
Was kostet eine Markenanmeldung?
Die Kosten einer Markenanmeldung hängen vor allem davon ab, wo die Marke angemeldet wird, für wie viele Waren und Dienstleistungen Schutz beansprucht wird und wie umfangreich die Anmeldung vorbereitet werden muss.
Für eine deutsche Marke beträgt die amtliche Anmeldegebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) derzeit 290 Euro bei elektronischer Anmeldung. Eine Anmeldung in Papierform kostet 300 Euro. In beiden Fällen sind bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen in der Grundgebühr enthalten.
Wer eine Unionsmarke anmelden möchte, zahlt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) derzeit 850 Euro für die erste Klasse. Die zweite Klasse kostet zusätzlich 50 Euro, ab der dritten Klasse fallen jeweils 150 Euro an.
Damit sind allerdings nur die amtlichen Gebühren beschrieben. Bei einer professionell vorbereiteten Markenanmeldungkönnen weitere Kosten entstehen – insbesondere für die Prüfung der Schutzfähigkeit, eine Markenrecherche und Kollisionsprüfung, die Entwicklung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und anwaltliche Beratung.
Vy Rechtsanwälte berät Unternehmen dazu, welcher Schutzumfang wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Kosten für die geplante Markenstrategie tatsächlich erforderlich sind.
Kosten einer deutschen Markenanmeldung beim DPMA
Für die Anmeldung einer deutschen Individualmarke gelten derzeit folgende amtliche Gebühren:

Damit kostet beispielsweise eine elektronisch angemeldete deutsche Marke mit einer, zwei oder drei Klassen jeweils 290 Euro Amtsgebühren.
Werden vier Klassen benötigt, betragen die amtlichen Gebühren 390 Euro. Bei fünf Klassen sind es 490 Euro.
Die Anzahl der benötigten Waren- und Dienstleistungsklassen hat damit unmittelbaren Einfluss auf die Kosten der Markenanmeldung.
Beispiele: Was kostet eine Marke beim DPMA?
Die Kosten lassen sich anhand typischer Konstellationen einfach verdeutlichen.
Beispiel 1: Deutsche Marke mit einer Klasse
Elektronische Anmeldung: 290 Euro
Beispiel 2: Deutsche Marke mit drei Klassen
Elektronische Anmeldung: 290 Euro
Beispiel 3: Deutsche Marke mit vier Klassen
Elektronische Anmeldung: 290 Euro
Zusätzliche vierte Klasse: 100 Euro
Gesamt: 390 Euro
Beispiel 4: Deutsche Marke mit fünf Klassen
Elektronische Anmeldung: 290 Euro
Zwei zusätzliche Klassen: 200 Euro
Gesamt: 490 Euro
Beispiel 5: Deutsche Marke mit beschleunigter Prüfung und drei Klassen
Elektronische Anmeldung: 290 Euro
Beschleunigte Prüfung: 200 Euro
Gesamt: 490 Euro
Dabei handelt es sich jeweils um die amtlichen DPMA-Gebühren. Kosten für anwaltliche Beratung und Recherche sind darin nicht enthalten.
Warum beeinflussen die Markenklassen die Kosten?
Eine Marke schützt einen Namen oder ein anderes Zeichen nicht pauschal für sämtliche denkbaren Produkte und Dienstleistungen.
Bei der Anmeldung muss festgelegt werden, für welche Waren und Dienstleistungen Markenschutz beansprucht wird. Diese werden nach der Nizza-Klassifikation verschiedenen Waren- und Dienstleistungsklassen zugeordnet.
Beim DPMA umfasst die Grundgebühr bis zu drei Klassen. Erst ab der vierten Klasse steigt die Anmeldegebühr.
Daraus sollte jedoch weder der Schluss gezogen werden, möglichst viele Klassen anzumelden, nur weil die ersten drei bereits in der Grundgebühr enthalten sind, noch aus Kostengründen einen zu engen Schutzumfang zu wählen.
Die Klassenwahl sollte vielmehr zum Geschäftsmodell passen.
Ein zu enges Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann wichtige Geschäftsfelder unberücksichtigt lassen. Ein unnötig breiter Schutz verursacht möglicherweise zusätzliche Kosten und kann langfristig auch unter dem Gesichtspunkt der rechtserhaltenden Markennutzung nachteilig sein.
Deshalb ist die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ein wichtiger Bestandteil einer strategischen Markenanmeldung.
Dr. jur. Urs Verweyen, LL.M. (NYU) | Rechtsanwalt, PartnerBei einer Markenanmeldung sollte nicht die niedrigste Anmeldegebühr das Ziel sein, sondern ein wirtschaftlich sinnvoller Schutzumfang. Entscheidend ist, dass Marke, Klassen und Schutzgebiet zum Geschäftsmodell passen.
