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- Björn-Michael Lange
- Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Warnung der BaFin: Anlagebetrug mit gefälschter Promi-Werbung
, letztes Update:Vorsicht vor unseriösen Investmentangeboten und falschen Versprechungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell (mit Datum vom 29.04.2025) eindringlich vor betrügerischen Online-Plattformen, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit gefälschter Werbung unter Missbrauch prominenter Namen zu riskanten Geldanlagen verleiten.
Die Masche: Promi-Lüge, Fake-Webseiten, falsche Gewinne
Kriminelle nutzen täuschend echt wirkende Werbeanzeigen in sozialen Netzwerken oder Suchmaschinen, in denen angeblich prominente Persönlichkeiten – etwa aus Wirtschaft, Politik oder Unterhaltung – bestimmte Geldanlagen empfehlen. Diese Empfehlungen sind komplett frei erfunden, die Namen und Fotos der Prominenten werden ohne deren Wissen oder Zustimmung verwendet.
Sobald Interessenten auf den Link klicken, landen sie auf Webseiten mit gefälschten Nachrichtenartikeln oder angeblichen Interviews. Ziel ist es, Vertrauen aufzubauen und die Nutzer zu Investitionen zu bewegen – meist in Kryptowährungen oder andere undurchsichtige Produkte.
Gefährlich: Kein realer Zugang zum Markt – keine Chance auf Rückzahlung
Wie die BaFin betont, erhalten Anleger bei solchen Angeboten nicht einmal echten Zugang zum Finanzmarkt. Die Zahlungen landen direkt bei den Betrügern, häufig auf ausländischen Konten. Eine Rückzahlung erfolgt nicht. Betroffene berichten, dass sie mit teils erheblichen Verlusten zurückbleiben.
Was Sie tun können:
- Ignorieren Sie Werbung mit Prominenten für Finanzprodukte.
- Prüfen Sie, ob der Anbieter bei der BaFin registriert ist (BaFin-Unternehmensdatenbank).
- Zahlen Sie niemals Geld, bevor Sie eine rechtliche Prüfung vorgenommen haben.
- Sichern Sie Beweise (Screenshots, E-Mails, Zahlungsverläufe) und erstatten Sie Anzeige.
Wir helfen Opfern von Anlagebetrug
Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht unterstützen wir Sie bei:
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- der Kommunikation mit Ermittlungsbehörden,
- der Durchsetzung möglicher Ansprüche gegen Mittelsmänner oder Zahlungsdienstleister.
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