
Zahlreiche Presseorgane berichten von erheblichen Problemen des Versorgungswerks der Zahnärzte Berlin, Brandenburg und Bremen. Mehrere dieser Berichte legen nahe, dass Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen mit erheblichen Kürzungen ihrer Renten rechnen müssen. Das Versorgungswerk hat offenbar erhebliche Fehlinvestitionen getätigt.
Nach mehreren Medienberichten drohen 500 Millionen Verlust, ggf. bis zu einer Milliarde, bei insgesamt 2,2 Milliarden Anlagevermögen. Insofern kann es sein, dass knapp die Hälfte des Anlagekapitals weg ist und entsprechende Abschreibungen und Rentenkürzungen vorgenommen werden müssen. Der genau Umfang der Verluste wird derzeit noch ermittelt und steht voraussichtlich erst Anfang 2026 fest. Offenbar wurden über Jahre jedenfalls erhebliche Fehlinvestitionen vorgenommen.
Dabei sticht insbesondere eine Investition in das kalifornische Unternehmen Planet Earth hervor. Das Unternehmen befindet sich nun in einem geregelten Insolvenzverfahren, so die Beschreibung in einem internen Schreiben.
Im Schreiben vom 09.08.2025 an die Mitglieder des Versorgungswerks wird über die "ernste finanzielle Lage" informiert. Es seien "für Rentenkassen unübliche, hochriskante und überproportionale Investments in Unternehmensbeteiligungen", "Start-ups und Immobilien mit Spezialnutzung" erfolgt. Eine beachtlicher und überaus seltener Vorgang eines so umfassenden Eingeständnisses einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von Fehlinvestitionen.
Laut einem Bericht der Berliner Morgenpost hat die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit gegen ehemalige Gremienmitglieder des Versorgungswerks Zahnärztekammer Berlin (VZB) Ermittlungen aufgenommen.
Laut einem Bericht der online-Ausgabe der Welt ist die interne Aufsicht des Versorgungswerks ausschließlich mit ihrer Funktion ehrenamtlich ausübenden Zahnärzten besetzt. Fraglich ist, ob diese Kontrolleure Ihren Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Zudem muss geprüft werden, ob die zuständige Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ihrer staatlichen Aufsichtspflicht nachgekommen ist und ob insoweit Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB in Betracht kommen.
Betroffenen Zahnärzten raten wir, ihre Ansprüche überprüfen zu lassen. Sichern Sie alle Dokumente zu Beitragszahlungen und der Höhe der Rentenanwartschaften. Hier kommen Ansprüche gegen die Verantwortlichen und Kontrolleure für die Fehlinvestitionen in Betracht, sowie Amtshaftungsansprüche und ggf. Ansprüche gegen weitere Haftungsgegner. Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche. Rechtsanwalt Lange ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, führt diesen Titel seit Jahren und hat bereits zahllose Verfahren gegen Banken geführt. Er meldet sich gerne umgehend bei Ihnen nach dem Eingang Ihrer Anfrage.