
Mit Datum vom 19.11.2025 hat die BaFin vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, gewarnt ("Greenhill"). In der Warnmitteilung heißt es:
"Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen (z.B. Vermögensclub (G138), Vermögensclub (G136), BörsenClub Select C299, Grennhill-4359-VIP, GCLLP Aktienakademie (F6), GCLLPO Finanz-Lernrunde-F117), die von "Greenhill" betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die Greenhill-App Finanzinstrumente zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen betreiben. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht mit dem lizenzierten Institut Greenhill Europe GmbH / Co. KG verbunden.
Anleger sollten hierüber keinerlei Anlagen tätigen und sich im Falle einer getätigten Anlage sofort an einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Rechtsanwalt Lange führt den Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, betreut seit Jahren Mandanten in diesem Bereich und ist mit betrügerischen Geldanlagen bestens vertraut. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.