
Am 10. Dezember 2025 ab 09:00 Uhr steht in Sachen IV ZR 34/25 eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit einer Klausel in einer fondsgebundenen Rentenversicherung sog. Riester-Rente, die den Versicherer zu einer nachträglichen Herabsetzung der monatlichen Rente berechtigt, an.
Im Terminhinweis auf der website vom Bundesgerichtshof heißt es:
Die vom beklagten Versicherer in seinen Verträgen zwischen Juni und November 2006 verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthielten unter anderem folgende Klausel: "Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 e Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechtsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 EUR Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können.
(...)
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die dagegen gerichtete Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht das landgerichtliche Urteil abgeändert und dem beklagten Versicherer unter Androhung von Ordnungsmitteln ein Berufen auf die beanstandete oder eine inhaltsgleiche Klausel gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit fondesgebundenen Rentenversicherungsvertägen sowie die Verwendung inhaltsgleicher Bestimmungen in sonstiger Weise in Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Mit seiner Revision erstrebt der beklagte Versicherer die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils."
Die Verhandlung am 10.12.2025 und ein entsprechendes Urteil später dürfte Auswirkungen auf tausende von Riester-Verträgen, die entsprechende Klauseln beinhalten haben. Gerne prüfen wir Ihren Vertrag auf entsprechende Unwirksamkeit. Kommen Sie mit Ihrer Anfrage einfach auf uns zu.