
Rechtsanwalt

Die unerwartete Kündigung eines Bankkontos ist immer ein Schock. Doch was gilt, wenn Ihre Bank oder Ihr Edelmetall-Verwahrer das Vertrauensverhältnis beendet und Ihr Metallkonto auflöst? Betroffene Anleger stehen vor wichtigen Fragen: Darf die Bank das einfach? Was passiert mit meinem Gold, Silber oder Platin? Und welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten?
Als spezialisierte Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht möchten wir Ihnen in dieser Situation Klarheit verschaffen und die wichtigsten Handlungsempfehlungen geben.
Die Kündigung eines Metallkontos, bei dem die Bank die Edelmetalle für Sie verwahrt, ist rechtlich grundsätzlich möglich. Die Bank stützt sich dabei meist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Für eine ordentliche Kündigung muss die Bank die vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten. Wichtig: Prüfen Sie, ob die Ihnen mitgeteilte Frist korrekt ist. Wir unterstützen Sie dabei.
Eine Kündigung ohne Einhaltung der Frist ist nur aus einem wichtigen Grund zulässig. Dieser muss so gravierend sein, dass der Bank die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann (z.B. Verdacht auf Geldwäsche oder erhebliche Pflichtverletzungen des Kunden). Bei einer fristlosen Kündigung muss die Bank den wichtigen Grund konkret benennen.
Das ist der entscheidende Punkt. Ein Metallkonto ist kein Girokonto. Ihr Guthaben ist eine buchhalterisch verbuchte Menge an Edelmetallen.
❗ Achtung: Prüfen Sie die Kündigung genau auf die angebotene Abwicklung (Auszahlungskurs vs. Auslieferungsmöglichkeit). Oft ist die Auslieferung die wirtschaftlich bessere Option, wenn Sie das Edelmetall behalten möchten.
Reagieren Sie nicht panisch, sondern strukturiert.
Lassen Sie sich nicht von einer überraschenden Kontokündigung überrumpeln. Es geht um einen wichtigen Teil Ihres Vermögens.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um die Kündigung rechtlich zu bewerten und die bestmögliche Strategie zur Sicherung Ihrer Edelmetallwerte zu entwickeln.
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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