
Immer mehr Verbraucher sind von Identitätsdiebstahl betroffen. Besonders häufig melden sich Betroffene, deren persönliche Daten für die Eröffnung eines Bankkontos bei der C24 Bank GmbH missbraucht wurden. Die Täter eröffnen das Konto mit Ausweisdaten der Kunden und nutzen es anschließend für Betrug, Geldwäsche und unautorisierte Überweisungen.
Nach deutschem Recht gilt eine Transaktion nur dann als autorisiert, wenn der Kontoinhaber ihr zugestimmt hat. Wer selbst kein Konto eröffnet hat, kann selbstverständlich keine Zahlung autorisiert haben.
Daher gilt:
Die Bank muss unautorisierte Zahlungen grundsätzlich erstatten und nachweisen, dass das Konto korrekt legitimiert wurde.
In manchen Fällen wird die Kontoeröffnung trotz erkennbarer Warnsignale zugelassen. Das kann folgende Haftungsfragen auslösen:
Ein schnelles, gut dokumentiertes Vorgehen ist entscheidend. Betroffene sollten die Bank informieren, Identitätsdiebstahl anzeigen, alle relevanten Unterlagen sammeln und alle Transaktionen beanstanden.
Oft zeigt die Erfahrung: Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich Ansprüche deutlich schneller und vollständiger durchsetzen.
Rechtsanwalt Lange ist bereits über 10 Jahre im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig, hat bereits Erfahrung auch mit der C 24 Bank GmbH gesammelt und hilft Ihnen in Ihrem Fall gerne weiter.