Was kostet eine Wortmarke?
Für die amtlichen Anmeldegebühren macht es beim DPMA grundsätzlich keinen Unterschied, ob eine klassische Individualmarke beispielsweise als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke angemeldet wird.
Eine elektronisch angemeldete Wortmarke kostet daher ebenfalls ab 290 Euro Amtsgebühren.
Die Frage „Was kostet eine Wortmarke?“ lässt sich dennoch nicht allein mit der Anmeldegebühr beantworten.
Gerade bei Wortmarken sollte vor der Anmeldung sorgfältig geprüft werden, ob die gewünschte Bezeichnung überhaupt hinreichend unterscheidungskräftig ist und ob ältere Rechte Dritter bestehen.
Wer einen Unternehmens- oder Produktnamen als Wortmarke schützen möchte, sollte daher nicht nur die Amtsgebühr, sondern auch die Kosten einer sinnvollen rechtlichen Vorbereitung berücksichtigen.
Mehr zur Wahl der geeigneten Schutzform finden Sie unter Markenarten.
Was kostet eine Unionsmarke?
Soll ein Unternehmen seine Marke nicht nur in Deutschland, sondern einheitlich in der gesamten Europäischen Union schützen, kann eine Unionsmarke in Betracht kommen.
Für die Online-Anmeldung beim EUIPO gelten derzeit folgende Gebühren:

Anders als beim DPMA umfasst die Grundgebühr beim EUIPO also nur eine Waren- oder Dienstleistungsklasse.
Für die zweite Klasse werden 50 Euro zusätzlich berechnet. Für die dritte und jede weitere Klasse fallen jeweils 150 Euro an.
Ob eine Unionsmarke anmelden oder eine Marke in Deutschland anmelden wirtschaftlich sinnvoller ist, sollte allerdings nicht ausschließlich anhand der Gebühren entschieden werden.
Die Unionsmarke bietet einheitlichen Schutz in der Europäischen Union und hat damit einen wesentlich größeren geografischen Schutzbereich. Gleichzeitig sind bei der strategischen Entscheidung auch mögliche ältere Rechte und die Märkte zu berücksichtigen, in denen das Unternehmen tatsächlich tätig ist oder werden möchte.
Deutsche Marke oder Unionsmarke: Kosten im Vergleich
Ein unmittelbarer Kostenvergleich zeigt die unterschiedliche Gebührenstruktur:

Die niedrigeren Amtsgebühren einer deutschen Marke bedeuten jedoch nicht automatisch, dass sie für jedes Unternehmen die bessere Wahl ist.
Entscheidend ist der benötigte geografische Schutz.
Ein Unternehmen, das ausschließlich auf dem deutschen Markt tätig ist, kann andere Schutzinteressen haben als ein SaaS-Anbieter, Onlinehändler oder Konsumgüterhersteller, der seine Produkte in mehreren EU-Mitgliedstaaten vertreibt.
Die Wahl zwischen deutscher Marke und Unionsmarke ist deshalb Teil einer übergeordneten Markenstrategie.
Was kostet eine internationale Markenanmeldung über das DPMA?
Unternehmen, die ihre Marke über Deutschland oder die Europäische Union hinaus schützen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine internationale Markenanmeldung über das Madrider System vornehmen.
Ausgangspunkt kann eine beim DPMA angemeldete oder eingetragene deutsche Marke sein. Auf dieser Grundlage kann beim DPMA ein Antrag auf internationale Registrierung gestellt werden. Das DPMA prüft und übermittelt den Antrag an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Im Antrag werden die Vertragsparteien bestimmt, auf die der Markenschutz erstreckt werden soll.
Für diesen Antrag fallen derzeit mehrere Gebührenebenen an:
- DPMA-Gebühr für die internationale Registrierung: 180 Euro
- zusätzlich die jeweiligen Gebühren der WIPO
- gegebenenfalls individuelle Gebühren der ausgewählten Vertragsparteien
Die konkrete Gesamthöhe lässt sich deshalb nicht mit einem einheitlichen Pauschalbetrag angeben. Sie hängt insbesondere davon ab, in welchen Ländern beziehungsweise Vertragsparteien Schutz beansprucht wird und welchen Umfang die internationale Registrierung hat.
Sollen nach einer bereits erfolgten internationalen Registrierung weitere Vertragsparteien hinzukommen, ist eine nachträgliche Benennung möglich. Für den entsprechenden Antrag erhebt das DPMA derzeit eine Gebühr von 120 Euro. Hinzu kommen wiederum die anfallenden internationalen Gebühren.
