
Rechtsanwalt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell (mit Datum vom 29.04.2025) eindringlich vor betrügerischen Online-Plattformen, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit gefälschter Werbung unter Missbrauch prominenter Namen zu riskanten Geldanlagen verleiten.
Kriminelle nutzen täuschend echt wirkende Werbeanzeigen in sozialen Netzwerken oder Suchmaschinen, in denen angeblich prominente Persönlichkeiten – etwa aus Wirtschaft, Politik oder Unterhaltung – bestimmte Geldanlagen empfehlen. Diese Empfehlungen sind komplett frei erfunden, die Namen und Fotos der Prominenten werden ohne deren Wissen oder Zustimmung verwendet.
Sobald Interessenten auf den Link klicken, landen sie auf Webseiten mit gefälschten Nachrichtenartikeln oder angeblichen Interviews. Ziel ist es, Vertrauen aufzubauen und die Nutzer zu Investitionen zu bewegen – meist in Kryptowährungen oder andere undurchsichtige Produkte.
Wie die BaFin betont, erhalten Anleger bei solchen Angeboten nicht einmal echten Zugang zum Finanzmarkt. Die Zahlungen landen direkt bei den Betrügern, häufig auf ausländischen Konten. Eine Rückzahlung erfolgt nicht. Betroffene berichten, dass sie mit teils erheblichen Verlusten zurückbleiben.
Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht unterstützen wir Sie bei:
📞 Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung – diskret und kompetent.
Über den Autor

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
BGH: Ausländisches notarielles Testament kann auch in Deutschland wirksam sein Mit Urteil vom 21. Januar 2026 (BGH, Az. IV ZR 40/25) hat der Bundesgerichtshof eine wichtige Entscheidung für internationale Erbfälle getroffen. Das Gericht stellte klar, da...
Rechtsunsicherheit für Plattformbetreiber: Haftung für KI-generierte Inhalte begründet Mit dem kürzlich entschiedenen Endurteil des LG München I v. 28.05.2026, Az. 26 O 869/26 ist die erste Entscheidung zu einer Google-Haftung als Plattformbetreiber für f...
Eine Satzungsregelung, die das Höchstalter für die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft auf 70 Jahre festlegt, ist zulässig und stellt keine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Der Fall...
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.