
Plötzlich fehlen 5.000, 20.000 oder 80.000 Euro auf dem Konto. Der Bankkunde hat die Überweisung nach eigener Wahrnehmung nie veranlasst – oder wurde durch eine professionell inszenierte Täuschung dazu gebracht, Daten einzugeben oder einen Vorgang freizugeben.
Nach einem Zahlungsbetrug stellt sich dann eine entscheidende Frage:
War der konkrete Zahlungsvorgang autorisiert oder unautorisiert?
Diese Unterscheidung kann für mögliche Erstattungsansprüche gegen die Bank von zentraler Bedeutung sein.
Denn das Zahlungsdiensterecht enthält besondere Regelungen für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Gleichzeitig entstehen in der Praxis häufig Streitigkeiten darüber, ob der Kunde eine Zahlung tatsächlich freigegeben hat und ob ihm im Zusammenhang mit dem Betrug Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind.
Fachanwalt Björn-Michael Lange berät Bankkunden bei unautorisierten Zahlungen, Online-Banking-Betrug, Phishing, Kreditkartenmissbrauch und weiteren Fällen des Zahlungsbetrugs.
Was ist Zahlungsbetrug?
Der Begriff Zahlungsbetrug umfasst unterschiedliche Manipulationen rund um Bankkonten, Kreditkarten und elektronische Zahlungsvorgänge.
Täter versuchen beispielsweise:
- Zugangsdaten zum Online-Banking zu erlangen,
- IBAN-Nummern zu manipulieren,
- TANs oder andere Sicherheitsmerkmale abzufangen,
- Bankkunden zur Freigabe bestimmter Vorgänge zu bewegen,
- Kreditkartendaten zu missbrauchen,
- Smartphones oder Banking-Apps zu kompromittieren,
- Konten mittels Identitätsdiebstahl zu übernehmen
- Fernwarungssoftware zum Betrug einzusetzen,
- sich telefonisch als Bankmitarbeiter auszugeben oder
- Bankkunden durch gefälschte Nachrichten und Websites zu täuschen.
Die technischen und psychologischen Methoden entwickeln sich ständig weiter.
Für die rechtliche Beurteilung ist allerdings nicht allein entscheidend, wie der Betrug bezeichnet wird.
Entscheidend ist insbesondere, wie der konkrete Zahlungsvorgang zustande gekommen ist.
Was bedeutet „unautorisierte Zahlung“?
Das Bürgerliche Gesetzbuch knüpft die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs grundsätzlich an die Zustimmung des Zahlers.
Fehlt diese Zustimmung, kann ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vorliegen.
Ein einfaches Beispiel:
Ein Täter verschafft sich Zugang zu einem Konto und überweist ohne Wissen des Kontoinhabers 15.000 Euro auf ein fremdes Konto.
Der Kontoinhaber hat diese konkrete Überweisung weder selbst eingegeben noch ihr zugestimmt.
Die rechtliche Ausgangslage unterscheidet sich damit von Fällen, in denen ein Bankkunde eine Überweisung selbst eingibt und freigibt, weil er durch einen Betrüger über den wahren Zweck der Zahlung getäuscht wurde.
Gerade diese Abgrenzung ist bei modernen Betrugsfällen häufig der zentrale Streitpunkt.
Björn-Michael Lange | Rechtsanwalt, Partner„Nach einem Zahlungsbetrug ist eine der wichtigsten Fragen, ob der Kunde den konkreten Zahlungsvorgang tatsächlich autorisiert hat. Davon kann entscheidend abhängen, welche Erstattungsansprüche gegenüber der Bank bestehen.“
Autorisierte oder unautorisierte Zahlung: Warum ist der Unterschied so wichtig?
Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang sieht § 675u BGB grundsätzlich einen Erstattungsanspruch gegen den Zahlungsdienstleister vor.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Betrugsfall automatisch zu einer vollständigen Erstattung führt.
Zunächst muss geklärt werden:
- Welcher konkrete Zahlungsvorgang ist streitig?
- Wer hat ihn technisch ausgelöst?
- Hat der Kunde diesem konkreten Zahlungsvorgang zugestimmt?
- Welche Authentifizierung wurde verwendet?
- Welche Sicherheitsmerkmale kamen zum Einsatz?
- Welche Informationen wurden dem Kunden angezeigt?
- Welche Handlungen hat der Kunde selbst vorgenommen?
- Welche Einwendungen erhebt die Bank?
