durch den Kunden – dürften die Rückzahlung nicht mehr hinauszögern.

Die Möglichkeit, eine Erstattung von vornherein mit dem Argument grober Fahrlässigkeit abzulehnen, würde entfallen. Stattdessen träfe die Bank die volle Darlegungs- und Beweislast, wenn sie den erstatteten Betrag im Nachgang zurückfordern möchte. Dies dürfte zu einer erheblichen Verschiebung der Risikoverteilung zulasten der Zahlungsdienstleister führen und Anpassungen in den internen Prozessen sowie im Risikomanagement erforderlich machen.

Fazit

Bestätigt der EuGH die Einschätzung des Generalanwalts, würde dies den Verbraucherschutz im Bereich des Online-Bankings deutlich stärken. Gleichzeitig stünde die bisherige Praxis vieler Banken vor einem grundlegenden Wandel. Insbesondere die bislang verbreitete Ablehnung von Erstattungen unter Verweis auf angeblich grob fahrlässiges Verhalten der Kunden dürfte künftig nicht mehr haltbar sein. Kreditinstitute müssten ihre Abläufe entsprechend neu ausrichten und sich auf eine strengere Haftung einstellen.

Kontaktieren Sie uns!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich kurzfristig bei Ihnen!
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde an uns übermittelt. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie in unserem News.
Oh, Entschuldigung.
Es scheint ein Fehler bei der Verarbeitung passiert zu sein. Wir beheben dies schnellstmöglich. Sie können sich natürlich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die Telefonnummer sehen Sie oben rechts auf der Internetseite.
Teilen:

Über den Autor

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

office@vy-anwalt.de+49 (30) 51 56 59 98-0

Weitere Artikel

Höchstalter von 70 Jahren für Geschäftsführer rechtmäßig
Gesellschaftsrecht
31.07.2026
1 Min.·Björn-Michael Lange

Höchstalter von 70 Jahren für Geschäftsführer rechtmäßig

Eine Satzungsregelung, die das Höchstalter für die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft auf 70 Jahre festlegt, ist zulässig und stellt keine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Der Fall...

Ausschluss eines Gesellschafters wegen familiärer Zerwürfnisse
Gesellschaftsrecht
31.07.2026
3 Min.·Björn-Michael Lange

Ausschluss eines Gesellschafters wegen familiärer Zerwürfnisse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 (Az. II ZR 134/24) die Anforderungen an den Ausschluss eines Gesellschafters wegen persönlicher Konflikte innerhalb eines Familienunternehmens präzisiert. Die Entscheidung verdeutlicht, das...

Deutsche Finance Group unter BaFin-Aufsicht: Anleger aufgepasst
Kapitalmarktrecht
31.07.2026
4 Min.·Björn-Michael Lange

Deutsche Finance Group unter BaFin-Aufsicht: Anleger aufgepasst

Sonderbeauftragter eingesetzt Die Deutsche Finance Group steht derzeit verstärkt im Fokus der Finanzaufsicht. Anlass hierfür ist eine Maßnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der DF Deutsche Finance Investment GmbH. ...

Haben Sie rechtliche Fragen?

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.

Kontakt aufnehmen+49 30 515 659 980