Die DPMA-Gebühr von 180 Euro für den Antrag auf internationale Registrierung beziehungsweise 120 Euro für eine nachträgliche Benennung muss derzeit innerhalb eines Monats nach Einreichung des jeweiligen Antrags gezahlt werden.

Welche weiteren Kosten entstehen bei einer Markenanmeldung?
Die Amtsgebühren sind nur ein Teil der möglichen Gesamtkosten.
Bei einer professionell vorbereiteten Markenanmeldung können insbesondere Kosten für folgende Leistungen entstehen:
- Prüfung der Schutzfähigkeit der gewünschten Marke,
- Markenrecherche und Kollisionsprüfung,
- rechtliche Bewertung gefundener älterer Rechte,
- Entwicklung einer Markenstrategie,
- Festlegung der geeigneten Markenart,
- Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses,
- Auswahl des geeigneten Schutzgebiets,
- anwaltliche Vorbereitung und Einreichung der Anmeldung sowie
- Begleitung des weiteren Anmeldeverfahrens.
Welche Leistungen erforderlich sind, hängt davon ab, welche wirtschaftliche Bedeutung die Marke besitzt und wie komplex die jeweilige Schutzsituation ist.
Was kostet eine Markenrecherche?
Die Kosten einer Markenrecherche hängen insbesondere vom Umfang der Recherche und den zu untersuchenden Schutzgebieten ab.
Eine reine Identitätssuche ist etwas anderes als eine umfassendere Kollisionsrecherche, bei der auch relevante ähnliche ältere Marken untersucht und rechtlich bewertet werden.
Gerade dieser Unterschied ist für Unternehmen wichtig.
Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren nicht, ob ältere Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter der angemeldeten Marke entgegenstehen. Eine Marke kann daher zunächst angemeldet und gegebenenfalls eingetragen werden, obwohl ältere Rechte existieren.
Eine professionelle Markenrecherche und Kollisionsprüfung kann deshalb dazu beitragen, Risiken vor der Anmeldung zu erkennen.
Die Kosten hierfür sollten im Verhältnis zu den möglichen Folgekosten betrachtet werden: Wird erst nach Produktlaunch, Website-Relaunch oder Produktion von Verpackungen festgestellt, dass die neue Marke mit älteren Rechten kollidiert, können ein Rebranding und eine markenrechtliche Auseinandersetzung erheblich teurer werden.
Warum die günstigste Markenanmeldung nicht immer die wirtschaftlichste ist
Bei der Planung einer Markenanmeldung liegt der Fokus häufig zunächst auf der Frage nach den Gebühren.
Für Unternehmen ist jedoch eine andere Frage mindestens ebenso wichtig:
Welcher Schutz wird für das eingesetzte Budget tatsächlich erreicht?
Eine kostengünstige Anmeldung hilft wenig, wenn beispielsweise
- eine nicht ausreichend schutzfähige Bezeichnung angemeldet wird,
- relevante ältere Marken übersehen werden,
- die falschen Waren und Dienstleistungen ausgewählt werden,
- wichtige Geschäftsfelder nicht vom Schutz erfasst werden,
- unnötige Klassen Kosten verursachen oder
- das falsche geografische Schutzsystem gewählt wird.
Eine sorgfältige Anmeldung kann deshalb höhere Vorbereitungskosten verursachen, zugleich aber helfen, Fehlentscheidungen und spätere Folgekosten zu vermeiden.
Kann man die Kosten reduzieren, indem man die Marke selbst anmeldet?
Eine deutsche Marke kann grundsätzlich ohne Rechtsanwalt beim DPMA angemeldet werden.
Dadurch entfallen zunächst anwaltliche Kosten für die Anmeldung. Die amtlichen DPMA-Gebühren fallen jedoch unabhängig davon an.
Ob eine Eigenanmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt insbesondere von der Bedeutung der Marke und der Komplexität des Falls ab.
Das technische Ausfüllen des Anmeldeformulars ist nur ein Teil des Prozesses. Vorher sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet sein:
- Ist das gewünschte Zeichen als Marke schutzfähig?
- Gibt es relevante ältere Rechte?
- Welche Markenart ist sinnvoll?
- Welche Waren und Dienstleistungen müssen geschützt werden?
- Welche Klassen werden tatsächlich benötigt?
- Reicht eine deutsche Marke aus?
- Sollte stattdessen eine Unionsmarke angemeldet werden?
- Ist perspektivisch eine internationale Markenanmeldung erforderlich?
Gerade bei einer zentralen Unternehmens- oder Produktmarke können Fehler in diesen Punkten wirtschaftlich deutlich schwerer wiegen als die eingesparten Beratungskosten.
Was passiert mit den Gebühren, wenn die Markenanmeldung scheitert?
