Baurecht

Rechtsanwalt für Bauplanungsrecht

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Bauplanungsrecht Anwalt

Ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, hängt maßgeblich vom Bauplanungsrecht ab. Es bestimmt, ob und in welcher Form ein Grundstück bebaut oder genutzt werden darf. Entscheidend sind dabei unter anderem der Bebauungsplan, die Lage des Grundstücks sowie die Umgebung und die Erschließung.

Vy Rechtsanwälte berät und vertritt Bauherrinnen und Bauherren, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Unternehmen, Projektentwickler sowie Gemeinden in allen Fragen des Bauplanungsrechts. Die Vertretung erfolgt bundesweit im Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten sowie bei der Antragstellung für Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung.

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Was regelt das Bauplanungsrecht?

Das Bauplanungsrecht ist Teil des öffentlichen Baurechts. Es wird im Wesentlichen durch das Baugesetzbuch geregelt und befasst sich mit der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung.

Rechtsgrundlagen des Bauplanungsrechts

Das Bauplanungsrecht ist hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

  • die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen
  • die Zulässigkeit von Bauvorhaben
  • die Nutzung von Grundstücken
  • die städtebauliche Entwicklung von Gemeinden
  • die Sicherung einer geordneten Erschließung
  • der Schutz öffentlicher und nachbarlicher Belange

Das Bauplanungsrecht ist vom Bauordnungsrecht zu unterscheiden. Während das Bauplanungsrecht vor allem die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens betrifft, regelt das Bauordnungsrecht beispielsweise Anforderungen an Abstandsflächen, Brandschutz und die bauliche Sicherheit.

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Zulässigkeit von Bauvorhaben

Ob ein Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, richtet sich vor allem danach, in welchem Bereich das Grundstück liegt. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, ist eine Baugenehmigung zu erteilen.

Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

Befindet sich ein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens grundsätzlich nach dessen Festsetzungen. Von Bedeutung können unter anderem sein:

  • die Art der baulichen Nutzung
  • das Maß der baulichen Nutzung
  • die überbaubare Grundstücksfläche
  • die Bauweise
  • festgesetzte Baugrenzen und Baulinien
  • Vorgaben zur Erschließung

Ein Vorhaben kann zulässig sein, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und die Erschließung gesichert ist.

Bauplanungsrecht in der Praxis

Ausnahmen und Befreiungen

Nicht jede Abweichung von einem Bebauungsplan führt automatisch zur Unzulässigkeit eines Vorhabens. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen zugelassen oder Befreiungen erteilt werden.

Dabei ist insbesondere zu prüfen:

  • ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen
  • ob die Grundzüge der Planung berührt werden
  • ob nachbarliche Interessen beeinträchtigt werden
  • ob öffentliche Belange entgegenstehen
  • ob die Abweichung städtebaulich vertretbar ist

Eine Befreiung sollte frühzeitig und sorgfältig vorbereitet werden. Eine fehlerhafte Einschätzung kann zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen.

Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

Für Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gilt regelmäßig § 34 Baugesetzbuch. Ein Vorhaben muss sich dann unter anderem nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.

Zusätzlich muss die Erschließung gesichert sein. In der rechtlichen Bewertung kommt es daher häufig auf die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung und deren prägende Wirkung an.

Vorhaben im Außenbereich

Für Vorhaben im Außenbereich gelten besondere Anforderungen nach § 35 Baugesetzbuch. Dort soll eine ungeordnete Bebauung grundsätzlich verhindert werden.

Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen:

  • privilegierten Vorhaben
  • sonstigen Vorhaben
  • öffentlichen Belangen, die dem Vorhaben entgegenstehen können

Von Bedeutung sind beispielsweise der Natur- und Landschaftsschutz, die Darstellung im Flächennutzungsplan, die Entstehung einer Splittersiedlung sowie die ausreichende Erschließung.

Bauleitplanung und Bebauungspläne

Gemeinden steuern die städtebauliche Entwicklung insbesondere durch die Bauleitplanung. Dazu gehören der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.

