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Björn-Michael Lange
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Die BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website prexedit.com

10.12.2024· Aktualisiert: 10.12.2024·1 Min. Lesezeit·
Bankrecht
Die BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website prexedit.com
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Anleger aufgepasst: Website prexedit ist unseriös

Auf der Internetseite prexedit.com werden vermeintlich „Schnelle, Bequeme Und Sichere Kreditangebote“ angepriesen. Dabei ist insbesondere die Frage der Sicherheit hier tatsächlich mehr als fragwürdig, denn wie die BaFin in einer Meldung vom 08.11.2024 mitteilte, fehlt den Betreibern die zum Betrieb von Bankgeschäften erforderliche Erlaubnis. Sie unterliegen somit auch nicht der Aufsicht der BaFin.

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Unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften

Demnach steht die Annahme im Raum, dass „PREXEDIT KREDIT“ durch das Angebot verschiedener Online-Kredite unerlaubt Bankgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.

Kunden sollen neben dem „Kreditvertrag“ eine sogenannte Kreditversicherungsbescheinigung zu unterzeichnen.

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Website prexedit: Betrugsfall

Auch bei einem genaueren Hinsehen auf der Website gehen die Alarmglocken an. So findet sich auf der Website weder ein Impressum noch ein Hinweis auf die Rechtsform von „PREXEDIT KREDIT“.

Es deutet also vieles darauf hin, dass es sich nicht um einen seriösen Anbieter handelt. Inzwischen existiert die Website nicht mehr.

Sollten Sie bei „PREXEDIT KREDIT“ einen Kredit aufgenommen haben, kann es also geboten sein, die Situation juristisch prüfen zu lassen. Für entsprechende Anfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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Über den Autor

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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