Riester-Rente der Allianz: Kürzung von Rentenfaktor unzulässig

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Paukenschlag bei der Riester-Rente der Allianz: Gerichte kippen Kürzungen des Rentenfaktors!

Die Riester-Rente sollte eine verlässliche Säule der Altersvorsorge sein. Viele Sparer vertrauen darauf, dass die zugesagten Leistungen – und damit auch die Höhe der späteren Rente – Bestand haben. Doch in den letzten Jahren sorgten sogenannte "Rentenfaktor-Kürzungen" bei zahlreichen Versicherern, darunter auch der Allianz Lebensversicherungs-AG, für Verunsicherung. Nun gibt es wegweisende Urteile, die Riester-Sparern Hoffnung machen!

Was ist der Rentenfaktor und warum ist er so wichtig?

Der Rentenfaktor ist eine entscheidende Größe bei Rentenversicherungen, insbesondere bei fondsgebundenen Policen. Er gibt an, wie viel Euro monatliche Rente Sie später für jeweils 10.000 Euro angesparten Kapitals erhalten. Ein höherer Rentenfaktor bedeutet also eine höhere monatliche Rente.

Viele Versicherer, darunter auch die Allianz, hatten in der Vergangenheit eine Klausel in ihren Vertragsbedingungen, die es ihnen erlaubte, den Rentenfaktor einseitig anzupassen – meist nach unten, wenn sich die Kapitalmarktlage verschlechterte. Dies führte zu erheblichen Einbußen bei den prognostizierten Rentenzahlungen für die Versicherten.

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Wegweisende Urteile: OLG Stuttgart und LG Berlin stärken Verbraucherrechte

Nun haben sich wichtige Gerichte mit dieser Praxis befasst und klare Urteile gesprochen:

  • Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2025, Az. 2 U 143/23): In einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG hat das OLG Stuttgart entschieden, dass eine Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors in fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen der Allianz unwirksam ist. Das Gericht sah in dieser Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, da sie dem Versicherer eine einseitige Anpassungsmöglichkeit ohne spiegelbildliche Verpflichtung zur Erhöhung bei besserer Marktlage einräumte.

  • Landgericht Berlin (LG Berlin, Urteil vom 30.04.2025, Az. 4 O 177/23): Das Landgericht Berlin hat die Argumentation des OLG Stuttgart ausdrücklich bestätigt und ebenfalls eine Klausel der Allianz zur Herabsetzung des Rentenfaktors in einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung für unwirksam erklärt. Das Gericht betonte, dass der zugesicherte Rentenfaktor keine variable Rechengröße sei, sondern ein wesentliches Leistungsversprechen, auf das sich Versicherungsnehmer verlassen dürfen. Bemerkenswert ist hier, dass das LG Berlin die mangelnde Möglichkeit für Versicherungsnehmer, die Kürzung durch Zuzahlungen auszugleichen, ebenfalls kritisiert hat.
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Was bedeuten diese Urteile für Ihre Riester-Rente bei der Allianz?

Diese Urteile sind ein starkes Signal für alle Riester-Sparer der Allianz und potenziell auch für Kunden anderer Versicherer, die ähnliche Klauseln verwenden. Die Gerichte haben klargestellt, dass die einseitige Absenkung des Rentenfaktors in vielen Fällen unzulässig ist.

Für Sie als Versicherungsnehmer kann dies bedeuten:

  • Ihre Rente darf nicht gekürzt werden: Die Allianz darf sich auf die unwirksamen Klauseln nicht berufen, um Ihren Rentenfaktor zu senken. Das ursprünglich zugesagte Niveau sollte Bestand haben.

  • Anspruch auf Nachzahlungen: Sollte Ihre Rente bereits gekürzt worden sein, könnten Sie einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenzbeträge haben.

  • Wiederherstellung des ursprünglichen Rentenfaktors: Ihr Vertrag könnte auf Basis des ursprünglich vereinbarten (höheren) Rentenfaktors neu berechnet werden, was zu einer höheren zukünftigen Rentenzahlung führen würde.
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Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie eine Riester-Rente bei der Allianz – oder einem anderen Versicherer – haben und der Rentenfaktor gekürzt wurde oder Sie eine solche Kürzung befürchten, sollten Sie Ihren Vertrag dringend überprüfen lassen. Die Urteile zeigen, dass es gute Chancen gibt, sich gegen solche unzulässigen Kürzungen zu wehren.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann:

  1. Ihren Vertrag prüfen: Identifizieren, ob Ihr Vertrag die unwirksamen Klauseln enthält.
  2. Ihre Ansprüche bewerten: Einschätzen, welche konkreten Ansprüche Sie gegenüber der Allianz haben.
  3. Ihre Rechte durchsetzen: Die notwendigen Schritte einleiten, um Ihre Interessen gerichtlich oder außergerichtlich zu vertreten.

Die Altersvorsorge ist eine langfristige Angelegenheit. Lassen Sie nicht zu, dass unzulässige Vertragsklauseln Ihre finanzielle Planung für den Ruhestand gefährden. Handeln Sie jetzt und lassen Sie Ihre Riester-Rente überprüfen!

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