Baurecht

Anwalt für Baugenehmigung

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Anwalt für Baugenehmigung

Rechtliche Unterstützung im Genehmigungsverfahren

Eine Baugenehmigung ist die zentrale öffentlich-rechtliche Grundlage für Ihr Bauvorhaben. Sie bestätigt, dass ein geplantes Vorhaben mit den maßgeblichen Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts vereinbar ist.

Ob Neubau, Umbau, Nutzungsänderung oder Erweiterung: Bereits vor der Einreichung des Bauantrags sollten die rechtlichen Voraussetzungen sorgfältig geprüft werden. Unvollständige Bauvorlagen, widersprüchliche Angaben oder ungeklärte planungsrechtliche Fragen können zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder zur Ablehnung des Bauantrags führen.

Vy Rechtsanwälte steht Ihnen beratend zu allen Fragen des öffentlichen Baurechts zur Verfügung.

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Wann ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll?

Eine rechtliche Beratung kann in unterschiedlichen Phasen eines Bauvorhabens sinnvoll sein. Je früher rechtliche Risiken erkannt werden, desto besser können sie in die Planung einbezogen werden.

Wir beraten zahlreiche Mandanten in Fragen des öffentlichen Baurechts. Dabei haben wir stets Ihre Interessen im Blick!

Dr. jur. Malte Brix
Dr. jur. Malte Brix Rechtsanwalt, Partner

Wir unterstützen Sie insbesondere:

  • vor dem Grundstückskauf
  • vor der Einreichung eines Bauantrags
  • bei der Vorbereitung und Prüfung der Bauvorlagen
  • bei Rückfragen oder Nachforderungen der Bauaufsichtsbehörde
  • bei Verzögerungen im Genehmigungsverfahren
  • bei der Prüfung eines Bauvorbescheids
  • nach Erteilung einer Baugenehmigung
  • bei belastenden Nebenbestimmungen
  • bei einer Teilablehnung oder vollständigen Ablehnung
  • bei der Vorbereitung eines Widerspruchs oder einer Klage

Eine frühzeitige Prüfung kann insbesondere bei Grundstücken ohne Bebauungsplan, bei Vorhaben im Außenbereich oder bei größeren gewerblichen Projekten von Bedeutung sein.

Was wird bei einer Baugenehmigung geprüft?

Die Prüfung einer Baugenehmigung betrifft regelmäßig mehrere rechtliche Bereiche. Welche Vorschriften im Einzelnen maßgeblich sind, hängt vom Grundstück, der Umgebung, der Art des Vorhabens und dem jeweiligen Landesrecht ab.

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

Das Bauplanungsrecht regelt, ob und in welcher Weise ein Grundstück bebaut werden darf. Zu prüfen ist unter anderem, ob ein Bebauungsplan gilt und welche Festsetzungen er enthält.

Relevant können beispielsweise sein:

  • die Art der baulichen Nutzung
  • das Maß der baulichen Nutzung
  • die Baugrenzen und Baulinien
  • die zulässige Bauweise
  • die überbaubare Grundstücksfläche
  • die Anzahl der zulässigen Geschosse
  • die Erschließung
  • nachbarliche und öffentliche Belange

Liegt kein Bebauungsplan vor, kann sich die Zulässigkeit nach der vorhandenen Umgebungsbebauung im unbeplanten Innenbereich richten. Im Außenbereich gelten häufig strengere Anforderungen. Dort ist unter anderem zu prüfen, ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt und ob öffentliche Belange beeinträchtigt werden.

Baugenehmigung Rechtsanwalt

Bauordnungsrechtliche Anforderungen

Neben dem Bauplanungsrecht sind die Vorschriften des Bauordnungsrechts zu beachten. Diese betreffen vor allem die konkrete Ausführung und Sicherheit des Bauvorhabens.

Eine Rolle können unter anderem spielen:

  • Abstandsflächen
  • Brandschutz
  • Standsicherheit
  • Rettungswege
  • Stellplätze
  • Barrierefreiheit
  • Anforderungen an die Nutzung
  • Sicherheit und Ordnung baulicher Anlagen

Die konkreten Anforderungen richten sich nach dem jeweils anwendbaren Landesrecht und der Art des Bauvorhabens.

Weitere öffentlich-rechtliche Anforderungen

Je nach Lage und Nutzung des Grundstücks können weitere Rechtsbereiche betroffen sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Umwelt- und Naturschutzrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Wasserrecht
  • Straßen- und Wegerecht
  • Gewerberecht
  • Erschließungsrecht

Nicht jede dieser Fragen wird im gleichen Umfang durch die Baugenehmigung abgedeckt. Daher sollte geprüft werden, ob zusätzliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zustimmungen erforderlich sind.