Erst auf dieser Grundlage lässt sich die rechtliche Situation sinnvoll beurteilen.

Muss die Bank eine unautorisierte Zahlung erstatten?
Ist ein Zahlungsvorgang nicht autorisiert, hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen.
Wurde der Betrag einem Zahlungskonto belastet, sieht das Gesetz grundsätzlich eine Erstattung und Wiederherstellung des Kontostands vor.
Für Bankkunden ist das ein wichtiger Ausgangspunkt.
In der Praxis ist der Fall damit allerdings häufig noch nicht beendet.
Banken können beispielsweise bestreiten, dass die Zahlung unautorisiert war, oder dem Kunden Pflichtverletzungen im Umgang mit personalisierten Sicherheitsmerkmalen vorwerfen.
Deshalb muss zwischen mehreren rechtlichen Fragen unterschieden werden:
War die Zahlung autorisiert?
Welche Authentifizierung wurde verwendet?
Hat der Kunde Pflichten verletzt?
Falls ja: Welcher Verschuldensgrad liegt vor?
Diese Fragen sollten nicht miteinander vermischt werden.
Online-Banking-Betrug: Typische Angriffsmethoden
Bei Online-Banking-Betrug nutzen Täter technische Manipulation und psychologischen Druck häufig gleichzeitig.
Typische Szenarien sind:
- gefälschte Bank-Websites,
- Phishing-E-Mails,
- SMS mit angeblichen Sicherheitswarnungen,
- betrügerische Telefonanrufe,
- gefälschte Bankmitarbeiter,
- manipulierte QR-Codes,
- falsche Banking- oder Sicherheits-Apps,
- Fernzugriffssoftware und
- vermeintliche Kontosicherheitsmaßnahmen.
Besonders gefährlich sind Betrugssysteme, bei denen mehrere Kommunikationskanäle kombiniert werden.
Der Kunde erhält beispielsweise zunächst eine SMS und unmittelbar danach einen Anruf eines angeblichen Bankmitarbeiters.
Dadurch wirkt der Vorgang besonders glaubwürdig.
Phishing: Wenn die Bank-Website täuschend echt aussieht
Beim Phishing sollen Bankkunden dazu gebracht werden, Zugangsdaten oder andere Sicherheitsinformationen auf einer gefälschten Website einzugeben.
Die Nachricht kann beispielsweise behaupten:
- das Konto sei gesperrt,
- eine neue Sicherheitsfunktion müsse aktiviert werden,
- eine verdächtige Zahlung müsse bestätigt werden,
- das TAN-Verfahren müsse erneuert werden oder
- persönliche Daten müssten aktualisiert werden.
Über einen Link gelangt der Kunde auf eine Website, die dem Online-Banking seiner Bank täuschend ähnlich sieht.
Die dort eingegebenen Informationen können anschließend von den Tätern verwendet werden.
Für die rechtliche Bewertung muss genau rekonstruiert werden, welche Informationen eingegeben und welche Vorgänge tatsächlich freigegeben wurden.
Vishing: Betrug durch angebliche Bankmitarbeiter
Beim Vishing beziehungsweise Telefon-Banking-Betrug geben sich Täter telefonisch als Mitarbeiter einer Bank aus.
Häufig kennen sie bereits persönliche Informationen über das Opfer.
Der angebliche Bankmitarbeiter behauptet beispielsweise, es seien verdächtige Überweisungen festgestellt worden.
Um das Konto zu schützen, müsse der Kunde:
- eine TAN nennen,
- eine Push-Nachricht bestätigen,
- eine Sicherheitsfreigabe durchführen,
- Geld auf ein angebliches Sicherheitskonto überweisen oder
- eine bestimmte App installieren.
Der psychologische Trick ist wirkungsvoll:
Der Kunde glaubt nicht, eine Zahlung vorzunehmen. Er glaubt, eine Zahlung zu verhindern.
Gerade deshalb muss bei solchen Fällen sehr genau untersucht werden, was technisch tatsächlich passiert ist.
PushTAN, photoTAN und App-Freigabe: Zahlung automatisch autorisiert?
Nicht allein die Verwendung eines bestimmten Authentifizierungsverfahrens beantwortet sämtliche Rechtsfragen. Ein Beispiel ist der pushTAN-Betrug.
Bei einem Streit über die Autorisierung muss der konkrete Ablauf betrachtet werden.
