Zahlungsbetrug

Online-Banking-Betrug: Geld von der Bank zurückfordern

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Fachanwalt für Bankrecht bei Online-Banking-Betrug und Erstattungsansprüchen gegen Banken

Online-Banking-Betrug: Welche Ansprüche haben Bankkunden?

Ein unbekannter Zahlungsvorgang auf dem Konto, mehrere Überweisungen innerhalb weniger Minuten oder eine vermeintliche Sicherheitsabfrage der eigenen Bank: Online-Banking-Betrug kann innerhalb kurzer Zeit erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Nicht selten werden fünf- oder sechsstellige Beträge vom Konto abgebucht oder auf Konten der Täter beziehungsweise ihrer Helfer weitergeleitet.

Für Betroffene stellt sich dann vor allem eine Frage: Muss die Bank das verlorene Geld erstatten?

Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen sieht das Gesetz grundsätzlich einen Erstattungsanspruch des Bankkunden vor. Die rechtliche Auseinandersetzung dreht sich deshalb häufig darum, ob der Kunde die betreffende Zahlung tatsächlich autorisiert hat und ob ihm die Bank eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung entgegenhalten kann.

Rechtsanwalt Björn-Michael Lange, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, prüft Fälle mit erheblichen Schäden durch Online-Banking-Betrug und macht berechtigte Erstattungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber Banken und anderen Beteiligten geltend.

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Wann muss die Bank nach einem Online-Banking-Betrug erstatten?

Ausgangspunkt ist § 675u BGB. Wurde ein Zahlungsvorgang nicht autorisiert, hat der Zahlungsdienstleister grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Wurde das Konto bereits belastet, muss der Zahlungsdienstleister den Zahlungsbetrag grundsätzlich erstatten und das Konto wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung befunden hätte.

Das ist für Geschädigte besonders relevant, wenn Täter beispielsweise:

  • nach einem Phishing- oder Smishing-Angriff Zugriff auf das Online-Banking erlangen,
  • durch einen angeblichen Bankmitarbeiter Zugangsdaten oder Freigaben erschleichen,
  • das Online-Banking-Konto übernehmen und selbst Überweisungen veranlassen,
  • Sicherheits- oder Authentifizierungsverfahren manipulieren,
  • über Schadsoftware oder andere technische Angriffe Zugriff auf das Konto erhalten.

Ob tatsächlich ein Erstattungsanspruch besteht, muss allerdings anhand des konkreten Zahlungsvorgangs geprüft werden.

„Nach einem Online-Banking-Betrug ist der Verlust des Geldes nicht automatisch endgültig. Entscheidend ist häufig, ob die Bank eine wirksame Autorisierung nachweisen kann und ob dem Kunden tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.“

Björn-Michael Lange
Björn-Michael Lange Rechtsanwalt, Partner

Was bedeutet „nicht autorisierte Zahlung“?

Entscheidend ist zunächst die Autorisierung. Ein Zahlungsvorgang ist nur dann autorisiert, wenn der Zahler diesem zugestimmt hat.

Genau an diesem Punkt entstehen bei Online-Banking-Betrug häufig Auseinandersetzungen mit Banken. Eine Bank kann sich nicht allein darauf zurückziehen, dass bei einer Überweisung die richtigen Zugangsdaten oder ein technisch vorgesehenes Authentifizierungsverfahren eingesetzt wurden.

Nach § 675w BGB reicht die aufgezeichnete Nutzung eines Zahlungsinstruments für sich genommen grundsätzlich nicht zwingend als Nachweis dafür aus, dass der Zahler den Zahlungsvorgang autorisiert oder seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.

Deshalb können insbesondere die Beweislast, die technischen Abläufe und die Bankprotokolle für die Durchsetzung eines Erstattungsanspruchs entscheidend sein.

Typische Formen des Online-Banking-Betrugs

Die Angriffsmethoden verändern sich laufend. Rechtlich entscheidend ist weniger die Bezeichnung der Betrugsmasche als die Frage, wie die konkrete Zahlung zustande gekommen ist.

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Phishing und gefälschte Bankseiten

Beim Phishing und Smishing erhalten Bankkunden beispielsweise E-Mails oder SMS, die scheinbar von ihrer Bank stammen. Ein Link führt auf eine täuschend echt gestaltete Website. Dort eingegebene Zugangsdaten werden von den Tätern abgefangen und anschließend für Angriffe auf das Konto verwendet.

