
Rechtsanwalt

Großer Erfolg für unseren Mandanten: Nach einer Verfahrensdauer von über 10 Jahren hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 23. Oktober 2024 unserem Mandaten, dem bekannten Schriftsteller und Autor des Librettos des von der Stage Entertainment aufgeführten Udo-Lindenberg-Musicals “Hinterm Horizont” Thomas Brussig, nach § 32a Abs. 2 UrhG (sog. Bestseller-Paragraf) eine Nachvergütung (sog. Fairness-Ausgleich) in nahzu der vollen, von uns beantragten Höhe von 5 Millionen EUR (zzgl. Zinsen) gegen die Stage Entertainment zugesprochen!
Eva Sudholt hat dazu für die aktuelle ZEIT (48/2024, vom 13.11.2024) ein ausführliches Interview mit Thomas Brussig geführt, das sie hier finden. F.A.Z., Süddeutsche Zeitung und viele andere berichten!
Die Entscheidung liegt uns bereits im Volltext vor und ist bei bei openjur.de verfügbar: Das Landgericht Hamburg geht in dem Urteil ausführlich auf die von uns vorgeschlagene Berechnungsmethode der Nachvergütung nach der "Regelsammlung Bühne" ein und bestätigt diese nahezu vollständig. Neben Ausführungen zur Berücksichtigung von Erlösen aus Ticketverkäufen wird auch die Berücksichtigungsfähigkeit von Erlösen aus Merchandising und anderen Nebenerlösen behandelt. Das Urteil klärt damit einige wesentliche Fragen zum Nachvergütungsanspruch nach § 32a UrhG, die u.a. auch für den Filmnereich von großem Interesse sein werden.
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU) | Rechtsanwalt, PartnerAuch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, lässt sich schon jetzt sagen: Ein voller Erfolg nicht nur für unseren Mandanten Thomas Brussig, sondern für alle Autoren, die im Bereich Theater und Musical etc. tätig sind! Der jetzt ausgeurteilte Betrag i,H.v. 5 Millionen EUR ist wohl der höchste je nach § 32a UrhG einem einzelnen Autor zugesprochene Betrag, nicht nur im Bereich Bühne, sondern auch im Film und in anderen Bereichen!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 3. September 2026 (Az. C-598/24) eine für Unternehmen, Medien und Nutzer sozialer Netzwerke wichtige Entscheidung zum Urheberrecht getroffen. Danach können auch kurze Texte, die auf sozialen Netzwerken ...
Wenn Mitarbeiter Texte, Fotos, Grafiken, Videos oder Programmcode für die Unternehmenswebsite oder im Arbeitsalltag erstellen, stellt sich häufig die Frage: Darf das Unternehmen diese Inhalte dauerhaft nutzen? Die kurze Antwort lautet: Das Urheberrecht sel...
Ein Bild ohne wirksame Lizenz auf der eigenen Website kann urheberrechtliche Ansprüche auslösen, u. a. wg. § 19a UrhG – öffentliche Zugänglichmachung ohne Zustimmung oder Nutzungsberechtigung – oder auch §§ 13 (Urhebernennung), 14 (Urheberpersönlichkeitsre...
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.