Relevant können beispielsweise sein:
- verwendetes Authentifizierungsverfahren,
- angezeigter Betrag,
- angezeigter Zahlungsempfänger,
- Inhalt der Freigabemaske,
- verwendetes Gerät,
- Zeitpunkt der Authentifizierung und
- technische Aufzeichnungen der Bank.
Der Umstand, dass ein Zahlungsvorgang technisch mit einem bestimmten Sicherheitsmerkmal authentifiziert wurde, sollte deshalb nicht vorschnell mit der vollständigen rechtlichen Bewertung des Falls gleichgesetzt werden.
Wer muss die Autorisierung einer Zahlung nachweisen?
Bestreitet ein Bankkunde, einen ausgeführten Zahlungsvorgang autorisiert zu haben, enthält das Zahlungsdiensterecht besondere Regelungen zur Nachweisführung.
Für die Bank können dabei insbesondere die Authentifizierung sowie die ordnungsgemäße Aufzeichnung und Verbuchung des Zahlungsvorgangs relevant sein.
Auch hier ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich.
Der Nachweis der Nutzung eines Zahlungsinstruments beziehungsweise einer Authentifizierung ist nicht in jeder Konstellation gleichbedeutend mit dem Nachweis sämtlicher Voraussetzungen einer Autorisierung oder eines schuldhaften Kundenverhaltens.
Gerade bei hohen Schadenssummen sollten deshalb die von der Bank vorgelegten technischen und tatsächlichen Informationen genau geprüft werden.

Grobe Fahrlässigkeit beim Online-Banking-Betrug
Eine der häufigsten Auseinandersetzungen nach einem Zahlungsbetrug betrifft den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
Die Bank argumentiert beispielsweise:
Der Kunde habe Zugangsdaten auf einer fremden Website eingegeben.
Oder:
Er habe eine TAN beziehungsweise Push-Freigabe bestätigt.
Daraus folgt jedoch nicht ohne weitere Prüfung, dass in jedem Fall grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Geschehensablauf ab.
Zu berücksichtigen können beispielsweise sein:
- Qualität der Täuschung,
- Gestaltung der Phishing-Seite,
- Inhalt vorausgegangener Nachrichten,
- telefonische Manipulation,
- Informationen in der Freigabemaske,
- Sicherheitswarnungen der Bank und
- konkrete Handlungen des Kunden.
Ob ein Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten ist, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls.
Bank sagt: „Sie haben die TAN selbst bestätigt“
Diese Argumentation begegnet Bankkunden nach Betrugsfällen häufig.
Sie greift als alleinige Begründung jedoch zu kurz.
Zunächst muss geklärt werden, was mit der TAN oder App-Freigabe tatsächlich bestätigt wurde.
War es genau die streitige Zahlung?
Welche Informationen wurden dem Kunden bei der Freigabe angezeigt?
Wurde möglicherweise ein anderer Vorgang dargestellt?
Wurde der Kunde durch einen Täter zu einer vermeintlichen Sicherheitsmaßnahme veranlasst?
Welche technischen Protokolle liegen vor?
Gerade bei hohen Schäden sollte deshalb nicht allein anhand eines allgemeinen Hinweises auf das verwendete TAN-Verfahren entschieden werden, ob eine weitere Anspruchsprüfung sinnvoll ist.
Selbst überwiesen nach Betrug: Ist die Zahlung trotzdem unautorisiert?
Hier liegt eine wichtige rechtliche Abgrenzung.
Ein Kunde kann aufgrund einer Täuschung eine Überweisung selbst auslösen und freigeben.
Beispielsweise behauptet ein angeblicher Bankmitarbeiter, das Geld müsse wegen eines Cyberangriffs auf ein „Sicherheitskonto“ übertragen werden.
Der Kunde gibt daraufhin selbst eine Überweisung ein.
In einer solchen Konstellation stellt sich die Frage der Autorisierung anders als bei einer Zahlung, die ohne Wissen des Kunden durch einen Täter ausgelöst wurde.
Die bloße Tatsache, dass eine Zahlung aufgrund eines Betrugs erfolgt ist, macht sie nicht automatisch zu einem unautorisierten Zahlungsvorgang.
Gerade deshalb ist die genaue Rekonstruktion des Sachverhalts so wichtig.
Was tun bei unautorisierten Abbuchungen oder Überweisungen?
Wer einen Zahlungsbetrug bemerkt, sollte schnell handeln.