Anruf durch einen angeblichen Bankmitarbeiter

Beim Vishing geben sich Täter am Telefon als Mitarbeiter der Bank oder einer Sicherheitsabteilung aus. Häufig wird behauptet, es gebe verdächtige Kontobewegungen, einen Cyberangriff oder eine Überweisung, die dringend gestoppt werden müsse.

Das Opfer soll anschließend Sicherheitsinformationen nennen oder Vorgänge in seiner Banking-App bestätigen. Gerade bei dieser Betrugsform ist sorgfältig zu prüfen, was der Kunde tatsächlich freigegeben hat.

Manipulation von TAN-Freigaben

Beim pushTAN- und Freigabebetrug versuchen Täter, den Kunden zur Bestätigung eines Vorgangs zu bewegen. In rechtlicher Hinsicht kann dabei entscheidend sein, welche Informationen bei der Freigabe angezeigt wurden und welchem konkreten Zahlungsvorgang die Zustimmung galt.

Übernahme des Online-Banking-Kontos

Bei einer Kontoübernahme und Identitätsdiebstahl können Täter versuchen, die Kontrolle über das Online-Banking vollständig zu übernehmen. Je nach Angriffsmethode können Zugangsdaten, Geräte oder Authentifizierungsverfahren kompromittiert werden.

Wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor?

Banken lehnen Erstattungsforderungen häufig mit dem Argument ab, der Kunde habe den Betrug durch grobe Fahrlässigkeit ermöglicht.

Dieser Einwand sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Grobe Fahrlässigkeit setzt mehr voraus als eine gewöhnliche Unachtsamkeit. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls. Dabei können unter anderem die Gestaltung der Täuschung, Warnhinweise der Bank, der Ablauf der Authentifizierung und das Verhalten des Kunden eine Rolle spielen.

Gerade professionell organisierte Täter erzeugen erheblichen Zeitdruck und nutzen täuschend echte Websites, Nachrichten oder Telefonate. Ob das Verhalten eines Geschädigten rechtlich tatsächlich als grob fahrlässig einzustufen ist, lässt sich deshalb nicht allein daraus ableiten, dass er auf die Täuschung hereingefallen ist.

Die gesonderte Frage des Einwands grober Fahrlässigkeit ist regelmäßig einer der zentralen Punkte bei der rechtlichen Prüfung.

Was muss die Bank beweisen?

Behauptet der Kunde, eine Zahlung nicht autorisiert zu haben, kommt der Beweislast bei Online-Banking-Betrug besondere Bedeutung zu.

Die Bank muss nach § 675w BGB grundsätzlich nachweisen, dass die Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht und nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde, wenn der Kunde die Autorisierung bestreitet.

Die technische Dokumentation kann deshalb für die rechtliche Bewertung wichtig sein. Je nach Fall kommen etwa Informationen über Authentifizierungsvorgänge, Geräte, Zeitpunkte und Freigabeprozesse in Betracht.

Wir prüfen daher nicht nur die Argumentation der Bank, sondern auch, welche technischen und tatsächlichen Umstände sie für ihre Behauptungen anführt.

Was tun, wenn die Bank die Erstattung ablehnt?

Eine erste Ablehnung der Bank bedeutet nicht zwangsläufig, dass kein Anspruch besteht.

In der Praxis enthalten Ablehnungsschreiben häufig den Vorwurf, der Kunde habe Zugangsdaten weitergegeben, eine TAN bestätigt oder Warnhinweise missachtet. Ob daraus rechtlich tatsächlich eine Autorisierung oder grobe Fahrlässigkeit folgt, ist eine andere Frage.

Bei einem erheblichen Schaden sollte deshalb geprüft werden:

  1. Welche Zahlungen wurden tatsächlich vorgenommen?
  2. Wer hat die jeweiligen Zahlungsvorgänge ausgelöst?
  3. Welche Vorgänge hat der Kontoinhaber selbst bestätigt?
  4. Was wurde ihm bei einer etwaigen Freigabe angezeigt?
  5. Welche Sicherheitsmechanismen kamen zum Einsatz?
  6. Welche Nachweise und Protokolle kann die Bank vorlegen?
  7. Auf welche Tatsachen stützt die Bank ihren Vorwurf der groben Fahrlässigkeit?

Erst aus der Gesamtschau lässt sich beurteilen, ob und in welchem Umfang ein Anspruch gegen die Bank durchgesetzt werden kann.

