Schwerpunkte
Team
News
+49 (30) 51 56 59 98 - 0Kontakt
Schwerpunkte
Team
News
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
VY AnwaltVy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte

Footer

BerlinKoblenzFlensburgNürnberg
StellenangeboteVergütungMandatsbedingungenDatenschutzImpressum
  1. Startseite
  2. News
  3. Bankrecht
  4. Die BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website prexedit.com
Authors
  • Björn-Michael Lange
    Name
    Björn-Michael Lange
    Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    office@vy-anwalt.de
    +49 (30) 51 56 59 98-0
Neueste Artikel
Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt
25.09.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
25.09.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer
25.09.2026 | Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU)
Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt

Die BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website prexedit.com

10.12.2024· Aktualisiert: 18.09.2026·1 Min. Lesezeit·
Bankrecht
Die BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website prexedit.com
Teilen:

Anleger aufgepasst: Website prexedit ist unseriös

Auf der Internetseite prexedit.com werden vermeintlich „Schnelle, Bequeme Und Sichere Kreditangebote“ angepriesen. Dabei ist insbesondere die Frage der Sicherheit hier tatsächlich mehr als fragwürdig, denn wie die BaFin in einer Meldung vom 08.11.2024 mitteilte, fehlt den Betreibern die zum Betrieb von Bankgeschäften erforderliche Erlaubnis. Sie unterliegen somit auch nicht der Aufsicht der BaFin.

Customer reviews & experiences for BRIXLANGE Rechtsanwälte. Show more information.

Unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften

Demnach steht die Annahme im Raum, dass „PREXEDIT KREDIT“ durch das Angebot verschiedener Online-Kredite unerlaubt Bankgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.

Kunden sollen neben dem „Kreditvertrag“ eine sogenannte Kreditversicherungsbescheinigung zu unterzeichnen.

Kontaktieren Sie uns!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und einer unserer Anwälte meldet sich kurzfristig bei Ihnen!
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde an uns übermittelt. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie in unserem News.
Oh, Entschuldigung.
Es scheint ein Fehler bei der Verarbeitung passiert zu sein. Wir beheben dies schnellstmöglich. Sie können sich natürlich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die Telefonnummer sehen Sie oben rechts auf der Internetseite.

Website prexedit: Betrugsfall

Auch bei einem genaueren Hinsehen auf der Website gehen die Alarmglocken an. So findet sich auf der Website weder ein Impressum noch ein Hinweis auf die Rechtsform von „PREXEDIT KREDIT“.

Es deutet also vieles darauf hin, dass es sich nicht um einen seriösen Anbieter handelt. Inzwischen existiert die Website nicht mehr.

Sollten Sie bei „PREXEDIT KREDIT“ einen Kredit aufgenommen haben, kann es also geboten sein, die Situation juristisch prüfen zu lassen. Für entsprechende Anfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Teilen:

Über den Autor

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

office@vy-anwalt.de+49 (30) 51 56 59 98-0

Weitere Artikel

Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt
Markenrecht
17.09.2026
6 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

Farbe als Marke schützen? BGH zu Orange im Baumarkt

Kann eine Baumarktkette die Farbe Orange schützen lassen? BGH verneint Markenschutz Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. September 2026, Az. I ZB 58/25, der Baumarktkette „OBI“ den Schutz einer abstrakten Farbmarke in Orange versagt. Die Ent...

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen
Urheberrechtsabgabe
15.09.2026
6 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

SIAE fordert "Private Copying Levy" von deutschen Unternehmen

Deutsche Unternehmen, die Geräte oder Speichermedien nach Italien verkaufen, erhalten derzeit Aufforderungsschreiben zur italienischen „Private Copying Levy“. Betroffen sein können insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler, die italien...

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer
Urheberrechtsabgabe
15.09.2026
4 Min.·Dr. jur. Urs Verweyen

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Single-Board-Computer

Jetzt wird es konkret: ZPÜ fordert 4 EUR Geräteabgabe für Raspberry Pi und andere Single-Board-Computer Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht jetzt konkrete Auskunfts- und Zahlungsforderungen gegenüber einzelnen Unternehmen geltend...

Haben Sie rechtliche Fragen?

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und diskret. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.

Kontakt aufnehmen+49 30 515 659 980