Wie lange ist die Frist für die Kündigung durch den Arbeitgeber?

Die Kündigungsfrist bestimmt, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis nach Ausspruch der Kündigung endet. Gesetzliche Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt und hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

Unser Kündigungsfristrechner hilft Ihnen, das Ende des Arbeitsverhältnisses bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung zu berechnen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB.

Unser Kündigungsfristrechner

Das Datum, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht

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auf "Kündigungsfrist berechnen".

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist
Probezeit2 Wochen
Bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
Ab 2 Jahren1 Monat zum Ende des Kalendermonats
Ab 5 Jahren2 Monate zum Ende des Kalendermonats
Ab 8 Jahren3 Monate zum Ende des Kalendermonats
Ab 10 Jahren4 Monate zum Ende des Kalendermonats
Ab 12 Jahren5 Monate zum Ende des Kalendermonats
Ab 15 Jahren6 Monate zum Ende des Kalendermonats
Ab 20 Jahren7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Wann beginnt die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigungserklärung. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Absendung, sondern wann die Kündigung dem Arbeitnehmer tatsächlich zugegangen ist.

Bei einer schriftlichen Kündigung per Post gilt diese in der Regel als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist (z.B. Einwurf in den Briefkasten). Bei persönlicher Übergabe geht die Kündigung sofort zu.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses:

  • Während der Probezeit: 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
  • Bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
  • Ab 2 Jahre: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
  • Ab 5 Jahre: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • Ab 8 Jahre: 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • Ab 10 Jahre: 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • Ab 12 Jahre: 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • Ab 15 Jahre: 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • Ab 20 Jahre: 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Abweichende vertragliche Regelungen

Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen. Dabei gilt:

  • Für den Arbeitgeber darf die Kündigungsfrist nicht kürzer sein als die gesetzliche Frist
  • Für den Arbeitnehmer kann eine kürzere Frist vereinbart werden, diese darf aber nicht kürzer als 4 Wochen sein
  • Längere Kündigungsfristen können für beide Seiten vereinbart werden

Prüfen Sie daher immer Ihren Arbeitsvertrag und gegebenenfalls anwendbare Tarifverträge.

Besondere Kündigungsarten

Nicht alle Kündigungen unterliegen den regulären Kündigungsfristen:

  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Erfordert einen wichtigen Grund gemäß § 626 BGB.
  • Änderungskündigung: Es gelten die gleichen Kündigungsfristen wie bei einer ordentlichen Kündigung.

So können wir Ihnen helfen

Als erfahrene Kanzlei im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung
  • Berechnung und Überprüfung von Kündigungsfristen
  • Prüfung des Kündigungsschutzes
  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Durchsetzung von Ansprüchen (Abfindung, Zeugnis, etc.)
  • Vertretung im Kündigungsschutzprozess
Haben Sie Fragen zur Kündigungsfrist?
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Rechtlicher Hinweis: Die Berechnung mit unserem Kündigungsfristrechner dient ausschließlich einer groben Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Kündigungsfrist kann durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abweichen. Für eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihres konkreten Falls kontaktieren Sie uns bitte direkt.