Großer Erfolg für unseren Mandanten: Nach einer Verfahrensdauer von über 10 Jahren hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 23. Oktober 2024 unserem Mandaten, dem Autor des Librettos des von der Stage Entertainment produzierten und aufgeführten Udo-Lindenberg-Musicals “Hinterm Horizont”, nach § 32a Abs. 2 UrhG (sog. Bestseller-Paragraf)eine Nachvergütung (sog. Fairness-Ausgleich) in nahzu der vollen, beantragten Höhe gegen die Stage Entertainment zugesprochen!
Update 24.10.2024:
Die Entscheidung liegt uns nun im Volltext vor: Das Landgericht Hamburg geht in dem Urteil ausführlich auf die von uns vorgeschlagene Berechnungsmethode der Nachvergütung nach der "Regelsammlung Bühne" ein und bestätigt diese nahezu vollständig. Neben Ausführungen zur Berücksichtigung von Erlösen aus Ticketverkäufen wird auch die Berücksichtigungsfähigkeit von Erlösen aus Merchandising und anderen Nebenerlösen behandelt. Das Urteil klärt damit einige wesentliche Fragen zum Nachvergütungsanspruch nach § 32a UrhG, die u.a. auch für den Filmnereich von großem Interesse sein werden.
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU) | Rechtsanwalt, PartnerAuch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, lässt sich schon jetzt sagen: Ein voller Erfolg nicht nur für unseren Mandanten, sondern für alle Autoren, die im Bereich Theater und Musical etc. tätig sind!