Verwaltungsrecht

Anwalt für Öffentliches Baurecht

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Anwalt Baurecht

Vy Rechtsanwälte ist Ihre Kanzlei für Öffentliches Baurecht. Wir beraten Kommunen, Unternehmer, Bauträger, Investoren sowie Privatpersonen in baurechtlichen Fragen. Von der Baugenehmigung über die Abrissverfügung oder Nutzungsuntersagung bis zum Vorgehen gegen störende Nachbarbauten stehen wir Ihnen zur Seite. Auch die Begleitung von Planfeststellungsverfahren gehört zu unserem Beratungsangebot. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Anwalt für Öffentliches Baurecht

Bauvorhaben stehen häufig im Spannungsfeld zwischen privaten Interessen, kommunaler Planung und öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Ob Baugenehmigung, Bebauungsplan, Nachbarschutz oder bauordnungsrechtliche Verfügung: Entscheidungen der zuständigen Behörden können erhebliche Auswirkungen haben.

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Als Fachkanzlei für Verwaltungsrecht unterstützt Vy Rechtsanwälte Unternehmen, Privatpersonen und die öffentliche Hand in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten, bewerten behördliche Entscheidungen und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich sowie vor den Verwaltungsgerichten.

Unsere Beratung im öffentlichen Baurecht

Vy Rechtsanwälte berät Sie insbesondere bei:

Beratungsangebot - Kanzlei für Öffentliches Baurecht

Wen beraten wir?

  • Behörden und Kommunen
  • Bauherren
  • Bauträger
  • Investoren

Baugenehmigung, Bebauungsplan und Nachbarschutz

Die rechtliche Beurteilung eines Bauvorhabens hängt von zahlreichen Faktoren ab. Maßgeblich können unter anderem der Bebauungsplan, die Umgebungsbebauung, die Erschließung, Abstandsflächen sowie der Gebietscharakter sein. Auch für Nachbarinnen und Nachbarn kann ein Bauvorhaben rechtliche Fragen aufwerfen. Nicht jede Beeinträchtigung ist jedoch rechtlich relevant. Entscheidend ist, ob eine Vorschrift auch dem Schutz nachbarlicher Interessen dient und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Vorgehen erfüllt sind. Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, Fristen zu wahren und die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.

Vorgehen bei behördlichen Maßnahmen

Erhalten Sie eine Baueinstellungsverfügung, Nutzungsuntersagung oder Beseitigungsanordnung, ist häufig schnelles Handeln erforderlich. Neben der materiellen Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist zu prüfen, ob sie sofort vollziehbar ist und welche Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.

Wir prüfen den Bescheid, ordnen die rechtlichen Folgen ein und entwickeln eine geeignete Vorgehensweise. Dazu kann neben einem Widerspruch auch ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht gehören.

Fragen zum Öffentlichen Baurecht

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