1. Bank unverzüglich informieren
Verdächtige Zahlungsvorgänge sollten der Bank möglichst sofort gemeldet werden.
2. Zugang sperren
Online-Banking, Karten und andere gefährdete Zahlungsinstrumente sollten gegebenenfalls unverzüglich gesperrt werden.
3. Keine weiteren Freigaben
Bestätigen Sie keine weiteren TANs, Push-Nachrichten oder angeblichen Sicherheitsvorgänge.
4. Beweise sichern
Speichern Sie Nachrichten, Telefonnummern, E-Mails, Websites und Screenshots.
5. Zahlungsdaten sichern
Notieren beziehungsweise speichern Sie Betrag, Zeitpunkt, Zahlungsempfänger und Kontodaten.
6. Gerät nicht vorschnell zurücksetzen
Ein kompromittiertes Gerät muss gegebenenfalls technisch gesichert werden. Ein sofortiges vollständiges Zurücksetzen kann vorhandene Informationen beseitigen.
7. Rechtliche Ansprüche prüfen
Insbesondere wenn die Bank eine Erstattung ablehnt, sollte die konkrete Autorisierungs- und Haftungssituation geprüft werden.
Welche Beweise sollten Bankkunden sichern?
Bei Phishing und Zahlungsbetrug kann die Rekonstruktion des zeitlichen Ablaufs entscheidend sein.
Sichern Sie insbesondere:
- Kontoauszüge,
- Buchungsdetails,
- SMS,
- E-Mails,
- Messenger-Nachrichten,
- Telefonnummern,
- Anruflisten,
- Screenshots,
- verwendete URLs,
- Push-Nachrichten,
- TAN-Mitteilungen,
- Schreiben der Bank,
- Zeitpunkte einzelner Freigaben und
- gegebenenfalls Informationen über installierte Apps.
Erstellen Sie zusätzlich eine kurze Chronologie.
Notieren Sie möglichst genau, was Sie zu welchem Zeitpunkt gesehen, gehört, eingegeben oder bestätigt haben.
Kreditkartenbetrug: Geld zurück bei unbekannten Umsätzen?
Auch Kreditkartenbetrug gehört zu den wichtigen Formen des Zahlungsbetrugs.
Karteninhaber entdecken beispielsweise Umsätze bei Händlern, bei denen sie nie eingekauft haben.
Auch hier ist zunächst zu klären, ob die jeweilige Zahlung autorisiert wurde.
Unbekannte Kartenumsätze sollten möglichst schnell gegenüber dem Karten- beziehungsweise Zahlungsdienstleister angezeigt werden.
Daneben ist zu prüfen, wie die Kartendaten missbraucht wurden und welche gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Regelungen für die konkrete Transaktion gelten.
Manipulierte Lastschriften
Nicht jeder Zahlungsbetrug erfolgt durch eine Überweisung.
Auch unbekannte oder nicht genehmigte Lastschriften können auf einem Konto erscheinen.
Für Lastschriften bestehen besondere zahlungsdiensterechtliche Regelungen.
Deshalb sollte zunächst festgestellt werden:
- Wer hat abgebucht?
- Bestand ein Lastschriftmandat?
- Welcher Betrag wurde eingezogen?
- Wann erfolgte die Belastung?
- Wurde die Lastschrift bereits gegenüber der Bank beanstandet?
Lastschriftfälle sollten rechtlich von Überweisungsbetrug getrennt betrachtet werden.
Betrug über PayPal und andere Zahlungsdienste
Zahlungen werden zunehmend nicht unmittelbar über klassisches Online-Banking abgewickelt.
Auch Zahlungsdienste und digitale Wallets können betroffen sein.
Für die rechtliche Beurteilung muss zunächst geklärt werden, welcher Zahlungsdienstleister beteiligt war und wie der Zahlungsvorgang technisch durchgeführt wurde.
Auch hier bleibt die zentrale Frage:
Hat der Kunde dem konkreten Zahlungsvorgang zugestimmt?
Zusätzlich können die jeweiligen vertraglichen Strukturen und Zahlungswege relevant sein.
Was gilt bei SIM-Swapping und übernommenen Mobilfunknummern?
Bei bestimmten Betrugsmethoden versuchen Täter, Kontrolle über die Mobilfunknummer des Opfers zu erlangen.
Dadurch können sie möglicherweise SMS oder andere sicherheitsrelevante Informationen empfangen.
