Schwerpunkte
Team
News
+49 (30) 51 56 59 98 - 0Kontakt
Schwerpunkte
Team
News
VY AnwaltVY Anwalt
VY AnwaltVY Anwalt

Footer

BerlinKoblenzFlensburgNürnberg
StellenangeboteVergütungMandatsbedingungenDatenschutzImpressum
Authors
  • Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
    Name
    Dr. jur. Urs Verweyen
    Rechtsanwalt Attorney at Law (NY)
    verweyen@vy-anwalt.de
    +49 (30) 51 56 59 98-0
Neueste Artikel
Geräteabgaben: Urteil des EuGH zu Business-Geräten!
30.12.2025 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
BGH „Miss Moneypenny“: Maßstäbe für den Schutz fiktiver Figuren
30.12.2025 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Aktuelles Urteil - Bank muss grobe Fahrlässigkeit nachweisen
30.12.2025 | Björn-Michael Lange

Erste Sicherheitsleistung nach § 107 VGG von festgelegt

Erste Sicherheitsleistung nach § 107 VGG von festgelegt
Urheberrechtsabgabe
10.10.2017, letztes Update: 30.12.2025

Mit Beschluss v. 26.7.2017 (Az. Sch-Urh 112/16, nrk) hat die Schiedsstelle nach dem VGG am DPMA – soweit ersichtlich: erstmals – gegen ein IT-Unternehmen eine Sicherheitsleistung nach dem neuen § 107 VGG festgesetzt, allerdings nur i.H.v. ca. 12 % dessen, was die ZPÜ im konkreten Fall gefordert hatte (entsprechend fällt die Kostenquote zu Lasten der ZPÜ aus). Die Schiedsstelle begründet ausführlich ihre Berechnung der Höhe der Sicherheitsleistung und gibt Hinweise zur angemessenen Teilleistung (§ 107 Abs. 1 Satz 2 VGG) und zum Inhalt von Interimsvereinbarungen, mit denen Unternehmen u.U. die Festlegung einer Sicherheitsleistung abwenden können. Für sog. Business-Geräte (Tablets) legt die Schiedsstelle keine Sicherheitsleistung fest.