Die Kündigungsfrist bestimmt, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis nach Ausspruch der Kündigung endet. Gesetzliche Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt und hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
Unser Kündigungsfristrechner hilft Ihnen, das Ende des Arbeitsverhältnisses bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung zu berechnen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB.
Das Datum, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht
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| Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Probezeit | 2 Wochen |
| Bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
| Ab 2 Jahren | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
| Ab 5 Jahren | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
| Ab 8 Jahren | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
| Ab 10 Jahren | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
| Ab 12 Jahren | 5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
| Ab 15 Jahren | 6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigungserklärung. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Absendung, sondern wann die Kündigung dem Arbeitnehmer tatsächlich zugegangen ist.
Bei einer schriftlichen Kündigung per Post gilt diese in der Regel als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist (z.B. Einwurf in den Briefkasten). Bei persönlicher Übergabe geht die Kündigung sofort zu.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses:
Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen. Dabei gilt:
Prüfen Sie daher immer Ihren Arbeitsvertrag und gegebenenfalls anwendbare Tarifverträge.
Nicht alle Kündigungen unterliegen den regulären Kündigungsfristen:
Als erfahrene Kanzlei im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei:
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnung mit unserem Kündigungsfristrechner dient ausschließlich einer groben Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Kündigungsfrist kann durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abweichen. Für eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihres konkreten Falls kontaktieren Sie uns bitte direkt.