Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat eine eindringliche Warnung herausgegeben: In letzter Zeit mehren sich Fälle, in denen Betrüger über Messenger-Gruppen – insbesondere in WhatsApp – unter dem Namen vermeintlich seriöser Finanz- und Kryptoanbieter auftreten. Im Fokus steht hier insbesondere die Firma Deutsche Digital Assets GmbH (DDA), deren Name für betrügerische Anlageangebote missbraucht wird.
Im Folgenden erfahren Sie, wie diese Masche funktioniert, welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen sich Anleger sichern sollten.
Wie läuft die Betrugsmasche typischerweise ab?
Die Vorgehensweise folgt fast immer einem ähnlichen Muster:
Kontaktaufnahme via Messenger: Über soziale Medien oder direkt per WhatsApp werden Interessierte in Gruppen eingeladen. Dort werden vermeintliche „Experten“ vorgestellt, die exklusive Finanz- oder Kryptotipps geben sollen.
Nutzung eines bekannten Namens: Die Betrüger geben sich als Mitarbeitende oder Partner einer bekannten Firma aus – z. B. aktuell: Deutsche Digital Assets GmbH (DDA) – obwohl das echte Unternehmen damit nichts zu tun hat. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch bzw. Marke und Name werden gezielt zweckentfremdet.
Vertrauensaufbau: In den Gruppen wird zunächst harmlos über Börse, Kryptowährungen oder Vor-IPO-Chancen diskutiert. Es werden kleine Gewinne gezeigt – teils auch Auszahlungen zur „Überzeugung“.
Weiterleitung auf vermeintliche Handelsplattform/Wallet: Den Teilnehmer:innen wird eine App oder Plattform empfohlen, auf die sie einzahlen sollen – häufig mit großen Renditeversprechen verbunden. Meist fehlt eine Zulassung der BaFin oder anderer Aufsichtsbehörden.
Druck & Verlust: Sobald größere Summen im Spiel sind, treten Probleme auf – etwa Auszahlungsverweigerung, Anschlussforderungen („nur noch eine Einzahlung“) oder vollständiger Kontaktabbruch durch die Betreiber der Gruppe. Das investierte Geld ist oft verloren.
Warum sind solche Angebote gefährlich und rechtlich bedenklich?
Fehlende Erlaubnis: In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen nur mit entsprechender Lizenz betrieben werden (§ 32 KWG). Ohne Erlaubnis handelt es sich um unerlaubte Finanzdienstleistung.
Identitätsmissbrauch: Die Täter verwenden Namen und Logos etablierter Firmen – das erschwert die Erkennbarkeit und schafft falsches Vertrauen.
Schwierige Rückholung: Geld fließt oft ins Ausland, über Kryptowährungen oder ungeprüfte Plattformen – damit wird eine Rückholung oder Schadenbegrenzung äußerst kompliziert.
Psychologischer Druck: Einsatz von Knappheitsausstattung („nur ausgewählte Gruppe“), Vertrauensaufbau und Gruppenbindung machen die Opfer anfällig.
Was können Anlegerinnen und Anleger tun?
Wenn Sie potenziell betroffen sind oder solche Kontakte/Kontakteinladungen erhalten haben, sind folgende Schritte sinnvoll:
Keine weiteren Zahlungen leisten: Wenn Zweifel bestehen, sofort stoppen und nichts mehr einzahlen.
Beweise sichern: Chatverläufe, Gruppenlinks, Screenshots, Konto- oder Walletüberweisungen speichern – idealerweise mit Zeitstempel.
Überprüfen Sie den Anbieter: In der Datenbank der BaFin lässt sich prüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist.
Anzeige erstatten: Bei Verlusten möglichst zeitnah Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, um Ermittlungen möglich zu machen.
Rechtsberatung einholen: Gerade bei größeren Summen kann es sinnvoll sein, spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen – insbesondere, wenn es um Rückforderungen oder zivilrechtliche Ansprüche geht.
Vorsicht bei Messengern und vermeintlichen Experten: Keiner seriösen Finanz- oder Vermögensverwaltung wird ausschließlich über WhatsApp Gruppen Anleger gewinnen. Dieses Vorgehen ist ein typisches Warnsignal.
Fazit
Die Warnung der BaFin vor Anlagebetrug über WhatsApp- und Telegramgruppen ist keineswegs theoretisch – sie spiegelt eine reale und wachsende Gefahr im digitalen Finanzumfeld wider.
Für Sie als Anleger gilt: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Prüfen Sie Anbieter gründlich, seien Sie insbesondere bei Angeboten über Messenger-Gruppen äußerst kritisch, und handeln Sie im Zweifel schnell. Denn wie so oft gilt: Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein – dann ist es das oft auch.