Vy Rechtsanwälte ist Ihre Kanzlei für Öffentliches Baurecht. Wir beraten Kommunen, Unternehmer, Bauträger, Investoren sowie Privatpersonen in baurechtlichen Fragen. Von der Baugenehmigung über die Abrissverfügung oder Nutzungsuntersagung bis zum Vorgehen gegen störende Nachbarbauten stehen wir Ihnen zur Seite. Auch die Begleitung von Planfeststellungsverfahren gehört zu unserem Beratungsangebot. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wir begleiten Sie über den gesamten Verfahrensgang von der Antragstellung bis zur Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber Behörden, Nachbarn und anderen Beteiligten. Das Öffentliche Baurecht bezeichnet die Gesamtheit aller Regelungen, die die sog. Baufreiheit aus Art. 14 Abs. 1 GG ausgestalten. Wir beraten Sie sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Bauordnungsrecht und dem angrenzenden Umweltrecht.
Wen beraten wir?