Bei einem solchen Sachverhalt sollte möglichst genau dokumentiert werden:
- wann die Mobilfunkverbindung ausfiel,
- ob eine neue SIM-Karte aktiviert wurde,
- welche Nachrichten der Mobilfunkanbieter versandt hat,
- wann die verdächtigen Banktransaktionen erfolgten und
- welche Authentifizierungsmethode verwendet wurde.
Die zeitliche Verbindung zwischen Übernahme der Mobilfunknummer und Zahlungsvorgängen kann für die Sachverhaltsaufklärung relevant sein.
Fernwartungssoftware beim Banking-Betrug
Täter geben sich teilweise als Bankmitarbeiter, Microsoft-Support oder Sicherheitsexperten aus und veranlassen das Opfer, Fernwartungssoftware zu installieren.
Dadurch können sie möglicherweise Vorgänge auf dem Gerät beobachten oder beeinflussen.
Nach einem solchen Vorfall sollte dokumentiert werden:
- welche Software installiert wurde,
- wer zur Installation aufgefordert hat,
- wann der Fernzugriff bestand,
- welche Bankvorgänge in diesem Zeitraum erfolgten und
- welche Eingaben beziehungsweise Freigaben der Kunde selbst vorgenommen hat.
Auch hier entscheidet der konkrete Ablauf über die rechtliche Bewertung.
Wie schnell muss die Bank erstatten?
Bei einem tatsächlich nicht autorisierten Zahlungsvorgang enthält das Zahlungsdiensterecht konkrete Vorgaben für die Erstattung durch den Zahlungsdienstleister.
In der Praxis entsteht allerdings häufig bereits Streit über die vorgelagerte Frage, ob der Zahlungsvorgang tatsächlich nicht autorisiert war oder ob die Bank Einwendungen gegen den Erstattungsanspruch geltend machen kann.
Lehnt die Bank eine Erstattung ab, sollte deshalb ihre Begründung genau geprüft werden.
Eine pauschale Aussage wie „Die Zahlung wurde mit Ihrem Sicherheitsverfahren bestätigt“ beantwortet nicht zwangsläufig sämtliche rechtlichen Fragen.
Welche Fristen gelten bei unautorisierten Zahlungen?
Bankkunden sollten verdächtige Zahlungsvorgänge möglichst unverzüglich melden.
Daneben enthält das Zahlungsdiensterecht eine Ausschlussfrist für die Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge.
Wer seine Bank erst sehr spät informiert, kann dadurch Rechte verlieren.
Auf diese äußerste Frist sollte jedoch nicht gewartet werden.
Bei einem erkannten Betrug gilt praktisch:
Bank sofort informieren, Zahlungsinstrumente sichern und Beweise dokumentieren.
Daneben können für weitergehende Ansprüche allgemeine Verjährungsfristen relevant sein.

Strafanzeige nach Zahlungsbetrug
Bei einem konkreten Betrugsverdacht kann auch eine Strafanzeige sinnvoll sein.
Für die Anzeige sollten möglichst konkrete Informationen zusammengestellt werden:
- streitige Zahlungen,
- Empfängerkonten,
- Telefonnummern,
- E-Mail-Adressen,
- Phishing-Websites,
- Kommunikationsverläufe und
- bekannte Daten der Täter.
Eine Strafanzeige und Vermögenssicherung ist jedoch von der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der Bank zu unterscheiden.
Die Strafanzeige führt nicht automatisch dazu, dass die Bank den belasteten Betrag erstattet.
Können Empfängerkonten nachverfolgt werden?
Bei einer betrügerischen Überweisung kann das Empfängerkonto ein wichtiger Ansatzpunkt für Ermittlungen sein.
Deshalb sollten IBAN, Zahlungsempfänger und weitere Transaktionsinformationen vollständig gesichert werden.
Die Nachverfolgung von Zahlungswegen kann insbesondere bei hohen Schäden relevant sein.
Dabei sollte jedoch zwischen der Identifizierung eines Zahlungswegs und einem tatsächlichen Rückzahlungsanspruch unterschieden werden.
Dass bekannt ist, auf welches Konto Geld geflossen ist, bedeutet nicht automatisch, dass dieses Geld dort noch vorhanden oder unmittelbar zurückzuholen ist.
Bank lehnt Erstattung ab: Was nun?
Eine Ablehnung der Bank bedeutet nicht automatisch, dass keine Ansprüche bestehen.