Die Zahlung einer Anmeldegebühr garantiert nicht, dass die gewünschte Marke tatsächlich eingetragen wird.
Das zuständige Markenamt prüft die Anmeldung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Bestehen beispielsweise absolute Schutzhindernisse, kann eine Markenanmeldung zurückgewiesen werden.
Auch eine erfolgreiche Eintragung bedeutet nicht, dass keine älteren Rechte Dritter existieren.
Das Kostenrisiko einer Markenanmeldung besteht deshalb nicht nur in den gezahlten Amtsgebühren. Wirtschaftlich erheblich wichtiger kann die Situation werden, wenn ein Unternehmen bereits in Branding, Marketing, Domains oder Verpackungen investiert hat und anschließend feststellen muss, dass die gewünschte Kennzeichnung rechtlich problematisch ist.
Deshalb sollte die rechtliche Prüfung möglichst vor größeren Investitionen in eine neue Marke stattfinden.
Welche Kosten entstehen nach der Eintragung?
Mit der Eintragung einer Marke können langfristig weitere Kosten verbunden sein.
Dazu können insbesondere Aufwendungen für
- Markenüberwachung,
- Markenportfolio und Fristenmanagement,
- Markenverlängerung,
- rechtserhaltende Markennutzung und deren Dokumentation,
- Verteidigung gegen einen Markenwiderspruch sowie
- Durchsetzung bei einer Markenrechtsverletzung
gehören.
Bei einer deutschen Marke beträgt die reguläre Verlängerungsgebühr beim DPMA derzeit 750 Euro einschließlich bis zu drei Klassen. Ab der vierten Klasse fallen bei der Verlängerung derzeit 260 Euro je zusätzlicher Klasse an.
Markenschutz sollte deshalb nicht ausschließlich anhand der einmaligen Anmeldekosten geplant werden. Für Unternehmen ist es sinnvoller, die Marke über ihren gesamten Lebenszyklus als Bestandteil des IP-Portfolios zu betrachten.
Kosten einer Markenanmeldung richtig kalkulieren
Für Unternehmen sollte die Kalkulation einer Markenanmeldung drei Ebenen berücksichtigen:
1. Amtsgebühren
Gebühren des DPMA, EUIPO oder anderer zuständiger Markenämter.
2. Vorbereitungskosten
Kosten für Schutzfähigkeitsprüfung, Markenrecherche, Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, Schutzstrategie und anwaltliche Beratung.
3. Langfristige Kosten
Aufwendungen für Markenüberwachung, Portfolioverwaltung, Verlängerungen und gegebenenfalls die Durchsetzung oder Verteidigung von Markenrechten.
Diese Betrachtung ermöglicht eine realistischere Bewertung als der alleinige Vergleich der Anmeldegrundgebühren.
Häufige Fragen
Kosten der Markenanmeldung als Teil der Markenstrategie
Nicht jede Marke benötigt denselben Schutzumfang.
Für eine zentrale Unternehmensmarke kann ein breiter und international ausgerichteter Schutz wirtschaftlich sinnvoll sein. Bei einer nur regional eingesetzten Produktbezeichnung kann eine andere Strategie angemessen sein.
Deshalb sollte vor der Anmeldung geklärt werden:
Was soll geschützt werden?
Unternehmensname, Produktname, Logo oder eine andere Kennzeichnung.
Wofür wird Schutz benötigt?
Die relevanten Waren und Dienstleistungen bestimmen den sachlichen Schutzumfang.
Wo wird Schutz benötigt?
Deutschland, Europäische Union oder weitere internationale Märkte.
Welche Risiken bestehen?
Eine Markenrecherche und Kollisionsprüfung kann ältere Rechte sichtbar machen.
Erst aus diesen Faktoren ergibt sich, welche Kosten für einen wirtschaftlich sinnvollen Markenschutz tatsächlich erforderlich sind.
Anwaltliche Beratung zu Kosten und Markenanmeldung
Vy Rechtsanwälte berät Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Markenanmeldungen.
Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen unterstützt Mandanten insbesondere bei der Prüfung der gewünschten Kennzeichnung, der Markenrecherche und Kollisionsprüfung, der Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen und der Entscheidung über das geeignete Schutzgebiet.
Wir begleiten sowohl die Markenanmeldung in Deutschland als auch die Anmeldung von Unionsmarken und beraten bei der Entwicklung internationaler Schutzstrategien.
Ziel ist dabei nicht, möglichst viele Marken oder Klassen anzumelden. Entscheidend ist ein rechtlich belastbarer und wirtschaftlich sinnvoller Schutzumfang, der zur Geschäftstätigkeit und zur geplanten Entwicklung des Unternehmens passt.