Prüfung von Bauantrag und Bauvorlagen

Ein Bauantrag muss die zuständige Behörde in die Lage versetzen, das Vorhaben rechtlich zu beurteilen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Landesrecht und von der Art des Vorhabens ab.

Für eine rechtliche Prüfung können insbesondere folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Bauantrag
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen zur Grund- und Geschossfläche
  • Angaben zur Nutzung
  • Stellplatznachweis
  • Entwässerungsunterlagen
  • Brandschutznachweis
  • vorhandene Bebauungspläne
  • Bauvorbescheide
  • Schriftwechsel mit der Behörde
  • Stellungnahmen der Gemeinde oder anderer Stellen

Wir prüfen, ob die Unterlagen in sich schlüssig sind und ob sich aus ihnen rechtliche Risiken für das Genehmigungsverfahren ergeben. Auch behördliche Nachforderungen können daraufhin untersucht werden, ob sie nachvollziehbar, erforderlich und rechtlich begründet sind.

Baugenehmigung im unbeplanten Innenbereich

Nicht jedes Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Im unbeplanten Innenbereich ist regelmäßig entscheidend, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Bei der Beurteilung können unter anderem die vorhandene Bebauung, die Nutzungsart, die Gebäudegröße, die Bauweise und die Lage des Vorhabens auf dem Grundstück eine Rolle spielen. Die Einordnung der näheren Umgebung kann im Einzelfall schwierig sein. Auch die Frage, welche Vergleichsgrundstücke heranzuziehen sind, kann für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit von Bedeutung sein.

Baugenehmigung im Außenbereich

Im Außenbereich ist die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens besonders sorgfältig zu prüfen. Der Außenbereich soll grundsätzlich von einer ungeordneten Bebauung freigehalten werden.

Bestimmte Vorhaben können als privilegierte Vorhaben grundsätzlich begünstigt sein. Andere Vorhaben sind nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Zusätzlich darf das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.

Relevant können unter anderem sein:

  • die Erschließung
  • der Natur- und Landschaftsschutz
  • die Vermeidung einer Zersiedelung
  • der Immissionsschutz
  • die Darstellung im Flächennutzungsplan
  • die Nutzung und Vorprägung des Grundstücks
  • die Auswirkungen auf die Umgebung

Eine belastbare Einschätzung setzt regelmäßig die Prüfung des konkreten Grundstücks und der geplanten Nutzung voraus.

Bauvorbescheid als Möglichkeit der Vorabklärung

Bei größeren oder wirtschaftlich bedeutenden Vorhaben kann ein Bauvorbescheid sinnvoll sein. Mit einem Bauvorbescheid können einzelne rechtliche Fragen vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren verbindlich oder teilweise verbindlich geklärt werden. Dies kann beispielsweise die grundsätzliche Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung oder die Frage betreffen, ob ein Grundstück in der vorgesehenen Weise bebaut werden kann. Ein Bauvorbescheid ersetzt jedoch nicht in jedem Fall die spätere Baugenehmigung. Der genaue Inhalt und die Reichweite des Vorbescheids müssen daher geprüft werden.

Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Bedingungen, Auflagen oder Befristungen handeln.

Nebenbestimmungen können die praktische Umsetzung eines Vorhabens erheblich beeinflussen. Sie können zusätzliche Maßnahmen, bestimmte Nutzungsbeschränkungen oder die Vorlage weiterer Nachweise verlangen.

Wir prüfen unter anderem:

  • ob die Nebenbestimmung hinreichend bestimmt ist
  • ob sie eine rechtliche Grundlage hat
  • ob sie zur Sicherung der Genehmigung erforderlich ist
  • ob sie verhältnismäßig ist
  • ob eine isolierte Anfechtung möglich ist
  • welche Folgen eine Nichtbefolgung haben kann

Je nach Inhalt kann ein Vorgehen gegen einzelne Nebenbestimmungen oder gegen die Genehmigung insgesamt in Betracht kommen.

Verzögerungen im Genehmigungsverfahren

Verzögerungen können unterschiedliche Ursachen haben. Denkbar sind fehlende Unterlagen, Nachforderungen, ausstehende Stellungnahmen oder die Beteiligung weiterer Behörden.

Zunächst sollte geklärt werden, in welchem Bearbeitungsstand sich das Verfahren befindet und welche konkreten Gründe die Behörde für die Verzögerung nennt. Außerdem ist zu prüfen, ob die Behörde innerhalb der maßgeblichen Fristen tätig geworden ist und ob weitere rechtliche Schritte möglich sind.

Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde und prüfen, wie das Verfahren sinnvoll weitergeführt werden kann.

Häufig gestellte Fragen zur Baugenehmigung

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