Zunächst sollte geprüft werden, warum die Bank die Erstattung verweigert.
Typische Argumente können sein:
- die Zahlung sei autorisiert gewesen,
- das korrekte Authentifizierungsverfahren sei verwendet worden,
- der Kunde habe Sicherheitsmerkmale weitergegeben,
- der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt oder
- die Transaktion sei ordnungsgemäß ausgeführt worden.
Diese Argumente sind anhand des konkreten Sachverhalts und der einschlägigen zahlungsdiensterechtlichen Regelungen zu prüfen.
Bei hohen Schäden können außerdem technische Unterlagen und Authentifizierungsdaten der Bank von Bedeutung sein.
Welche Rolle spielt grobe Fahrlässigkeit für die Haftung?
Bei der Haftungsverteilung nach einem Zahlungsbetrug kann das Verhalten des Bankkunden eine wesentliche Rolle spielen.
Allerdings sollte zwischen einfacher Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Verhalten unterschieden werden.
Grobe Fahrlässigkeit setzt einen besonders schweren Sorgfaltsverstoß voraus.
Ob ein solcher vorliegt, kann nicht abstrakt anhand der Betrugsmethode entschieden werden.
Ein professionell gestalteter mehrstufiger Angriff kann anders zu beurteilen sein als ein Sachverhalt mit offensichtlichen Warnzeichen.
Die konkrete Täuschungssituation muss deshalb vollständig aufgearbeitet werden.
Zahlungsbetrug oder Anlagebetrug: Wo liegt der Unterschied?
Zahlungsbetrug und Anlagebetrug können ähnlich aussehen, sind rechtlich aber nicht identisch.
Beim klassischen Anlagebetrug überweist der Geschädigte häufig bewusst Geld, weil er glaubt, eine Kapitalanlage zu tätigen.
Die Zahlung als solche kann damit autorisiert sein, obwohl das zugrunde liegende Investment betrügerisch ist.
Bei einer unautorisierten Zahlung fehlt dagegen gerade die Zustimmung zum konkreten Zahlungsvorgang.
Diese Abgrenzung ist insbesondere für mögliche Ansprüche gegen die Bank wichtig.
Ein Anleger, der selbst 50.000 Euro an einen vermeintlichen Broker überweist, befindet sich deshalb rechtlich in einer anderen Ausgangssituation als ein Bankkunde, dessen Konto ohne seine Zustimmung mit 50.000 Euro belastet wird.
Wie prüft ein Fachanwalt einen Zahlungsbetrugsfall?
Bei größeren Schäden sollte der Sachverhalt zunächst chronologisch rekonstruiert werden.
Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft insbesondere:
- welche Zahlungen streitig sind,
- ob eine Autorisierung des Zahlungsvorgangs vorliegt,
- welches Authentifizierungsverfahren verwendet wurde,
- welche Handlungen der Bankkunde selbst vorgenommen hat,
- welche Daten oder Freigaben möglicherweise erlangt wurden,
- welche technischen Informationen die Bank vorlegt,
- ob die Bank dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwirft,
- welche Erstattungsansprüche gegen die Bank bestehen können,
- welche Fristen zu beachten sind und
- welche weiteren rechtlichen Schritte in Betracht kommen.
Entscheidend ist dabei nicht allein, dass ein Betrug stattgefunden hat.
Für die Haftung muss vielmehr geklärt werden, wer den konkreten Zahlungsvorgang ausgelöst beziehungsweise autorisiert hat und welche Pflichten auf beiden Seiten bestanden.
Häufige Fragen zu Zahlungsbetrug und unautorisierten Zahlungen
Geld durch Zahlungsbetrug verloren? Ansprüche gegen die Bank prüfen lassen
Wenn von Ihrem Konto ohne Ihre Zustimmung Geld überwiesen wurde oder Sie Opfer eines professionellen Online-Banking-Betrugs geworden sind, sollten Sie möglichst schnell handeln.
Informieren Sie Ihre Bank, sichern Sie gefährdete Zugänge und dokumentieren Sie den vollständigen Ablauf.
Hat die Bank eine Erstattung bereits abgelehnt, sollte ihre Begründung rechtlich geprüft werden.
Fachanwalt Björn-Michael Lange berät Bankkunden bei Zahlungsbetrug und unautorisierten Zahlungen und prüft bei erheblichen Schäden mögliche Erstattungs- und Schadensersatzansprüche gegen Banken und Zahlungsdienstleister.