Sofortmaßnahmen nach einem Online-Banking-Betrug

Je schneller Betroffene reagieren, desto größer kann die Chance sein, weitere Zahlungen zu verhindern oder bereits ausgeführte Transaktionen noch zu stoppen.

Zu den wichtigsten Sofortmaßnahmen und Maßnahmen zur Beweissicherung gehören insbesondere:

  • Bank unverzüglich über den Betrug informieren,
  • Online-Banking-Zugang und gegebenenfalls Zahlungskarten sperren lassen,
  • Rückruf beziehungsweise Rückholung der Überweisung verlangen,
  • Strafanzeige erstatten,
  • SMS, E-Mails und Messenger-Nachrichten sichern,
  • Screenshots von Websites und Banking-Anzeigen erstellen,
  • Telefonnummern und Anruflisten dokumentieren,
  • Schreiben und Mitteilungen der Bank aufbewahren,
  • den zeitlichen Ablauf möglichst genau schriftlich festhalten.

Insbesondere bei hohen Überweisungen kann zudem zu prüfen sein, ob Ansprüche gegen eine beteiligte Empfängerbankin Betracht kommen.

Autorisierte und nicht autorisierte Überweisungen unterscheiden

Für die rechtliche Bewertung ist die Abgrenzung besonders wichtig.

Hat der Täter ohne Zustimmung des Kontoinhabers eine Überweisung veranlasst, steht regelmäßig der Erstattungsanspruch wegen einer unautorisierten Zahlung im Mittelpunkt.

Anders kann die Ausgangslage beim autorisierten Überweisungsbetrug sein. Dabei veranlasst der Kontoinhaber die Überweisung selbst, weil er über den Empfänger oder den Zweck der Zahlung getäuscht wurde. Solche Fälle können beispielsweise bei manipulierten Rechnungen oder bestimmten Betrugsmaschen auftreten.

Die rechtlichen Anspruchsgrundlagen unterscheiden sich. Deshalb sollte zunächst präzise rekonstruiert werden, wer die Zahlung ausgelöst und wer welchen Vorgang freigegeben hat.

Welche Unterlagen benötigt der Anwalt?

Für eine erste rechtliche Einschätzung sind vor allem Unterlagen hilfreich, mit denen sich der Betrugsablauf und die Reaktion der Bank nachvollziehen lassen.

Dazu gehören insbesondere Kontoauszüge mit den streitigen Zahlungen, Schriftverkehr mit der Bank, Strafanzeige oder Aktenzeichen, SMS und E-Mails der Täter, Screenshots, Anruflisten sowie vorhandene Informationen über TAN- oder Freigabevorgänge.

Auch eine kurze chronologische Darstellung des Geschehens ist hilfreich: Wann begann der Kontakt? Was behaupteten die Täter? Welche Daten wurden eingegeben? Welche Vorgänge wurden bestätigt? Wann wurde der Betrug bemerkt und wann die Bank informiert?

Wie Fachanwalt Björn-Michael Lange Ihren Fall prüft

Bei erheblichen Schäden durch Online-Banking-Betrug kommt es auf eine strukturierte Prüfung des gesamten Zahlungsvorgangs an.

Björn-Michael Lange ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung stehen insbesondere:

  • die Frage, ob die Zahlung wirksam autorisiert wurde,
  • mögliche Erstattungsansprüche gegen die Bank,
  • die Einwendungen der Bank,
  • der Vorwurf grober Fahrlässigkeit,
  • die Beweisführung und vorhandenen Bankprotokolle,
  • mögliche Ansprüche gegen weitere Beteiligte.

Auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, welche Ansprüche bestehen und wie diese gegenüber der Bank durchgesetzt werden können.

Häufige Fragen zu Online-Banking-Betrug

Online-Banking-Betrug prüfen lassen

Wenn durch einen Online-Banking-Betrug ein erheblicher Geldbetrag verloren gegangen ist, sollte eine Ablehnung der Bank nicht das Ende der Prüfung sein.

Gerade bei unautorisierten Überweisungen, manipulierten Freigabeprozessen und dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit hängt die rechtliche Bewertung von den Details des jeweiligen Falls ab.

Fachanwalt Björn-Michael Lange prüft die Erfolgsaussichten und unterstützt Geschädigte dabei, berechtigte Erstattungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber Banken und weiteren Verantwortlichen geltend zu machen.

Lassen Sie Ihren Fall und die Reaktion Ihrer Bank rechtlich prüfen.

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