Schwerpunkte
Team
News
+49 (30) 51 56 59 98 - 0Kontakt
Schwerpunkte
Team
News
VY AnwaltVY Anwalt
VY AnwaltVY Anwalt

Footer

BerlinKoblenzFlensburgNürnberg
StellenangeboteVergütungMandatsbedingungenDatenschutzImpressum
Authors
  • Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
    Name
    Dr. jur. Urs Verweyen
    Rechtsanwalt Attorney at Law (NY)
    verweyen@vy-anwalt.de
    +49 (30) 51 56 59 98-0
Neueste Artikel
Warnung der BaFin: Anlagebetrug mit gefälschter Promi-Werbung
29.06.2025 | Björn-Michael Lange
BaFin warnt vor kohler-partner.com: Illegale Angebote
29.06.2025 | Björn-Michael Lange
Riester-Rente der Allianz: Kürzung von Rentenfaktor unzulässig
29.06.2025 | Björn-Michael Lange

Auch Eigennutzung von PC ist Veräußern (Urheberrechtsabgabe)

Auch Eigennutzung von PC ist Veräußern (Urheberrechtsabgabe)
Urheberrechtsabgabe
31.12.2021, letztes Update: 29.06.2025

Auch die eigene Nutzung selbst hergestellter PC durch den Hersteller ist als ein Veräußern dieser Geräte i.S.v. der Vorschriften über die Urheberrechtsabgabe für Geräte und Speichermedien, § 54 Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. anzusehen. Eine Befreiung von der Vergütungspflicht nach § 54 UrhG a.F. erfolgt daher nur dann, wenn der die Geräte selbst (durch seine Mitarbeiter) nutzende Hersteller ggü. der ZPÜ den Nachweis erbringt, dass die Geräte "eindeutig zu anderen Zwecken als der Anfertigung von Privatkopien genutzt wurden."