Wir beraten und vertreten Gemeinden, Unternehmen sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bei:

  • der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen
  • der Prüfung von Planentwürfen
  • städtebaulichen Verträgen
  • der rechtlichen Bewertung von Abwägungsentscheidungen
  • Einwendungen im Planaufstellungsverfahren
  • Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne
  • Fragen zur Wirksamkeit bestehender Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan kann rechtlich angreifbar sein, wenn Verfahrensfehler, Abwägungsfehler oder materielle Rechtsverstöße vorliegen. Für die rechtliche Bewertung sind regelmäßig die Planunterlagen, die Begründung, die Abwägung und der Ablauf des Verfahrens zu prüfen.

Gemeindliches Einvernehmen

Bei bestimmten bauplanungsrechtlichen Entscheidungen muss die Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch beteiligt werden. Dies betrifft insbesondere Vorhaben nach den §§ 31, 33, 34 und 35 Baugesetzbuch.

Beratung vor der Antragstellung

Eine frühzeitige Prüfung der bauplanungsrechtlichen Situation kann helfen, Risiken zu erkennen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Wir prüfen insbesondere:

  • die planungsrechtliche Ausgangslage des Grundstücks
  • bestehende Bebauungspläne und Satzungen
  • die Zulässigkeit der geplanten Nutzung
  • die Einfügung in die nähere Umgebung
  • die Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen
  • die Erschließung des Grundstücks
  • mögliche Befreiungen und Ausnahmen
  • die Beteiligung der Gemeinde
  • absehbare Einwendungen von Nachbarinnen und Nachbarn

Auf dieser Grundlage lassen sich Genehmigungsanträge und weitere Verfahrensschritte gezielt vorbereiten.

Das Bauplanungsrecht ist in der Praxis höchst relevant. Die Frage, ob ein Bauvorhaben genehmigt wird, hängt maßgeblich davon ab.

Dr. jur. Malte Brix
Dr. jur. Malte Brix Rechtsanwalt, Partner

Rechtliche Unterstützung bei Problemen mit der Baugenehmigung

Wird ein Bauantrag abgelehnt oder nicht innerhalb angemessener Zeit entschieden, können rechtliche Schritte erforderlich sein. Gleiches gilt, wenn eine Gemeinde das Einvernehmen versagt oder Nachbarinnen und Nachbarn gegen ein Vorhaben vorgehen.

Je nach Situation kommen insbesondere verschiedene rechtliche Schritte in Betracht. Zunächst kann die Prüfung eines Ablehnungsbescheids erforderlich werden, um festzustellen, ob dieser rechtmäßig ergangen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Führt auch der Widerspruch nicht zum gewünschten Erfolg, kann die Erhebung einer Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht gezogen werden. In bestimmten Fällen kann es zudem notwendig sein, sich gegen eine Nachbarklage zur Wehr zu setzen. Darüber hinaus kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden, um vorläufigen Rechtsschutz zu erlangen. Auch die Prüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans kann geboten sein, insbesondere wenn Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen. Schließlich kann es erforderlich werden, eine rechtliche Stellungnahme gegenüber der Gemeinde oder der zuständigen Behörde abzugeben, um die eigene Position klar und fundiert darzulegen.

Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt vom konkreten Sachverhalt, dem Stand des Genehmigungsverfahrens und den laufenden Fristen ab.

Bauplanungsrecht für Gemeinden

Auch Gemeinden stehen bei bauplanungsrechtlichen Entscheidungen vor komplexen rechtlichen Anforderungen. Fehler bei der Planung oder bei der Beurteilung einzelner Bauvorhaben können gerichtliche Verfahren und weitere rechtliche Folgen auslösen.

Wir beraten Gemeinden insbesondere bei:

  • der rechtlichen Prüfung von Bauvorhaben
  • der Vorbereitung gemeindlicher Entscheidungen
  • der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen
  • der Beurteilung von Ausnahmen und Befreiungen
  • der Prüfung des gemeindlichen Einvernehmens
  • der rechtssicheren Begründung von Entscheidungen
  • der Abwehr von Klagen und Ansprüchen

Bundesweite Vertretung im Bauplanungsrecht

Dr. Malte Brix ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und berät Sie in allen Phasen eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens. Die Kanzlei begleitet Sie bei der außergerichtlichen Kommunikation mit Gemeinden und Behörden sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr Ihrer Interessen.

Häufige Fragen zum Bauplanungsrecht

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